Kantonsgericht wollte härteres Urteil fällen

Luzernerin wird von ihrem Bruder vergewaltigt – und von allen im Stich gelassen

Sexueller Missbrauch in der Familie ist immer noch ein Tabuthema, wie ein Arte-Fernsehbeitrag aus 2018 zeigt. (Bild: Screenshot Arte/Katia Clarens)

Ein Mädchen wird von ihrem älteren Bruder jahrelang sexuell missbraucht – und alle schauen weg. Die Eltern, die Lehrerin, die Schulpsychologin, der Familientherapeut. Und zuletzt macht auch noch die Staatsanwaltschaft einen taktischen Fehler.

«Reden ist Silber, Schweigen ist Gold», so heisst es. Das ist Unsinn. Wie viel Leid hätte man Opfern von Sexualstraftaten ersparen können, wenn mal jemand den Mund aufgemacht hätte? Es lässt sich nur erahnen.

In diesem tragischen Fall geht es um ein Mädchen, heute eine junge Frau, die Schreckliches erlebte. Sie wurde über Jahre hinweg von ihrem Bruder vergewaltigt. Sie brachte es nicht übers Herz, die Wahrheit zu sagen und damit ihre Familie zu verletzen. Und als sie ihr Schweigen endlich brach, wurde der Täter geschützt.

Es begann mit «Dökterle» auf dem Dachboden. Sie muss acht Jahre alt gewesen sein, als ihr älterer Bruder anfing, sie überall anzufassen. Unter den Kleidern. Zwischen den Beinen. Er stand damals am Beginn seiner Pubertät.

Als er sie das erste Mal vergewaltigt hat, war sie noch keine zwölf Jahre alt. Danach kam er immer wieder nachts zu ihr ins Bett. Sie versuchte sich zu wehren, trug Kleidung im Bett und zog die Decke fest über sich zusammen. Es half nichts.

Wenn sie sich wehrte, hielt er sie fest. Manchmal liess er sich vertreiben. Oftmals nicht. Dann liess sie alles über sich ergehen. Und flüchtete sich in Gedanken an die nächste Mathi-Prüfung. Einfach nur weit weg.

Sie wollte die Familie vor der Wahrheit schützen

Mit zwölf sprach sie das erste Mal mit ihrer Familie darüber. Es passierte nichts. Die Eltern zeigten keine Reaktion. Der Missbrauch ging weiter.

Das Mädchen war hin- und hergerissen. Sie liebte ihre Familie, zu der auch der Bruder gehörte. Sie wollte sie schützen und zusammenhalten. Und nahm den Missbrauch hin. Auch weil ihr der Bruder leid tat.

Sie war ungefähr 15 Jahre alt, als sie eines Tages nicht mehr nach Hause wollte. Sie vertraute sich ihrer Klassenlehrerin an. Damit kam ein Prozess in Gange, der sich über 13 Jahre hinziehen sollte. Und der nun mit einem Urteil des Kantonsgerichts Luzern ein vorläufiges Ende nimmt.

Die Lehrerin, die Psychologin, der Therapeut: Keiner ruft die Polizei

Geprägt ist der weitere Verlauf durch Menschen, die mit der Situation überfordert gewesen sein müssen. Aus dem Entscheid des Kantonsgerichts geht hervor: Keine der Personen, denen sich die junge Frau in den nächsten Jahren anvertraut hat, ging auf ihre Probleme ein.

Hier erhalten Opfer von Straftaten Hilfe

Opfer von Sexualstraftaten finden Hilfe bei der Opferberatungsstelle des Kantons Luzern. Sie ist da für Menschen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind. Sie bietet Unterstützung bei der Bewältigung solcher Situationen und bei der Durchsetzung der Opferrechte im Straf- und Opferhilfeverfahren.

Die Lehrerin gab an, sie habe mit der Schülerin nicht über Details gesprochen. Sie sei mit der Angelegenheit überfordert gewesen und habe sich davon distanzieren wollen. Sie habe den Fall möglichst schnell an die Schulpsychologin weitergegeben. Und sei froh gewesen, keine Verantwortung mehr für das Mädchen zu haben.

Der Missbrauch hörte in jener Zeit auf. Der Bruder zog aus. Die Schulpsychologin konnte sich im Nachhinein nicht mehr an Einzelheiten erinnern. Sie riet dem Mädchen zu einer Therapie. Es habe zwar mehrere Gespräche gegeben. Aber nach einer anfänglichen Diskussion des sexuellen Missbrauchs sei es sehr schnell um alltägliche Dinge gegangen, die ein Mädchen in dem Alter beschäftigen. Die Psychologin gab an, dass sie es «nicht als ihre Aufgabe erachtete», über die Vorwürfe zu sprechen, die das Mädchen gegenüber dem Bruder erhoben hatte. Anzeige wurde nicht erstattet.

Die dritte Person, bei der das Mädchen gemäss Urteil Hilfe gesucht hat, war ein Familientherapeut. In seinem Beisein sprach die junge Frau rund sechs Jahre später vor der ganzen Familie über die sexuellen Übergriffe ihres Bruders. Dieser soll einen Teil des Missbrauchs in diesem Setting sogar zugegeben haben, wie ein weiteres Familienmitglied später bestätigte. Aber niemand ging darauf ein.

Die Familie verdrängt, was geschehen ist

Das Thema wurde innerhalb der Familie, in der es auch zu häuslicher Gewalt zwischen den Eltern gekommen sein soll, grösstenteils verdrängt. Die Mutter erinnerte sich später kaum noch daran. Sie wollte während des Gerichtsverfahrens nicht zugunsten eines ihrer beiden Kinder Stellung beziehen. «Sie überliess die Sache den beiden Geschwistern», wie es im Urteil heisst.

Die starke Abwehr durch die Familie löst bei der jungen Frau Schuldgefühle aus. Ein Jahr nach der besagten Familientherapie-Sitzung unternimmt sie einen Suizidversuch. Der jahrelange Missbrauch hat schwere Wunden hinterlassen. Sie leidet unter Unruhe, Schlaflosigkeit, Selbstzweifel und starken Ängsten – und macht eine Traumatherapie. Schliesslich schafft sie es, nochmals rund ein Jahr später, ihren Bruder anzuzeigen.

Der grösste Teil der Taten ist verjährt

Drei Jahre dauert es, bis die Staatsanwaltschaft das Vorverfahren abschliesst und am Kriminalgericht Anklage erhebt. Die Anzeige löst viel aus in der Familie. Am Anfang hätten alle gegen das «Mädchen geschossen», heisst es im Urteil des Kantonsgerichts. Erst mit der Zeit kam die Wahrheit ans Licht.

Gut zehn Jahre waren bei Anklageerhebung vergangen seit dem Moment, in dem sich das Mädchen ihrer Lehrerin anvertraute und diese es nicht für nötig befand, die Polizei einzuschalten.

Inzwischen ist ein Grossteil der Straftaten verjährt, weil der Bruder zur Zeit der Tatbegehung teils noch minderjährig war. Hätten die Lehrerin, die Schulpsychologin, die Eltern oder der Familientherapeut nicht geschwiegen, wäre vieles anders gekommen.

Gerichte haben keine Zweifel an der Schuld des Bruders

Das Kriminalgericht hat keine Zweifel an den Aussagen des Opfers. Diese sind – im Gegensatz zu denjenigen des Bruders – schlüssig, nachvollziehbar und über Jahre hinweg widerspruchsfrei. Die junge Frau erinnert sich an Details, die sie nach Einschätzung des Gerichts nicht erfunden haben kann. Und sie nimmt, was ebenfalls für ihre Glaubwürdigkeit spricht, ihren Bruder teils bis heute in Schutz. Hin und hergerissen zwischen Wut und Mitleid.

Das Kriminalgericht verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren. Er zieht den Entscheid ans Kantonsgericht weiter. Er verlangt nicht nur einen Freispruch, sondern auch noch 20'000 Franken Entschädigung vom Staat.

Mit diesem Antrag hat er vor dem Kantonsgericht keine Chance. Auch dieses hat keine Zweifel daran, dass der Mann seine minderjährige Schwester über Jahre hinweg sexuell missbraucht und vergewaltigt hat. Belangt werden kann er nur noch für die Taten, die er nach dem Erreichen seiner Volljährigkeit begangen hat. Dafür hält das Kantonsgericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten angemessen.

Verpasster Weiterzug führt zu tieferer Strafe

Doch so weit kommt es nicht. Es bleibt bei den 2,5 Jahren Freiheitsstrafe, die das Kriminalgericht verhängt hatte. Grund: Nur der Beschuldigte war in Berufung gegangen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Anschlussberufung, weil die Strafe ihrem Antrag entsprochen hatte. Ein strategischer Fehler, wie das Gericht im Urteil durchblicken lässt.

Denn damit kam das sogenannte «Verschlechterungsverbot» zum Zug: Wenn eine Berufung nur zu Gunsten eines Beschuldigten ergriffen worden ist, darf die Strafe nicht strenger ausfallen, als diejenige der Vorinstanz.

Dem Bruder bleiben damit zusätzliche zehn Monate Freiheitsstrafe erspart. Er soll nun sechs Monate ins Gefängnis, der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt. Bislang blieb das Urteil unangefochten, es ist aber noch nicht rechtskräftig.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Roland Grueter
    Roland Grueter, 13.09.2019, 17:43 Uhr

    Alle die mit diesem «Fall» zu tun und nichts dagegen unternommen hatten, sollten zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. Aber eben, wegen der Verjährung bleibt den Verantwortlichen eine Strafe erspart.

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  • Profilfoto von Zouaoui
    Zouaoui, 13.09.2019, 16:45 Uhr

    Die Galle kommt mir hoch beim Lesen dieser, über Jahre zugetragenen Sexual-Verbrechen
    an einer Minderjährigen wo ‹alle› zuschauen.
    Einfach unfassbar: Die Mitwisserschaft sollte nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ebenfalls verurteilt werden: Einige Jahre Schmoren hinter Gitter wegen unterlassener Hilfeleistung!!! Ich frage mich, wie diese Lehrerin, Schulpsychologin, überhaupt fähig sein kann, ihren alltäglichen Verpflichtungen gegenüber Kindern und Jugendlichen – Vorbildfunktion – gerecht zu werden, wenn
    im Mittwissen strafrechtlicher Handlungen einfach geschwiegen wird.
    Von Personen mit Vorbildfunktion erwarte ich etwas ganz anderes – in diesem Fall Opfer- und nicht Täter-Schutz.

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  • Profilfoto von Dali
    Dali, 13.09.2019, 11:33 Uhr

    Das macht einen wirklich sprachlos..
    Frage an Autorin:War unterlassene Hilfeleistung seitens der volljährigen Bezugspersonen Thema bei den Verhandlungen?

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 23.09.2019, 09:02 Uhr

      Der Artikel basiert auf dem begründeten Urteil. Verhandelt wurde auf Wunsch des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weshalb ich diese Frage nicht beantworten kann. Da allerdings der Grossteil der Delikte bereits verjährt war, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bezugspersonen noch zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

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