Baby überlebte nur durch Zufall

Schwangere mit Gummihammer angegriffen: Mann muss ein Jahr ins Gefängnis

Blick in den Gerichtssaal des Kriminalgerichts Luzern. (Bild: zvg)

Es ist ein Fall, der sprachlos macht: Um seine langjährige Affäre zu vertuschen, hat ein Mann versucht, sein eigenes Kind mit roher Gewalt abzutreiben. Das Kriminalgericht Luzern lässt Milde walten – auch weil das Opfer auf Unterhaltszahlungen des Täters angewiesen ist.

Wie kann man nur so etwas tun? Der Mann auf der Anklagebank bleibt die Antwort schuldig. «Ich kenne mich so nicht, ich war ausser mir», sagt er nur.

Dem heute 34-Jährigen wird Ungeheuerliches vorgeworfen. Gemäss der Staatsanwaltschaft hat er sein Opfer, mit dem er über Jahre hinweg ein sexuelles Verhältnis hatte, an einem Morgen im November 2016 in aller Hergottsfrühe in seiner Wohnung überfallen.

Als sie ihm verschlafen die Tür öffnete, fiel er mit einem Gummihammer über sie her. Er schlug der Schwangeren das Werkzeug auf den Babybauch. Als sie zu Boden ging, setzte er sich auf sie, schlug weiter auf sie ein und setzte schliesslich ein Elektroschockgerät am Bauch ein, um das Ungeborene zu töten.

Als die Frau es schaffte, aus der Wohnung auf den Parkplatz zu fliehen, folgte er ihr und schlug erneut auf sie ein. Erst als ein Nachbar ihr zur Hilfe eilte, liess der Mann von ihr ab und machte sich aus dem Staub.

Heimliche Affäre dauerte mehrere Jahre

Für die Staatsanwaltschaft steht es ausser Frage, warum er das gemacht hat: Im Juli hatte er erfahren, dass die Frau schwanger geworden war. Seither hatte er versucht, sie zu einer Abtreibung zu bewegen. Auf Knien soll er sie angefleht haben. Und zwar, weil seine langjährige Freundin – die er heiraten wollte – nichts von der Affäre erfahren sollte.

Der Mann selber stritt die Tat bis zur Verhandlung am Donnerstag vor dem Kriminalgericht ab. Er habe keinen Hammer dabeigehabt, er habe seine Geliebte nicht geschlagen, es habe lediglich ein kleines Gerammel und böse Worte gegeben.

Die Verletzungen der Frau sprechen allerdings eine ganz andere Sprache. Ihr Körper war übersäht mit blauen Flecken, insbesondere im Bauchbereich. Neben einem Rippenbruch erlitt sie ein stumpfes Bauchtrauma, welches das Leben ihres Kindes in Gefahr brachte. Die Ärzte stellten eine kleine Läsion des Mutterkuchens fest. Es ist dem Zufall zu verdanken, dass das Ungeborene den Angriff überlebte.

Der Mann macht einen besonnenen Eindruck

Das Auftreten des Beschuldigten vor Gericht widerspricht völlig dem, was man vielleicht erwarten würde, wenn man die Beschreibung einer solchen Tat liest. Auf der Anklagebank sitzt kein Brutalo, sondern ein feingliederiger Herr mit Brille, einem feinen Strickpullover und ledernen Halbschuhen. Er arbeitet als Handwerker, würde aber gut als Informatiker oder Soziologiestudent durchgehen. Seine Aussage, dass das gar nicht zu ihm passe, trifft den Nagel auf den Kopf.

Und doch kommt kein anderer Täter infrage. Das hat der Beschuldigte inzwischen selber eingesehen. Vor dem Kriminalgericht räumt er erstmals ein, dass er den Gummihammer dabeihatte und wohl auch damit auf die heutige Mutter seines Kindes einschlug. Zu weitergehenden Geständnissen kann er sich allerdings nicht durchringen.

«Der Beschuldigte hat keinen Skrupel, sein Opfer jetzt auch noch als Angreiferin darzustellen. Das finde ich eine Frechheit.»

Staatsanwalt

So bestreitet er weiterhin, dass er die Frau mit der Absicht aufgesucht hat, das Kind gewaltsam abzutreiben. «Ich bin zu ihr gefahren, um ihr zu sagen, dass sie mich in Ruhe lassen soll», sagt er. Den Hammer habe er nur mitgenommen, um sich den Hund seiner Geliebten vom Leibe zu halten.

«Als sie den Hammer sah, ist sie erschrocken. Sie fasste an meine Hände, es kam zu einem Handgemenge, es wurde laut. Was genau gesagt wurde, weiss ich nicht mehr, ich war ausser mir», schildert der Mann die Situation. Von einem Angriff mit einem Elektroschocker will er nichts wissen. Obwohl entsprechende Verbrennungen am Körper seines Opfers kaum eine andere Erklärung zulassen.

Staatsanwalt zweifelt am reumütigen Auftritt

Der Staatsanwalt war von diesem Teilgeständnis wenig begeistert. «Der Beschuldigte hat keine Skrupel, sein Opfer jetzt auch noch als Angreiferin darzustellen. Das finde ich eine Frechheit.» Er habe nicht die Wahrheit gesagt, sondern sei aus taktischen Gründen ein «Mü näher zur Wahrheit» gerückt. «Daraus kann keine ernsthafte Reue abgeleitet werden.»

Für ihn ist das Motiv des Mannes klar: «Das unerwünschte Kind sollte weg, weil es seine Beziehung gefährdete.» Der Staatsanwalt beantragt, den gebürtigen Serben zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren zu verurteilen und für 12 Jahre des Landes zu verweisen.

Der Anwalt des Opfer bezeichnet die Sache mit dem Hund als faule Ausrede. «Das Tier kannte ihn doch! Sie wäre nicht schwanger geworden, wenn er nie bei ihr in der Wohnung gewesen wäre», poltert er in einem Plädoyer.

Das Opfer ist auf Unterhaltszahlungen angewiesen

In Erinnerung bleiben wird der Auftritt dieses Anwalts nicht nur, weil er bei seinen Ausführungen wild gestikuliert und theatralisch die Hände verrührt. Auch seine Sprache führt dazu, dass der eine oder andere im Gerichtssaal zusammenzuckt. «Er wollte das Kind tööööten», schreit er einmal laut aus. Und ein anderes Mal sagt er: «Er wollte zackzack das Kind abtreiben. Mit Gewalt.»

«Sie ist auf das Geld angewiesen und müsste sonst zur Fürsorge. Damit würde das Opfer nochmals zum Opfer.»

Anwalt des Opfers

In Anbetracht der Schwere der Tat wirkt die Inszenierung befremdend. Glücklicherweise legt der Anwalt mehr Ernsthaftigkeit an den Tag, als er seine Anträge stellt. Trotz seiner harschen Worte plädiert er dafür, dass der Mann lediglich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wird. Ein Jahr davon soll in Halbgefangenschaft vollzogen, der Rest zur Bewährung ausgeschrieben werden. «Damit bekommt er zu spüren, dass ein solches Verhalten nicht geduldet wird von der Gesellschaft.»

Eine härtere Strafe möchte das Opfer nicht. Der Grund dafür ist ein trauriger: Wenn der Mann längere Zeit hinter Gitter kommt, wird er seinen Job verlieren. Damit wäre er nicht mehr in der Lage, Unterhalt für das gemeinsame Kind zu bezahlen. 2244 Franken pro Monat sind das im Moment. «Wenn er die volle Strafe absitzen muss, geht das nicht mehr. Auch wenn er nach Serbien muss, ist es damit vorbei», gibt ihr Anwalt zu bedenken. «Sie ist auf das Geld angewiesen und müsste sonst zur Fürsorge. Damit würde das Opfer nochmals zum Opfer.»

Das Motiv wird bestritten

Damit spielte der Anwalt natürlich dem Verteidiger in die Hände, der sich ebenfalls für den Verzicht auf einen Landesverweis starkmachte. Sein Mandant sei grösstenteils hier aufgewachsen, spreche praktisch nur Schweizerdeutsch, sei mit einer Schweizerin verheiratet und habe sich vorher nie etwas zu Schulden kommen lassen. «Es ist der klassische Fall eines Härtefalls. Er hat es nur dummerweise verpasst, sich einbürgern zu lassen. Sonst bräuchten wir das gar nicht zu diskutieren.»

«Ich bin froh, dass es meiner Tochter gut geht und ich wäre glücklich, wenn ich ihr in Zukunft ein guter Vater sein könnte.»

Der Beschuldigte

Was das Strafmass angeht, geht der Verteidiger noch weiter als der Opfervertreter: Er fordert einen Freispruch vom Vorwurf des versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruch. «In der Wohnung haben sich die Ereignisse überschlagen.» Er habe nicht die Absicht gehabt, das Kind zu töten. «Im Nachhinein ist ihm natürlich klar, dass das hätte passieren können. Aber an jenem Morgen hat er das nicht realisiert.» Der Verteidiger beantragt, den Mann wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr zu verurteilen.

Vater beantragt ein Besuchsrecht

Am Ende der Verhandlung hat der Beschuldigte das letzte Wort: «Ich habe an dem Tag den Fehler meines Lebens gemacht. Ich bereue es jeden Tag», sagt er. «Ich bin froh, dass es meiner Tochter gut geht und ich wäre glücklich, wenn ich ihr in Zukunft ein guter Vater sein könnte.»

Im Moment ist ihm der Kontakt allerdings untersagt. Die Mutter hat immer noch Angst, vor allem um das Kind. Sie möchte es keinem Risiko mehr aussetzen. Derzeit ist an einem Zivilgericht ein Antrag für ein begleitetes Besuchsrecht hängig. Ob dieses vor dem Hintergrund der aktuellen Verurteilung gewährt wird, ist offen.

Gericht hat keine Zweifel an der Schuld

Denn das Kriminalgericht spricht den Mann wegen des versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruchs, der einfachen Körperverletzung und der Drohung schuldig. Wie von dem Anwalt des Opfers gefordert, verurteilt es den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, wobei ein Jahr zu vollziehen ist. Dabei ist eine Halbgefangenschaft möglich.

Der Rest der Strafe wird bei einer Probezeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann muss dem Opfer und der Tochter eine Genugtuung und Schadensersatz zahlen sowie die Gerichtskosten tragen.

Das Kriminalgericht ist davon überzeugt, dass der Beschuldigte an jenem Morgen gezielt seine ehemalige Geliebte aufgesucht hat, um die Schwangerschaft gewaltsam abzubrechen. Dazu hatte er einen Gummihammer und Elektroschocker mitgebracht. Das Gericht schliesst dies aus dem Verletzungsbild des Opfers und den entsprechenden Gutachten.

«Die Aussagen des Opfers waren widerspruchsfrei und detailreich – und damit glaubwürdig», sagt der Referent bei der öffentlichen Urteilsverkündung. Dass er den Hammer wegen der Hundes mitgenommen haben will, sei «sehr fraglich».

Kein Landesverweis, wegen «mustergültiger Integration»

Auf einen Landesverweis wird verzichtet, weil aus Sicht der Kriminalgerichts ein Härtefall vorliegt. Dies weil der Mann seit über 26 Jahren in der Schweiz lebt, also seit er sieben Jahre alt ist. Zudem sei er «mustergültig» integriert, was diverse Empfehlungsschreiben seines Arbeitgebers bestätigen. Die Rückfallgefahr sei sehr gering, die finanzielle Lage stabil und der Verzicht auf die Wegweisung sei im Interesse des Opfers.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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