Gericht verurteilt 57-Jährigen wegen Brandstiftung

Nach Affäre seiner Frau: Luzerner fackelt Wohnwagen ab

Dieser Wohnwagen in Flühli brannte vollends aus. Verletzt wurde niemand.

(Bild: Luzerner Polizei)

Ein 57-jähriger Luzerner ist wegen Brandstiftung zu 16 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Vor rund einem Jahr zündete er den Wohnwagen jenes Mannes an, der mit seiner Frau eine Affäre hatte.

Zwei Mal täglich musste er an dem von ihm gehassten Haus vorbeifahren. Es gehörte jenem Mann, der zwei Mal mit seiner Frau geschlafen hatte. Getroffen hatten sie sich heimlich in dem Wohnwagen, der vor dem Haus stand. Eines Tages hielt es der 57-jährige Luzerner nicht mehr aus. Just als er vor rund einem Jahr mit dem Auto an besagtem Haus vorbeifuhr, musste er sich übergeben. Seine Frau war zur der Zeit im Spital, also fasste er alleine zu Hause den Entschluss, den Wohnwagen abzufackeln.

Er mischte im Heizungskeller seines Hauses mit Heizöl eine brennbare Flüssigkeit zusammen und fuhr nach 1 Uhr in der Nacht los, um seine Pläne in die Tat umzusetzen. Er kippte die Mischung auf die Kühlerhaube des Wohnmobils und zündete es mit einem Feuerzeug an. Unverzüglich wandte er sich ab und ging ohne einen Blick zurück wieder zu seinem etwas entfernt parkierten Auto.

Feuer schwappte beinahe auf Holzhaus über

Obwohl die Tat in der Nacht um halb 2 begangen wurde, erregte das schnell wachsende Feuer die Aufmerksamkeit eines vorbeifahrenden Paares. Dieses alarmierte die Feuerwehr. Dadurch konnte verhindert werden, dass das Feuer auf das naheliegende Holzhaus übergriff. Es entstand dabei ein Sachschaden von rund 25’000 Franken.

Die Polizei kam dem Mann durch einen Handschuh, den er auf dem Weg zurück zu seinem Auto verloren hatte, auf die Schliche. Bei der Befragung durch die Polizei gestand er den Sachverhalt sofort. Er gab sich während des Strafverfahrens kooperativ und betonte seine Reue. Ausserdem hat er den entstandenen Schaden vollständig ersetzt. Dies ist dem veröffentlichten Urteil des Kriminalgerichts Luzern zu entnehmen.

Mildes Urteil dank positiver Prognose

Dieses verurteilt den Mann wegen Brandstiftung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig. Gefängnis sei, so das Gericht, aufgrund der gezeigten Reue und der positiven Prognose nicht notwendig. Vorbestraft ist der verurteilte Familienvater nicht. 

Ausserdem wirkte strafmildernd, dass es sich bei der Tat um eine spontane Absicht handelte, die «lediglich» das Vernichten des Wohnwagens, nicht aber die Gefährdung der Bewohner im Haus nebenan zum Ziel hatte. Straferhöhend wird jedoch das fahrlässige Verhalten gewertet, dass der Verurteilte nach seiner Tat unverzüglich den Ort verliess, ohne das Ausmass des Geschehens zu beobachten oder die Feuerwehr zu alarmieren.

Auch die Gerichtsverfahren von rund 2’800 Franken sind vom Täter zu bezahlen. Dies, obwohl der Verurteilte bereits Schulden von rund 580’000 Franken hat.

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