WG-Alptraum in Zug

Mitbewohner geht mit falschem Namen auf Shoppingtour

Bestellt, aber nie bezahlt – weil er ihren Namen missbrauchte, wurde der Mitbewohner einer Zugerin nun verurteilt. (Bild: Adobe Stock)

Knapp vier Monate liess eine Zugerin einen jungen Mann bei sich wohnen. Dann stellte sich heraus: Er hatte Waren im Wert von hunderten von Franken bestellt – und zwar auf ihren Namen. Jetzt wurde er verurteilt.

Der heute 23-Jährige lebte von Juni bis September 2017 bei der Frau in der Stadt Zug. Wo er heute ist, wissen die Behörden nicht. Doch das schützt ihn nicht vor seiner Strafe. Die Staatsanwaltschaft Zug hat ihn in Abwesenheit wegen mehrfachen Betruges verurteilt.

Was war geschehen? Während seiner Zeit in Zug hatte der Deutsche im grossen Stil im Internet allerlei Waren bestellt. Von einem Fotobuch über Pullover bis hin zu einem Wintermantel kam so einiges auf seine Einkaufsliste. Bei einem bekannten Detailhändler gab er eine Bestellung im Wert von mehr als 1400 Franken auf. Geliefert wurde. Bezahlt aber nicht.

Die Post kam an – die Rechnung blieb offen

Das Problem: Der Mann gab jeweils nicht seinen richtigen Namen an – sondern denjenigen seiner Mitbewohnerin. Es dauerte knapp drei Monate, bis der Schwindel aufflog. Die letzte Bestellung – zwei T-Shirts im Wert von 111.80 Franken – wurde im letzten Moment gestoppt.

Für Staatsanwaltschaft Zug ist klar: Das war Betrug. Indem der junge Mann über das Internet unter falschem Namen bestellte, täuschte er die Internet-Händler. Einerseits über seine wahre Identität – und andererseits über seinen Zahlungswillen.

Dies zu überprüfen, wäre für die abgezockten Geschäfte nicht «ohne besondere Mühe» möglich gewesen, heisst es im rechtskräftigen Strafbefehl. Insgesamt sandten sie dem Mann aufgrund seiner falschen Angaben Kleider und Gegenstände im Gesamtwert von rund 2000 Franken.

Kein unbeschriebenes Blatt

Der Betrüger habe vorsätzlich gehandelt, findet die Staatsanwaltschaft. Und weist darauf hin, dass es nicht das erste Mal war, dass er die Masche durchgezogen hat. Der Mann kassierte bereits im Januar 2018 einen Strafbefehl. Zudem sind noch mehrere Strafverfahren hängig, in denen ihm ähnliche Vorwürfe gemacht werden.

Deshalb wird er nun – als Zusatzstrafe – zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à je 30 Franken verurteilt. Fällig werden die 1200 Franken, wenn er innerhalb einer Probezeit von drei Jahren erneut einen Internet-Betrug durchzieht. Sofort bezahlen soll er eine Busse von 300 Franken.

Mit der Zustellung des Entscheids wird nun die Zuger Polizei beauftragt. Dies, weil der Aufenthaltsort des Mannes der Staatsanwaltschaft nicht bekannt ist.

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