Kesb veröffentlicht neue Zahlen

Mehr Gefährdungsmeldungen in Zug

Kesb-Präsidentin Gabriella Zlauwinen sagt, die Durchsetzung der Besuchsrechte sei eine der grössten Herausforderungen. (Bild: hch)

Im Vergleich zu anderen Kantonen ist die Kesb Zug zurückhaltender bei der Anordnung von behördlichen Schutzmassnahmen. Letztes Jahr waren 765 Erwachsene und 379 Kinder betroffen, wie die neuste Statistik zeigt.

Im Kanton Zug waren 2018 insgesamt 1'144 Personen von einer Schutzmassnahme betroffen. Dies geht aus der neusten Statistik der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) hervor. Im Vorjahr lag die Zahl mit 1'201  Involvierten ein wenig höher.

Setzt man die Schutzmassnahmen ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl, sieht es so aus: Schweizweit bestand Ende 2018 für 27 Kinder pro 1'000 eine Schutzmassnahme. Im Kanton Zug sind es 16. «Behördliche Massnahmen werden somit im Kanton Zug sehr zurückhaltend angeordnet», heisst es in einer Medienmitteilung der Zuger Kesb.

Fast 20 Prozent mehr Meldungen bei der Kesb

Bei den Erwachsenen am häufigsten zur Anwendung kam wie -–in den Jahren zuvor – die so genannte «massgeschneiderte Beistandschaft», die exakt auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet ist.

Die Zahl der Gefährdungsmeldungen lag 2018 bei 517. Damit verzeichnet die Kesb in diesem Bereich zum ersten Mal einen Anstieg, lagen doch die Gefährdungsmeldungen im Jahr davor bei 436 und 2016 bei 478.

Immer mehr Streitigkeiten ums Besuchsrecht

Die Zahl der vor Verwaltungsgericht eingereichten Beschwerden lag bei 15, nur drei Beschwerden wurden teilweise oder ganz gut geheissen (zentralplus berichtete).

Was die Konfliktsituationen unter Eltern angeht, zeigt sich in der Statistik, dass sich geschiedene oder getrennt lebende Väter und Mütter immer häufiger wegen dem Besuchsrecht an die Kesb wenden (zentralplus berichtete). Total musste letztes Jahr 175 Mal eingegriffen werden. Im Jahr 2017 war dies 159 Mal der Fall. 2016 lag die Zahl noch bei 146. «Diese Zahlen dokumentieren unsere Erfahrung, dass hochstrittige Fälle in den Familien zunehmen und Eltern immer weniger willens oder im Stande sind, Angelegenheiten wie das Besuchsrecht einvernehmlich zu regeln», so Gabriella Zlauwinen, Präsidentin der Zuger Kesb.

zentralplus stellt das Thema Kinder- und Erwachsenenschutz derzeit in den Fokus einer Artikelserie. Zu den Kinderbelangen erschienen ist bisher ein Bericht über eine Frau, die an Schizophrenie erkrankte und sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern konnte. In einem weiteren Artikel ging es um die Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf die Kinder. Ein dritter Artikel thematisierte, wie die Kesb damit umgeht, wenn Vorwürfe des Kindsmissbrauchs im Raum stehen.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Fabienne
    Fabienne, 05.09.2019, 17:40 Uhr

    Leider wurde und wird von gewissen Amststellen immer noch viel zu viel Willkür durch die alleinerziehenden Mütter toleriert. Das fällt frapant auf, wenn man Entscheide vergleicht, in denen die Geschlechterrollen umgekehrt sind. Verhällt sich ein Mann gleich besitzergreiffend, wie gewisse Frauen, wird umgehend durchgegriffen. Bei einer Frau wird da viel läger mit Nachsicht reagiert. Speziell auch in Situationen, wo ein betreuender Elternteil depressiv ist nach einer Trennung. Das sind dann die schlimmen Fälle, bei denen die KESB bei Müttern einfach die Augen zudrückt und Männer schikaniert.

    Alles in Allem machen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden einen guten bis sehr guten Job. Das war vor Jahren noch anders. Das muss man bei all der Kritik, dass die Gleichstellung von Mann und Frau oder grundlegende Kinderrechte oft mit Füssen getreten werden, positiv hervorheben.

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    • Profilfoto von Michael Schreiber
      Michael Schreiber, 05.09.2019, 20:00 Uhr

      Die Mitarbeitenden der Kesb inkl. Sozialarbeit sind meist links und feministisch eingestellt. Der geschiedene/getrennte Vater ist fast immer im Nachteil. Wenn eine Mutter das Kind entfremden bzw. vorenthalten will und das Besuchsrecht sabotiert, kommt sie damit fast immer durch. Auch hat die Mutter fast immer die Obhut, auch ohne Begründung. Die Äusserungen des Kindes werden schnell einmal mit seinem Willen gleichgesetzt. Dass es sich in einem Loyalitätskonflikt befindet und die Trennung von einem Elternteil nicht seinem Wohl entspricht, spielt keine Rolle. Hauptsache, man muss die Mutter nicht aus der Komfortzone holen. In meinem Fall ging die Exfrau fremd, verschuldete die Scheidung, runierte mich sozial und finanziell, erpresste Alimente gegen Umgang mit dem Kind, der neue Mann schlug ihn – alles aktenkundig, aber die Kesb tut genau nichts. Auch spielt es keine Rolle, dass Mutter und Stiefvater kaum integriert sind, schlecht Deutsch sprechen und die Schulzeugnisse schlechter werden. Kein Grund zum Eingreifen.

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