Zuger begeht 14 Delikte innerhalb von 5 Monaten

Mit geklauten Kennzeichen im Geschwindigkeitsrausch

Die Polizei hat festgestellt, dass der Mann zahlreiche Verkehrsdelikte begangen hat. (Bild: Symbolbild)

Ein junger Mann stürzt ab: Er verliert seinen Job, seine Freundin und die Kontrolle über sein Leben. Weil er zahlreiche Delikte begeht, droht ihm nun eine langjährige Haftstrafe. Es sei denn, er nutzt die letzte Chance, die ihm das Luzerner Kantonsgericht gegeben hat.

Er ist erst 22 Jahre alt. Doch die Liste seiner Delikte ist so lang, dass so manch ein Berufsverbrecher darüber staunen würde. Der Mann hat in den letzten zwei Jahren die Kontrollschilder seines ehemaligen «Stiefvaters» gestohlen, das Auto seiner Mutter «ausgeliehen» und ist mehrfach durch die Strassen gerast, obwohl er keinen Fahrausweis mehr hatte.

Bei einer seiner Strolchenfahrten fuhr er direkt in einen Gartenzaun und machte sich danach aus dem Staub. Und das sind noch die harmloseren Anklagepunkte.

Ex-Freundin hatte panische Angst vor ihm

Der Mann ist zudem gewalttätig geworden. Er hat seine Exfreundin in ihrer Wohnung festgehalten, so dass sie nicht fliehen konnte. Er schlug die junge Frau zusammen, prügelte mit den Fäusten auf sie ein und würgte sie. Zahlreiche blaue Flecken zeugten von dem Überfall.

Tags darauf bedrohte er sie am Telefon und nötigte sie zu einem Treffen. Als die beiden sich trafen, zwang er sie, einen Darlehensvertrags zu verbrennen, den sie zusammen abgeschlossen hatten. Es ging um 45'000 Franken, die er ihr schuldete.

«Wenn du das nicht tust, kann ich für nichts garantieren», drohte er ihr. Die junge Frau hatte panische Angst, dass er mit einer Waffe zu ihrer Familie gehen und alle erschiessen würde. Er hatte bereits angedeutet, dass er Kollegen hätte, die «Skinheads» wären und ihm eine nicht registrierte Faustfeuerwaffe besorgen könnten. Also tat sie, was er verlangte.

Der Vater war gewalttätig

Das Kriminalgericht Luzern hat den jungen Mann in allen 14 Anklagepunkten schuldig gesprochen. «Innerhalb von weniger als fünf Monaten hat sich der Beschuldigte somit eine Vielzahl von Straftaten zuschulden kommen lassen, wobei er vier verschiedene Rechtsgüter – Leib und Leben, Freiheit, Vermögen und Verkehrssicherheit – verletzt hat», heisst es in der Begründung.

Der junge Mann ist einschlägig vorbestraft. Es ist also nicht das erste Mal, dass er straffällig geworden ist. Doch von Strafen liess er sich bislang nicht beeindrucken. Woher kommt das?

Der Mann wurde 1997 in Zug geboren. Sein Vater war Alkoholiker, er schlug nicht nur seine Mutter, sondern auch ihn und seine Geschwister. Nachdem der Mann die Familie verlassen hatte, zog diese in den Kanton Luzern.

Bereits in der Oberstufe fiel der junge Mann durch Alkohol- und Marijuana-Konsum auf. Zeitweise lebte er im Heim, eine Lehre brach er im zweiten Ausbildungsjahr ab.

Rückfallgefahr ist ohne Therapie sehr hoch

Alles schien besser zu werden, als er mit 19 Jahren seine Freundin kennenlernte und mit ihr zusammenzog. Er holte das letzte Ausbildungsjahr nach und schaffte Mitte 2017 den Abschluss. Danach allerdings ging es wieder abwärts. Als er die Delikte beging, war er wieder arbeitslos.

Ein Gutachten kommt zum Schluss, dass der Mann an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leidet. Diese zeigt sich beispielsweise in einer ausgeprägten Launenhaftigkeit und der Unfähigkeit, seine Gefühle im Zaum zu halten. Strafen zeigen bei diesem Persönlichkeitstypus oft keine Wirkung, zudem zeichnet sich diese durch einen Mangel an Empathie aus.

Die Rückfallgefahr sei deshalb «sehr hoch». Es sei nicht nur mit Strassenverkehrs- und Betäubungsmitteldelikten, sondern auch mit Gewaltdelikten in Beziehungen zu rechnen.

Der Fall kommt vor das Kantonsgericht

Der junge Mann selber steht einer Therapie in einem stationären Rahmen positiv gegenüber. Das Gericht ordnet deshalb eine Massnahme für junge Erwachsene an. Kann diese erfolgreich abgeschlossen werden, würde die darüber hinaus angeordnete Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten nicht mehr vollzogen.

Gegen das Urteil des Kriminalgerichts wurde allerdings Berufung eingelegt. Als Nächstes wird sich demnach das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon