Weil in der Gemeinde Meggen freie Wohnungen für Asylsucherinnen und Flüchtlinge fehlen, prüft der Gemeinderat die Erstellung einer Wohncontainersiedlung.
Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen informierte im Juni die Luzerner Gemeinden über die Zuweisung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Mit diesem Entscheid werden die Gemeinden verpflichtet, bewohnbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Kommen die Gemeinden dem nicht nach, müssen Ersatzabgaben für nicht aufgenommene Asylsucherinnen und Flüchtlinge pro Person und Tag gezahlt werden (zentralplus berichtete).
Konkret bedeutet dieser Zuweisungsentscheid für die Gemeinde Meggen, dass sie bis am 1. September Zeit hat, geeignete Unterkünfte für 123 Personen bereitzustellen. Keine leichte Aufgabe, wie sich zeigt.
Die Gemeinde hat verschiedene Standorte und Möglichkeiten zur Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich geprüft, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Die bestehende Zivilschutzanlage beim Werkhof Huob kommt für den Gemeinderat nicht infrage und wird auch vom Kanton als nicht geeignet bezeichnet.
Gemeinde prüft Containersiedlung
Darum hat der Gemeinderat beschlossen, die Erstellung einer Wohncontainersiedlung für die Unterbringung zu prüfen. Als möglichen Standort hat die Gemeinde ein Gebiet unterhalb der Parkplätze Gottlieben ins Auge gefasst.
Dieses verfügt gemäss Gemeinde über die optimalen Bedingungen der geplanten Unterkunft für 100 Personen und die zeitlich beschränkte Betriebsdauer. «Der Kanton Luzern hat mit einer Absichtserklärung bestätigt, dass er eine temporäre Unterkunft dieser Grösse anmieten und betreiben würde», heisst es in der Mitteilung weiter.
Der Gemeinderat will im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 22. August über die weitere Lage zu diesem Thema informieren.
- Medienmitteilung der Gemeinde Meggen
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.