Täter verging sich in Reiden wiederholt an Mädchen

Missbrauch im Pfadiheim: Ex-Lehrer verurteilt

Im Pfadiheim Reiden kam es während Jahren immer wieder zu Übergriffen.

(Bild: Google Maps)

Der Fall sorgte für landesweites Aufsehen und befeuerte die Diskussion um ein Berufsverbot für Pädophile: Ein Lehrer aus dem Kanton Solothurn drang während Jahren immer wieder in ein Pfadiheim in Reiden ein und verging sich dabei an fünf- bis elfjährigen Mädchen. Nun wurde er in Luzern verurteilt.

Insgesamt viermal drang Patrick* in den Jahren 2006 bis 2012 in den frühen Morgenstunden in das Pfadiheim in Reiden ein und verging sich dabei an minderjährigen Mädchen. Besondere Brisanz erhielt das Thema, weil der heute 51 Jahre alte Solothurner zu diesem Zeitpunkt als Lehrer tätig war. Ein Schweizer Boulevard-Medium betitelte ihn danach als «Pädo-Lehrer».

Neben seinem Beruf ging Patrick verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten mit Kindern nach, unter anderem war er in der Pfadi. Aus dieser Zeit kannte er auch das Gebäude in Reiden, in dem regelmässig Gruppen übernachteten.

Übergriffe in der frühen Morgenstunde

Den Anfang nahm sein Treiben im Oktober 2006. Morgens um halb fünf schlich er durch eine unverschlossene Nebentüre ins Pfadiheim und zog sich in einem Schlafraum, in dem insgesamt zehn sieben- bis elfjährige Mädchen aus dem Kanton Zürich schliefen, nackt aus. Nachdem er seine Kleider in den mitgebrachten Rucksack packte, machte er das Licht an. Darauf setzte er sich auf die Bank unter dem Fenster und befriedigte sich vor den Mädchen selbst. Als er sich auf die Kinder zubewegte, begannen die Mädchen zu schreien, weshalb er durch ein vorgängig geöffnetes Fenster flüchtete und mit seinem in der Nähe parkierten Personenwagen nach Hause fuhr.

Immer dasselbe Vorgehen

Knapp fünf Jahre später stattete er dem Pfadiheim den nächsten Besuch ab. Diesmal nutzte er die unverschlossene Haupteingangstüre, in welcher der Schlüssel steckte. Mit diesem Schlüssel im Gepäck fuhr er unbehelligt nach Hause. Nun wollte er nicht mehr so lange warten. Einige Wochen später, fast auf den Tag genau fünf Jahre nach seinem ersten Übergriff, fuhr er nach Reiden. Wie immer traf er um 4.30 Uhr ein. Mit dem mitgebrachten Türschlüssel war es ihm ein leichtes, unbemerkt in den Schlafraum zu gelangen, in dem fünf sechs- bis zehnjährige Mädchen auf den Hochbetten schliefen.

Dabei ging er ähnlich vor wie beim ersten Übergriff. Nachdem Patrick seine Kleider ablegte, stieg er über die Leiter auf das Hochbett und kroch auf allen Vieren zwischen den schlafenden Kindern herum, wobei er auch noch an den Pyjama-Hosen von zwei Mädchen zog. Da diese erwachten, liess er von ihnen ab und zog einem anderen Mädchen dessen Pyjama-Hosen bis zur Hüfte herunter und berührte dabei deren Gesäss mit seinen Händen. Zudem masturbierte er. Danach verliess er das Gebäude und fuhr wiederum nach Hause. Dasselbe wiederholte sich ein knappes Jahr darauf, wobei er ein Mädchen auch noch mit seiner Zunge bedrängte.

Festplatte mit mehr als 150’000 Pornobildern

Dieser vierte Vorfall im August 2012 sollte der letzte Übergriff im Pfadiheim sein. In der Zwischenzeit hatte die Kantonspolizei zwar eine Videofalle installiert und DNA-Spuren gesichert. Doch noch fehlte der Täter. Verraten hatte sich Patrick letztlich über den Kauf von Kinderpornos. Die Videos mit nackten, spielenden Knaben bezahlte er mit seiner Kreditkarte, wie kanadische Behörden ermittelten. Bei der folgenden Hausdurchsuchung an seinem Wohnort wurden 157’872 Bild- sowie 641 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden, die Patrick zwischen 1995 und 2011 aus einschlägigen Internetforen bezogen hatte. Durch die bei der Hausdurchsuchung genommene DNA-Probe kam man ihm auch als Täter in Reiden auf die Spur. Kurze Zeit darauf wurde er verhaftet und für 60 Tage in Untersuchungshaft genommen.

Seit der darauf folgenden fristlosen Entlassung ist Patrick arbeitslos und bezieht aktuell Sozialhilfe. Neben einer Störung der Sexualpräferenz weist sein psychiatrisches Gutachten auch eine erhebliche Verzögerung der sexuellen Entwicklung auf, wie aus dem eben veröffentlichten Urteil des Kriminalgerichts Luzern hervorgeht.

Gefängnisstrafe und Berufsverbot

Das Gericht verurteilte ihn nun wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornografie und Begleitdelikten zu 24 Monaten bedingt. Für ihn hätte gesprochen, dass er von Anfang an geständig und sehr kooperativ war. Negativ ausgelegt wurde ihm, dass er letztes Jahr in Zürich mehrmals Freiwilligenarbeit in Kinderorganisationen geleistet habe, welche auch die Betreuung von Kindern beinhaltet habe.

Aus diesem Grund wurde ihm nicht nur eine vierjährige Probezeit auferlegt, sondern auch das Tätigkeitsverbot ausgeweitet. So darf er auch keine ausserberuflichen oder freiwilligen Tätigkeiten in der Betreuung von Kindern unter 16 Jahren wahrnehmen. Ausserdem muss er sich einer neuerlichen therapeutischen Beratung unterziehen und wird der Bewährungshilfe unterstellt.

*Name geändert

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