Gesellschaft
Fall Gundula: Journalistin soll alle Kosten tragen

Nach Urteil des Bundesgerichts: Luzerner Millionär Bodum tritt nach

Die alte Villa an der Obergrundstrasse gehörte Bodum, als sie im Jahr 2016 besetzt wurde.

Der in Luzern residierende Kaffeekannenproduzent Jørgen Bodum feuert im Fall Gundula die nächste Breitseite ab. Nachdem ihn das Bundesgericht erst gerade in die Schranken wies, unterstellt sein Anwalt der freigesprochenen Journalistin jetzt Bereicherungsabsichten.

Es scheint klar: Wer verliert, bezahlt. Dieser Grundsatz hat sich nach dem Mittelalter in der Gesellschaft und der Justiz durchgesetzt. Die Einhaltung dieser eisernen Regel stellt in nicht wenigen Kreisen auch eine Frage der Ehre dar. Eine gänzlich andere Sicht scheint jedoch der Wahlluzerner Jørgen Bodum zu vertreten.

Obwohl das Bundesgericht das Verfahren gegen Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruchs diesen März letztinstanzlich eingestellt hat (zentralplus berichtete), solle die frühere zentralplus-Journalistin sämtliche Kosten für den vier Jahre dauernden Rechtsstreit übernehmen. Dies fordert Bodums Anwalt in seiner Eingabe an das Luzerner Kantonsgericht.

Möglich wurde dieser neuerliche Winkelzug durch das Urteil des Bundesgerichtes. Zwar haben die Lausanner Richter die Kosten für ihr Verfahren hälftig Bodum und dem Kanton Luzern auferlegt. Über die Kostenaufteilung der Vorinstanzen hat hingegen das Luzerner Kantonsgericht neu zu befinden.

Fragwürdige Eingabe ans Gericht

Mit dem Urteil des Bundesgerichts scheint der in Meggen residierende Bodum grundsätzliche Mühe zu haben. Anders kann man seine neuerliche Eingabe an das Luzerner Kantonsgericht nicht erklären. Darin macht sein Anwalt weiterhin schuldhaftes Verhalten von Avanzini geltend. «Daran ändert auch die Einstellung durch das Bundesgericht wegen des angeblich für sie nicht geltenden Strafantrags nichts», heisst es in seiner Eingabe. Mit anderen Worten: Obwohl das Bundesgericht aus formellen Gründen anders entschied, soll sie doch irgendwie schuldig sein an dem Gerichtsverfahren.

Die Opferrolle steht Bodum denkbar schlecht. Immerhin war er es, der die Journalistin um jeden Preis vor Gericht sehen wollte. Avanzinis Anfrage, sie von der Klage auszunehmen, hat er rundweg abgelehnt. Auch liess es sich Bodums Anwalt in den Verfahren jeweils nicht nehmen, in Konkurrenz zur Staatsanwaltschaft unzulässigerweise höhere Strafanträge zu stellen und als Privatkläger Anschlussberufung gegen das seiner nach Meinung zu milde ausgefallene Urteil der Vorinstanz einzulegen.

Sollte Bodum die Gerichts- und Anwaltskosten tragen müssen, wäre Avanzini «dadurch regelrecht bereichert.»

Bodum-Anwalt

Fast schon zynisch wird es dann, wenn Bodums Anwalt bei Avanzini Bereicherungsabsichten auszumachen glaubt. Eine Kostenübertragung an sie sei nur schon deswegen angezeigt, weil sie Spenden für die Bezahlung der Gerichts- und Parteikosten erhalten habe, hält sein Anwalt fest. Ein Schaden sei Avanzini gar nicht entstanden. Sollte Bodum die Gerichts- und Anwaltskosten tragen müssen, wäre sie «dadurch regelrecht bereichert».

Wenn auch grundlos: Bodum, dessen Vermögen auf 150 Millionen Franken geschätzt wird, hat in der Zeit des Gerichtsverfahrens bei einer vernünftigen Rendite wohl 20 bis 30 Millionen verdient.

Alternativ soll Kanton die Kosten übernehmen

Sollte das Gericht Avanzini dennoch eine Entschädigung zusprechen wollen, so hätte diese jedenfalls nicht sein Mandant zu tragen, fordert der Anwalt weiter. Vielmehr müsste diese der Kanton Luzern und damit der Steuerzahler übernehmen. Und damit nicht genug. Für die (ungefragt eingereichte) Begründung, weshalb er die Kosten nicht zu übernehmen bereit sei, will Bodums Anwalt weitere Kosten in Rechnung stellen. Diese seien – man ahnt es bereits – natürlich ebenfalls durch Jana Avanzini zu übernehmen.

Ein schlechter Verlierer

Gar kein Verständnis für diese Anträge hat Avanzinis Rechtsvertreterin. «Ich habe sie mit grossem Befremden zur Kenntnis genommen», sagt Katrin Humbel. «Die Privatklägerin hat in ihrer Eingabe erneut Anträge formuliert, zu denen sie nicht legitimiert ist. Eine so schlechte Verliererin habe ich noch nie erlebt».

Schliesslich habe Bodum mit seinem Strafantrag selbst die Ursache für das gesamte Strafverfahren gesetzt und wiederholt aktiv und vehement Einfluss auf den Gang des Verfahrens genommen, so die Anwältin. Ein Strafantrag übrigens, der die Journalistin laut Bundesgericht gar nicht umfasste, sondern sich gegen die Hausbesetzer richtete.

Höchst fragwürdig, jedoch gleichzeitig belanglos ist für Humbel der Vorwurf der Bereicherung. «Wie jemand Prozesskosten finanziert, ist für den Entscheid über die Kostenfolgen ohne jegliche Relevanz und hat weder Bodum noch seinen Anwalt zu interessieren. Die Gelder wurden sicher nicht gespendet, um die Anwaltskosten des unterliegenden Privatklägers Bodum zu finanzieren», so Katrin Humbel.

Enormer Aufwand

Und was sagt Jana Avanzini? «Die Behauptung, dass ich mich bereichern würde, macht mich nun wirklich sauer. Ich habe in den letzten Jahren Wochen mit Aussagen, Besprechungen, Gerichtsterminen, dem Auftreiben von Geld und dem Studieren von hunderten Seiten Juristengeschwurbel verbracht – unbezahlt wohlgemerkt. Das ist Zeit, in der ich als selbständige Journalistin hätte Geld verdienen können. Von den Nerven fang ich gar nicht erst an».

«Wenn sich hier jemand bereichert, dann dieser Anwalt.»

Jana Avanzini

Zudem wisse der gegnerische Anwalt genau, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprächen. «Wir haben von Anfang an klar gesagt, dass die nicht benötigten Unterstützungsgelder von zentralplus für zukünftige Gerichtsverfahren zurückgelegt werden. Auch bei der Spende von Reporter ohne Grenzen wurde vereinbart, dass das Geld im Falle eines Sieges an die Organisation zurückfliesst», so Avanzini. «Wenn sich hier jemand bereichert, dann dieser Anwalt, der im Auftrag eines Multimillionärs Zehntausende Franken verdient, indem er juristisch irrelevante Medienschelten schreibt und mich persönlich diffamiert». Die aufgelaufenen Kosten hat zentralplus vor kurzem ausgewiesen.

Gerichtsklagen, soviel wird klar, scheinen im Universum von Jørgen Bodum System zu haben. Der 72-Jährige hat sich vor zwei Jahren nicht gescheut, mit dem US-Giganten Starbucks einen seiner wichtigsten Geschäftspartner vor Gericht zu ziehen. Das Urteil, das in der Schweiz unbeachtet blieb, fiel deutlich aus. Er müsse «mehr tun, als «nackte Behauptungen» ohne «weitere faktische Untermauerung» vorzubringen», urteilte der New Yorker Richter über den Kläger. Ein vernichtendes Urteil in einem Streit, in dem es für Bodum um Millionen ging.

Ein Märchenonkel

Er wirke eher wie ein Märchenonkel denn wie ein ausgebuffter Geschäftsmann, schrieb das deutsche «Handelsblatt» einst über den Wahlluzerner. Märchenschreiber haben bekanntlich den Vorzug, sich ihre eigene Wahrheit fern der Realitäten zusammenreimen zu können, die Rollen von Gut und Böse sind in ihrer sehr vereinfachten Welt schon ab dem ersten Kapitel klar. Es ist jedoch anzunehmen, dass sich die Luzerner Kantonsrichter nicht einer Kinderschar gleich von Bodums Parabel der arglistigen Journalistin und dem misshandelten Hausbesitzer vereinnahmen lassen.

Jørgen Bodum wollte wie schon bei früheren Anfragen keine Stellung nehmen.

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