Zürcher will nur beim Auto gewartet haben

Nach «Pickwick»-Angriff: Obergericht lässt ZSC-Hooligan abblitzen

Im März 2018 schlugen ZSC-Hooligans beim Pickwick mehrere Scheiben ein. (Bild: zvg)

Das Zuger Strafgericht sah es als erwiesen an, dass ein ZSC-Hooligan am Angriff auf das Pickwick-Pub beteiligt war. Auch das Obergericht wies die Berufung des Zürchers im Hauptpunkt nun ab.

Also sprach der ZSC-Hooligan. Vor dem Strafgericht schwieg er noch eisern, wollte sich zu dem Vorwurf, mit anderen ZSC-Schlägern am 10. März 2018 das «Pickwick Pub» in Zug angegriffen zu haben, nicht äussern (zentralplus berichtete).

Das Urteil einer Geldstrafe von 15'750 Franken wegen Landfriedensbruchs wollte er nicht auf sich sitzen lassen und zog das Urteil ans Zuger Obergericht weiter.

«Ich bin einzig wegen des Matches nach Zug gekommen.»

Angeklagter ZSC-Hooligan

Dort gab der 24-jährige Zürcher am Montag Auskunft darüber, wie sich die Dinge aus seiner Sicht zugetragen haben. So sei er Teil einer Gruppe gewesen, die mit vier oder fünf Autos am besagtem Tag von Zürich nach Zug fuhr für den Playoff-Auftakt zwischen dem EVZ und dem ZSC.

Dem Aufruf gefolgt

«Ich bin einzig wegen des Matches nach Zug gekommen», beteuerte er. An dem Angriff auf das Pub habe er sich nicht beteiligt und im Vorfeld den anderen klargemacht, er wolle damit nichts zu tun haben. Vielmehr habe er bei der Grafenau-Baustelle beim Auto gewartet, bis weitere Kollegen mit dem Zug ankommen.

«Plötzlich kamen rund 15 bis 20 vermummte Leute zurückgerannt und riefen ‹einsteigen, einsteigen!›. Ich war völlig perplex und tat dies denn auch», erzählte der Angeklagte. Kurz darauf wurde er festgenommen.

Ist er auf den Bildern zu sehen?

Sein Anwalt forderte einen Freispruch sowie eine Entschädigung von 11'700 Franken für seinen Klienten. Er argumentierte, dass es keinerlei Beweise gebe, dass sein Klient am «Pickwick»-Angriff beteiligt war. Er bezog sich dabei einerseits auf Zeugenaussagen, darunter auf jene der drei Mitfahrer des Angeklagten – alle rechtskräftig verurteilt.

Auf der anderen Seite zielte sein Plädoyer darauf ab, dass auf den Bildern der «Pickwick»-Überwachungskamera der Beschuldigte nicht zu sehen sei. Sowohl Schuhe als auch Pullover seien anders. Auf Nachfrage des Richters verneinte der Beschuldigte, sich zwischen Angriff und Verhaftung umgezogen zu haben.

Entsprechend handle es sich um einen klassischen Indizienprozess, so sein Anwalt weiter. Dem Plädoyer der Anklägerin am Strafgericht warf der Anwalt vor, dieses sei «politisch motiviert». Das vorinstanzliche Urteil sei oberflächlich und weise Lücken auf. Entlastende Argumente habe man schlicht verschwiegen. Sein Mandant sei freizusprechen.

Lange geschwiegen

Beim Gericht liessen die Erklärungen des Angeklagten allerdings mehrere Fragezeichen zurück. Beispielsweise, weshalb dieser bislang geschwiegen hatte. Der 24-Jährige erwiderte, sein Anwalt habe ihm dazu geraten. Und bei der Polizei nach der Verhaftung sei es zwei Uhr nachts gewesen und er entsprechend «auf der Schnorre» – so wollte oder konnte er keine Aussagen nach der Verhaftung machen. Auch staunten die Richter, dass sich der Angeklagte durch die heranstürmenden Kollegen sogleich vom Plan abbringen liess, ans Spiel zu gehen.

Der Staatsanwalt argumentierte dahingehend, dass Härtebeweise, wie dass der Angeklagte auf den Bildern klar identifizierbar ist, für eine Beurteilung nicht zwingend notwendig seien. Es gebe keine vernünftigen Zweifel, weshalb der Angeklagte am Angriff nicht beteiligt gewesen sein soll.

Urteil geht ins Portemonnaie

Nur gut eine Stunde liessen sich die Richter anschliessend Zeit, um zu einem Urteil zu gelangen. In den meisten Punkten stützten sie dasjenige der Voristanz, womit die Berufung des Beschuldigten im Hauptpunkt abgewiesen wurde. Das Obergericht verurteilte den Angeklagten wegen Landfriedensbruchs. Auch die Höhe der Geldstrafe bleibt bestehen, jedoch auf vier Jahre bedingt ausgesprochen.

«Sie hatten nicht einmal ein Ticket für das Spiel.»

Oberrichter

Auf der anderen Seite werden frühere Vorstrafen, konkret bedingte Geldstrafen, widerrufen. Die Strafe wird für den jungen Vater mit einem fünfstelligen Betrag, Verfahrenskosten eingerechnet, ins Geld gehen. Das Gericht sprach denn auch davon, dass dies «Zeichen genug» sein sollte.

Den Urteilspruch begründete das Gericht damit, dass es klare Indizien gegen den Angeklagten gebe. So beispielsweise das fluchtartige Verlassen von Zug – oder zumindest der Versuch. Die Richter gelangten zur Überzeugung, es sei eben doch der Zürcher, welcher auf den Bildern der Überwachungskamera zu sehen sei. Den Pullover zu wechseln, sei ein gängiges Muster in diesen Kreisen.

Gericht glaubt Hooligan nicht

Zudem seien dessen Aussagen unglaubwürdig, so etwa das Warten auf den Zug. «Warum haben Sie denn nicht am Bahnhof gewartet?», fragte der Richter rhetorisch. «Ausserdem hatten Sie nicht einmal ein Ticket für das Spiel», fügte er spitz hinzu.

Der Beschuldigte verliess nach dem Urteilsspruch rasch das Gerichtsgebäude und beriet sich mit seinem Anwalt.

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