Urteil in bestialischem Tötungsfall gesprochen

Mörder von Emmenbrücke muss für 15 Jahre hinter Gitter

Das Luzerner Kriminalgericht spricht den Killer von Emmenbrücke des Mordes schuldig. (Bild: Symbolbild: Fotolia)

Der Mordfall von Emmenbrücke schlug hohe Wellen, der 39-jährige Serbe forderte für sich selbst die Todesstrafe. Am Freitag nun verurteilte ihn das Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und einem Monat. Nach dem ersten Schuss habe er das Opfer regelrecht eliminiert, so die Richterin.

Am 13. November 2011 kam es in Emmenbrücke zu einem selten bestialischen Mord (zentralplus berichtete). Am Donnerstag stand der heute 39-Jährige vor dem Luzerner Kriminalgericht. Er selbst forderte die Todesstrafe für sich (zentralplus berichtete). Die mündliche Urteilseröffnung erfolgte diesen Freitagmorgen.

Des Mordes schuldig gesprochen

Der Angeklagte wird des Mordes schuldig gesprochen, sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Waffengesetzes sowie des Ausländergesetzes.

Insgesamt wird er zu einer Strafe von 15 Jahren und einem Monat verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Das Gericht entschied, diese aufgrund der leicht verminderten Schuldfähigkeit (dem Angeklagten wurde eine Persönlichkeitsstörung attestiert) und aufgrund der langen Verfahrensdauer zu reduzieren. Zudem sei er geständig und habe Reue für seine Tat gezeigt.

Ungeplanter Mord, erster Schuss fiel im Affekt

Es sei ein ziemlich spontaner Entschluss gewesen, das Opfer umzubringen und nicht nur aus der Wohnung zu prügeln, so die Kriminalrichterin. «Die Tat wurde nicht von langer Hand geplant.» Denn dann hätte der Serbe nicht noch zwei stämmige «Schlägertypen» zur Unterstützung mitgenommen.

«Er wusste, dass kein anderer Schluss denkbar ist als das Auslösen des Schusses.»

Luzerner Kriminalrichterin

«Den Revolver nahm der Beschuldigte mit, um auf seine Weise Stärke zu markieren und eine Drohkulisse aufzubauen, indem er die Waffe vorzeigte.» Beim ersten Schuss, den der Verurteilte in den Mund des Opfers geschossen hat, geht man von einer eventualvorsätzlichen Tötung aus. Der Mörder, ein Waffenkenner, hat ein «derart riskantes Handeln» in Kauf genommen: «Er wusste, dass kein anderer Schluss denkbar ist als das Auslösen des Schusses», so die Worte der Kriminalrichterin.

Der erste Schuss sei im Affekt entstanden. Das Gericht schenkt dem forensischen Institut Glauben, dass der Verurteilte darauf die Waffe auf das Fernsehgerät abgestellt hat; unschlüssig, was «nun zu machen ist».

… danach eine regelrechte Exekution

Bei den weiteren sieben gefallenen Schüssen geht das Gericht von einem direkten Tötungsvorsatz aus. «Das Opfer lief in die linke Ecke des Zimmers, während der Verurteilte bewusst und mit Absicht weiter auf das Opfer geschossen hat.»

«Der Beschuldigte hat das Opfer regelrecht eliminiert.»

Luzerner Kriminalrichterin

«Als das Opfer liegend und röchelnd zwischen den Füssen des Angeklagten lag, nahm dieser ein Kissen und hat so definitiv sichergestellt, das der Tod eintrifft. Der Beschuldigte hat das Opfer regelrecht eliminiert.»

Die Schlussfolgerung des Gerichts: «Die Tötung wird klar als Mord deklariert.» Das Opfer hätte nach dem ersten Schuss möglicherweise noch gerettet werden können. «Doch mit dem Abschuss der gesamten Munition und dem Kissen hat der Angeklagte konsequent und zielstrebig das Leben des wehrlosen und völlig überrumpelten Opfers ausgelöscht.»

«Die Motive sind verschwommen.»

Luzerner Kriminalrichterin

Die Richterin spricht von einer regelrechten Hinrichtung. «Die Motive sind verschwommen.» Auch das psychiatrische Gutachten hätte möglichen Motiven wie Raub, Rache und Eifersucht wenig Wichtigkeit zugeführt. «Viel mehr hat der Angeklagte im Rahmen von seiner kriminellen Subkultur gehandelt.»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon