Kesb stärkt die Kinderrechte

Ohne Mitsprache dürfen Kinder nicht (mehr) fremdplatziert werden

Kinder zwischen den Fronten: Wenn es um eine Fremdplatzierung geht, sollen sie künftig zwingend mitreden dürfen. (Bild: Fotolia)

Die nationale Koordinationsstelle der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) fordert, dass Pflegekinder nicht mehr ohne ihre Mitsprache aus ihren Familien gerissen werden. In Luzern und Zug wird dies bereits umgesetzt – dennoch werden die Abläufe nun überprüft.

162 Kinder aus der Stadt Luzern leben nicht bei ihren Eltern, sondern in einer Pflegefamilie oder einem Heim. In den meisten Fällen – nämlich bei 86 Platzierungen – sind die Eltern mit dieser Lösung einverstanden. 76 Kinder jedoch wurden gegen deren Willen von der Kesb dort untergebracht.

«Aktuell sind wir mit mehreren dringenden Kindesschutzfällen befasst, die ebenfalls eine behördliche Platzierung notwendig erscheinen lassen, womit die Zahl noch etwas steigen wird», sagt Angela Marfurt, Präsidentin der städtischen Kesb.

Eine Fremdplatzierung ist das letzte Mittel

Im Kanton Zug leben derzeit 41 Kinder ohne das Einverständnis der Eltern im Heim oder in einer Pflegefamilie. Eine solche Massnahme muss das letzte Mittel sein, um das Wohl der Kinder zu schützen. «Die Kesb Zug ordnet Platzierungen von Kindern und Jugendlichen nur dann an, wenn das Kindswohl so gefährdet ist, dass es durch weniger weitgehende Massnahmen nicht genügend geschützt werden kann», sagt dazu Präsident Mario Häfliger.

«Die betroffenen Kinder werden im Verfahren immer angehört, wenn sie etwa sechs Jahre oder älter sind.»

Angela Marfurt, Präsidentin der Kesb Stadt Luzern

Wenn Kinder aus ihren Familien genommen werden, müssen sie neu mitreden dürfen. «Keine Platzierungen mehr ohne Mitsprache der betroffenen Pflegekinder!», fordert die nationale Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) in einer kürzlich verschickten Medienmitteilung.

Kinder werden über ihre Rechte informiert

Die Kinder sollen möglichst früh über ihre Rechte informiert und in den Unterbringungsprozess eingebunden werden. Wenn sie eine Vertrauensperson haben, soll dies berücksichtigt werden. Weiter soll die Kesb regelmässig bei den Kindern nachfragen, ob sie zufrieden sind – und die Betreuung soll über die Volljährigkeit hinaus sichergestellt werden.

Was bedeuten die neuen Empfehlungen für die Kesb in der Stadt Luzern und in Zug? Ändern muss sich nicht viel, meint dazu Angela Marfurt, die Luzerner Kesb-Präsidentin. «Die betroffenen Kinder werden im Verfahren immer angehört, wenn sie etwa sechs Jahre oder älter sind.»

«Aufgrund der Empfehlungen hat die Kesb Zug konsequent darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen über eine Person des Vertrauens verfügen.»

Mario Häfliger, Präsident Kesb Zug

Es werde ihnen gesagt, was die Kesb ist und warum sie in ihrem Fall einbezogen wurde. «Es wird ihnen altersgerecht erklärt, wo wir ihnen Hilfe geben möchten beziehungsweise müssen und in welcher Form. Und auch was das bedeutet für das einzelne Kind, für seine Geschwister und für seine Eltern», so Marfurt.

«Was wir bei der Kesb noch konkreter auf den Radar nehmen werden, ist das Abklären der Frage, ob die Kinder bereits über eine Person des Vertrauens verfügen», kündigt die Kesb-Präsidentin der Stadt Luzern an.

Zug überprüft die Mitspracherechte

Auch die Kesb im Kanton Zug setzt bereits viele der Empfehlungen im Alltag bereits um, wie deren Präsident Mario Häfliger sagt: «Aufgrund der Empfehlungen hat die Kesb Zug konsequent darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen, bei welchen eine Platzierung angeordnet wird, über eine Person des Vertrauens verfügen.» Zudem werden alle Prozesse dahingehend überprüft, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Mitsprache-Möglichkeiten vollumfänglich ausschöpfen können.

Was den Einbezug der Kinder nach der Platzierung angeht, so finden in Luzern jährlich zwei bis drei Gespräche statt. Auch in Zug steht pro Jahr mindestens ein Aufsichtsbesuch auf dem Programm. Wenn die Jugendlichen volljährig sind, werden sie schrittweise in die Selbstständigkeit entlassen. In Luzern bleiben die meisten bis auf Weiteres in ihrer Pflegefamilie – grundsätzlich ist dies möglich, bis sie 25 Jahre alt sind.

In der Praxis werden die neuen Kokes-Empfehlungen in Luzern und Zug nicht viel ändern. Trotzdem werden sie dazu beitragen, dass die UN-Kinderrechtskonvention besser umgesetzt wird. Diese wurde von der Schweiz 1997 ratifiziert. Sie hat damit Kinder als eigenständige Personen mit eigenen Zielen und eigenem Willen anerkannt, die in Entscheide einbezogen werden müssen, die ihre Persönlichkeitsrechte betreffen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon