Versuchte Vergewaltigung

Mutmasslicher Sexualstraftäter lauerte seinen Opfern vor Luzerner Clubs auf

Blick auf die Seepromenade, wo der mutmassliche Täter sein erstes Opfer angegriffen hat. (Bild: zvg Stadt Luzern)

Ein Familienvater hat zwei Frauen auf ihrem Heimweg vom Ausgang sexuell belästigt und aufs massivste bedrängt. Nun soll er dafür sechs Monate ins Gefängnis.

Der Mann schlug in den frühen Morgenstunden zu, wenn kaum noch jemand auf den Strassen unterwegs ist. Die erste Frau, die sein Opfer wurde, war im Oktober 2010 von einer Party auf dem Weg nach Hause, als sie am Quai in der Höhe des Casinos von ihm angesprochen wurde.

Er lief neben ihr her und redete zunächst harmlos auf sie ein. Als die beiden zum Tennisplatz kamen, hielt er sie plötzlich fest, weil sie auf die Hauptstrasse abbiegen wollte. Sie konnte sich nicht mehr selber befreien und schrie um Hilfe. Ein Passant, der die Haldenstrasse entlangging, reagierte aber nicht und lief einfach weiter.

Knapp einer Vergewaltigung entgangen

Der Mann hatte bereits seine Hose auf den Knöcheln und den Slip der Frau heruntergezogen, als sie durch eine geistesgegenwärtige Reaktion verhinderte, vergewaltigt zu werden.

Sie sagte dem Mann, sie habe Aids. Daraufhin liess er von seinem Vorhaben ab und verlangte stattdessen, dass sie ihm «eins blasen» solle. Er zwang sie schliesslich, ihn mit der Hand zu befriedigen. Als er fertig war, sagte er zu der Frau, es tue ihm leid. Er habe seit drei Monaten keinen Sex mehr gehabt. Danach verschwand er in der Dunkelheit.

Die Polizei konnte an der Kleidung der Frau DNA-Spuren des Täters sichern. Dies führte allerdings nicht dazu, dass er gleich gefasst werden konnte. Und so kam es zwei Monate später wieder zu einem Übergriff.

Plötzlich stürzte er sich auf sie

Sein zweites Opfer feierte in einem Klub in der Neustadt und war gegen sechs Uhr morgens auf dem Weg Richtung Bahnhof, als er sie ansprach. Er bot ihr an, sie auf den Zug zu begleiten und liess sich nicht abwimmeln.

Er brachte sie zum Perron und bot dort an, mit ihr zu warten, bis der Zug komme. Auf der Suche nach einem Warteraum landeten sie zufällig in einem unverschlossenen Pausenraum für das Bahnpersonal.

Kaum waren sie drin, stürmte der Mann völlig überraschend auf die Frau zu und packte sie. Er fasste ihr zwischen die Beine und hielt sie so fest, dass sie sich nicht befreien konnte. «Mein Gefühl für meinen Körper hatte ich ab diesem Zeitpunkt endgültig verloren. Ich war nur von diesen drei Gedanken beherrscht: beweg dich, kippe nicht auf den Tisch und halt ihn von dir fern», sagte die Frau später in einer Befragung aus.

Als sie merkte, dass sie fast keine Kraft mehr hatte, rasten ihre Gedanken, wie sie eindrücklich schilderte: «Es handelt sich dabei nur um den Körper, nur der Körper, deine Seele, deinen Geist kann er dir nicht nehmen.» Mit letzter Kraft schrie sie laut. Dem Mann gelang es nicht, ihr auch noch den Mund zuzuhalten. Deshalb ergriff er schliesslich die Flucht.

Die Frau sackte nach dem Angriff zusammen und wurde kurze Zeit später weinend von einem Bahnmitarbeiter gefunden, der die Polizei einschaltete. Diese sicherte drei Fotos von den Überwachungskameras, die schliesslich zur Verhaftung des 25-Jährigen Mazedoniers führten.

Vorwurf: Opfer war dem Männerkontakt nicht abgeneigt

Was treibt einen angeblich glücklich verheirateten Mann und Vater zweier Söhne zu solchen Taten? Während des Prozesses machte der Beschuldigte teils Erinnerungslücken geltend, weil er betrunken gewesen sei. Er bestritt, dass er die Frauen vergewaltigen wollte.

Die Verteidigung sagte an der Hauptverhandlung sinngemäss, das zweite Opfer sei dem Männerkontakt in dieser Nacht nicht abgeneigt gewesen. Sie habe schliesslich vor dem Club mit einem anderen Mann geflirtet. Das habe der Beschuldigte selber beobachtet. Er sei freizusprechen.

Die Staatsanwaltschaft hingegen ist überzeugt, dass sich der Mann der versuchten Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig gemacht hat. Die Aussagen der beiden Frauen seien glaubhaft.

Sie wollte nur tanzen gehen

Das Argument, dass die Privatklägerin Sex haben wollte, weil sie in jener Nacht im Club mit einem Mann tanzte, lässt auch das Kriminalgericht nicht gelten. Dies lasse «keineswegs den Schluss zu, dass sie intimen Männerkontakt suchte». Sie sagte wiederholt und überzeugend aus, sie habe keine sexuellen Interessen verfolgt, sondern einfach einen guten Abend haben und tanzen gehen wollen.

Das Kriminalgericht verurteilt den zweifachen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und bleibt damit leicht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sechs Monate soll der Beschuldigte verbüssen, der Rest wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Eine Therapie? Unverhältnismässig

Thema waren in der Verhandlung auch die Trinkgewohnheiten des Mannes. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, dass sich der Beschuldigte bei einer Fachstelle in Bezug auf seinen Alkoholkonsum, sein Sexualverhalten sowie seine Gewaltanwendungen beraten und betreuen lassen muss.

Eine Therapie anzuordnen, findet das Kriminalgericht allerdings unverhältnismässig, weil die Taten inzwischen neun Jahre zurückliegen. Der Beschuldigte selber gab vor Gericht an, praktizierender Muslim zu sein und regelmässig zu beten sowie die Moschee zu besuchen. Er trinke seit zwei Jahren absolut keinen Alkohol mehr.

Gegen das Urteil hat der Beschuldigte Berufung angemeldet. Als nächstes dürfte sich demnach das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen.

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