Bundesrat plant Gesetzesänderung

Mit DNA auf Verbrecherjagd: Fall Emmen könnte neu aufgerollt werden

Symbolbild Luzerner Polizei. (Bild: les)

Die Vergewaltigung einer jungen Frau in Emmen hat 2015 die ganze Schweiz erschüttert. Künftig sollen DNA-Profile besser ausgewertet werden, um solche Täter zu erwischen. Die Staatsanwaltschaft Luzern möchte diese neuen technischen Möglichkeiten voll ausschöpfen.

Bei Vergewaltigungen, schwerem Raub und Tötungsdelikten soll die von der Polizei sichergestellte DNA in Zukunft eingehender analysiert werden, um dem Täter auf die Spur zu kommen. Nicht nur das Geschlecht, sondern auch äusserliche Merkmale wie Haar-, Haut- und Augenfarbe, die Herkunft oder das Alter sollen bestimmt werden.

Damit kann sich die Polizei ein ungefähres Bild davon machen, wie ein Täter aussehen könnte. Ein vollständiges Phantombild zu erstellen ist allerdings nicht möglich.

Dass die technischen Möglichkeiten stärker ausgeschöpft werden, forderte unter anderem die Mutter des Vergewaltigungsopfers von Emmen. Ihre Tochter war beim Überfall schwer verletzt worden und ist heute querschnittgelähmt.  «Es löst grosses Unverständnis aus, wenn man als Betroffene weiss, dass die Polizei die DNA des Täters hat, diese aber nicht verwenden darf, um den Täter zu finden», sagte die Mutter 2016 in der «SRF Rundschau» (zentralplus berichtete).

Die Gesetzesänderung in Kürze
Der Bundesrat will die sogenannte Phänotypisierung erlauben. Damit können aus einer DNA-Spur verschiedene äusserliche Merkmale mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit herausgelesen werden. Die Phänotypisierung darf als Fahndungs- und Ermittlungsinstrument bei schweren Verbrechen wie etwa Vergewaltigung und Mord angewendet werden. Zudem wird die Festlegung der Löschfristen von DNA-Profilen vereinfacht und die Recherche mit Verwandtschaftsbezug explizit im Gesetz verankert.

Politisch geht die vom Bundesrat am Mittwoch vorgestellte Gesetzesänderung auf einen Vorstoss des Luzerner FDP-Nationalrats Albert Vitali (64) zurück, den das Parlament diskussionslos guthiess. Der Entwurf befindet sich nun in der Vernehmlassung.

Nur: Könnte die Gesetzesanpassung die Polizei tatsächlich auf die Spur des Mannes bringen, der 2015 in Emmen die junge Frau vergewaltigt hat? Rechtlich ist es möglich, wie Sibyl Kurz, Mediensprecherin des Bundesamts für Polizei (fedpol) auf Anfrage erklärt.

Auch alte Spuren dürfen ausgewertet werden

Das Gesetz soll nämlich rückwirkend in Kraft gesetzt werden. «Das heisst, es können auch alte DNA-Spuren auf diese Weise ausgewertet werden», sagt Kurz. Es ist also anders als beispielsweise bei der Änderung des Ausschaffungsrechts, die nur Verbrechen betrifft, die nach der Inkraftsetzung 2016 begangen wurden.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat die Akte Emmen letztes Jahr vorläufig geschlossen und das Verfahren sistiert. Für Sprecher Simon Kopp ist aber klar, dass der Fall «selbstverständlich» nochmals aufgerollt wird, wenn sich die rechtliche Situation ändert. «Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werten wir die DNA-Spuren aus, die uns vorliegen. Nicht nur in diesem Fall, sondern auch in ähnlich gelagerten.»

Bei der Auswertung wird die Probe chemisch zersetzt

Allzu grosse Hoffnungen, dass Jahrzehnte zurückliegende Verbrechen nun doch noch aufgeklärt werden, könnten aber enttäuscht werden. Grund: Für die sogenannte Phänotypisierung brauchen die Untersuchungsbehörden unverbrauchtes DNA-Material. Um ein DNA-Profil zu erstellen, wird das Material chemisch zersetzt. Deshalb kann jede Spur nur ein Mal ausgewertet werden.

Voraussetzung für den Einsatz der neuen Technik ist also, dass noch unausgewertete Spuren asserviert sind. «Je weiter das Delikt zurückliegt, desto schwieriger dürfte das werden», weiss Fedpol-Sprecherin Kurz.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Dr. Georg Ramsauer
    Dr. Georg Ramsauer, 08.05.2020, 09:39 Uhr

    Bei der Verbrechensbekämpfung sollten alle wissenschaftlichen Methoden angewendet werden!

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  • Profilfoto von Fischer
    Fischer, 30.08.2019, 17:00 Uhr

    «könnte neu ausgerollt werden» NEIN
    MUSS: neu ausgerollt werden, sofort

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