Im Geldfach eines Bankautomaten hat ein 32-Jähriger im Juni 400 Franken gefunden, die liegen geblieben waren. Der vermeintliche Glückspilz steckte die Noten ein. Kurze Zeit später stand die Polizei bei ihm auf der Matte.
Glück war von kurzer Dauer
Mann hat in Zug 400 Stutz gefunden – und ist jetzt doch 200 Franken ärmer
- Gesellschaft
«Finden und verhehlen ist so gut wie stehlen», so heisst es. Das sieht auch Justitia so: Wer sich eine Sache unrechtmässig aneignet, kann genauso hart bestraft werden, wie wenn er eine Sache klaut – nämlich mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Daran dürfte der Gipser keinen Gedanken verschwendet haben, als er an jenem Juni-Morgen in Cham an den Geldautomaten der Zuger Kantonalbank trat. Aus dem Geldschlitz blitzten vier frische Hunderter. Einmal links und rechts geschaut – und schon verschwanden diese in der Tasche des jungen Mannes.
Die Frau, die das Geld kurz zuvor hatte liegen lassen, bemerkte ihr Malheur zu spät. Als sie zum Automaten zurückkehrte, waren die Banknoten bereits verschwunden. Kurzerhand reichte sie deshalb bei der Polizeidienststelle in Cham eine Strafanzeige ein.
Führte eine Videokamera die Ermittler auf die richtige Spur? Möglich ist es. Wie die Polizei dem Mann auf die Schliche kam, will diese aber nicht verraten. Aus «ermittlungstaktischen Gründen», wie es auf Nachfrage heisst.
Etwas gefunden? Das ist zu tun
Wer Fundgegenstände nicht abgibt, macht sich wegen Nichtanzeigen eines Fundes strafbar. Wenn ihr einen Gegenstand im öffentlichen Raum findet, bringt diesen ins nächste Fundbüro oder zur Polizei. Wird er auf Privatgrund gefunden, ist er dem «Hausherrn» zu übergeben. Dies gilt auch, wenn ihr Gegenstände in Zügen, an Bahnhöfen oder Haltestellen findet. Wendet euch in dem Fall an das Zugspersonal. Fundgegenstände werden im elektronischen Fundbüro «easyfind» registriert. Wenn ihr etwas verloren habt, könnt ihr dort danach suchen. Auch Verlustmeldungen können online erfasst werden. Die Zuger Polizei übergibt die Fundgegenstände, die nicht abgeholt werden, dem Konkursamt Zug. Wertloses wird entsorgt oder einer gemeinnützigen Institution gegeben. Der Gegenstand wird frühestens nach einem Jahr versteigert. Meldet sich der Besitzer erst später, hat er Anrecht auf den Erlös. Diesen Anspruch hat er während fünf Jahren. Danach fliesst das Geld in die Staatskasse. Wird der Gegenstand hingegen abgeholt, hat der Finder etwa zehn Prozent des Sachwertes zu Gute. Bei Bargeld wird der Finderlohn beim Aushändigen direkt abgezogen.
Klar ist nur: Der Mann wurde erwischt und befragt. Die 400 Franken musste er der Besitzerin zurückgeben. Im September hat ihn die Staatsanwaltschaft Zug wegen des Nichtanzeigen eines Fundes zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Zudem muss er 100 Franken Untersuchungskosten bezahlen.
Der Langfinger kam mit einem blauen Auge davon
Damit hatte der junge Mann Glück im Unglück. Zu verdanken hat er dies ausgerechnet der Frau, die er geprellt hatte. Nachdem diese das Geld zurückerhielt, verzichtete sie ausdrücklich auf eine Bestrafung des Langfingers. Hätte sie den Strafantrag nicht zurückgezogen, hätte dem Gipser eine Verurteilung wegen unrechtmässiger Aneignung gedroht – und damit eine Geldstrafe, wie Polizeisprecher Frank Kleiner sagt.
Besser gefahren wäre der Handwerker so oder so, wenn er das Geld selber bei der Gemeinde oder dem Polizeiposten abgegeben hätte. Dann nämlich hätte er Anrecht auf zehn Prozent Finderlohn gehabt. Besser 40 Franken im Sack, als 200 Franken in der Kreide, möchte man meinen.
Immer wieder werden in der Schweiz grössere Geldbeträge gefunden und an ihre Besitzer zurückgegeben. In Erinnerung geblieben sein dürfte vielen der Fall eines Ehepaars, das in einem Basler Tram einen Sack mit 144’000 Franken hatte liegen lassen. In Luzern fand ein Buschauffeur vor zwei Jahren eine Ledertasche mit 25’000 Franken.
Ein Znacht für sämtliche Mitarbeitenden gab es damals vom Finderlohn übrigens nicht. Ein solcher wird nur fällig, wenn das Geld im öffentlichen Raum gefunden wird.
naja der Hellste ist er nicht, weiss man doch das man Gefilmt wird und seine Daten waren ja wohl auch im Geld Automat Gespeichert als er selber Geld abheben wollte, sonst wäre die Polizei wohl kaum so schnell bei ihm zu Hause Gewesen, auch in Center immer Vorsicht, den da wird man auf Schritt und tritt überwacht bis in ins stille ÖRTCHEN da ging so erzählte mir ein Verkäufer öfters mit Schüler ein Mann auf die Toilette,, die bekamen Taschengeld, nach längerem hinsehen dessen Video Filme war klar,, immer der gleiche mit Jugendlichen jeweils am Mittwochnachm, die Polizei war nun bereit, nahm ihn in Flagranti fest, sei Gesagt eine Weile wird der Kerl woanders Logieren die minderjährigen deren Eltern wurden benachrichtigt,