Bald Phantombilder aus Genmaterial?

Luzerner Regierung will mit DNA-Spuren Hooligans jagen

Hat die Verdächtige blonde Haare und blaue Augen? Die Polizei soll dies künftig aus DNA-Spuren herauslesen dürfen. (Symbolbild: Gerd Altmann/Pixabay)

Aus DNA-Spuren soll künftig herausgelesen werden, wie ein Verdächtiger aussieht. Der Bundesrat will die umstrittene Methode einführen, um Mörder und Vergewaltiger zu finden. Trotz massiver Bedenken von Datenschützern geht der Luzerner Regierung das Vorhaben nicht weit genug.

Werden am Tatort eines Verbrechens DNA-Spuren gefunden, sollen diese in Zukunft eingehender analysiert werden. Um der Täterin auf die Spur zu kommen soll aus dem Material Haar-, Haut- und Augenfarbe, die Herkunft oder das Alter der Verdächtigen herausgelesen werden. Bisher war es nur erlaubt, das Geschlecht zu bestimmen.

Dank der neuen Methode hat die Polizei künftig immerhin eine ungefähre Vorstellung, wie ein Täter aussehen könnte (zentralplus berichtete). Dies nennt man Phänotypisierung. Werden Massen-DNA-Tests angeordnet, kann so ein Teil der Verdächtigen schon vorher aussortiert werden.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung geht auf einen Vorstoss des verstorbenen Luzerner FDP-Nationalrats Albert Vitali zurück. Hintergrund seiner Forderung war der Fall Emmen, bei dem heute vor genau fünf Jahren eine junge Frau vergewaltigt wurde. Der Täter ist bis heute nicht gefasst (zentralplus berichtete).

Findest du den Gendefekt, findest du den Täter

Ein vollständiges Phantombild aus Genmaterial zu erstellen, ist technisch nicht möglich. Dazu bedarf es umfangreicher Forschungsarbeit, die noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Für die Luzerner Regierung ist deshalb klar: Die heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sollten «so umfassend wie möglich ausgeschöpft werden».

«Die Schweizer Strafverfolgung hinkt bezüglich zugelassener Ermittlungstechniken stets etwas hinten nach.»

Stellungnahme der Luzerner Regierung

Sie will der Polizei noch deutlich mehr Möglichkeiten geben. Das geht aus ihrer Vernehmlassungsantwort zur geplanten Gesetzesänderung hervor. Geht es nach Justizdirektor Paul Winiker, soll bei den Analysen auch nach genetischen Auffälligkeiten «im Sinn eines Downsyndroms» gesucht werden dürfen. Auch diese Informationen sollen zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden.

Das Wissen um unsichtbare angeborene Veranlagungen ­– beispielsweise wenn ein Verdächtiger farbenblind ist – könnte für die polizeilichen Ermittlungen nützlich sein, findet die Luzerner Regierung. Aus ihrer Sicht ist es daher absolut vertretbar, auch solche Merkmale aus den DNA-Spuren herauszulesen.

Auch Gene von Unschuldigen werden analysiert

Nur: Die Auswertung von DNA-Spuren stellt einen schweren Eingriff in die Persönlichkeit von Menschen dar, die möglicherweise völlig unschuldig sind. Denn nicht immer führen Spuren am Tatort tatsächlich zum Täter. Manche Spuren sind aus purem Zufall dort.

Der Bundesrat will die detaillierte Auswertung deshalb nur zulassen, wenn es um die Aufklärung von Verbrechen geht, die mit Freiheitsstrafen von drei Jahren oder mehr bestraft werden. Das gilt für Diebstähle, aber natürlich auch für Vergewaltigungen und Tötungsdelikte.

Der Luzerner Regierung allerdings geht auch das noch zu wenig weit. Sie will die Methode auch zur Bekämpfung kleinerer Vergehen einsetzen. «Mit der Einschränkung auf Verbrechen wird beispielsweise verunmöglicht, dass man nach Sachbeschädigungen im Rahmen von Fangewalt die Tatortspuren über die Phänotypisierung danach prüfen kann, ob in der Hooligandatenbank aufgeführte Personen an diesen Sachbeschädigungen mitgewirkt haben», schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme. Dies sei «nicht nachvollziehbar».

Datenschützer fordern: Einsatz nur in Ausnahmefällen

Die Luzerner Regierung will deshalb, dass ein Katalog erstellt wird, für welche weiteren Vergehen die Methode angewendet werden darf. Sie denkt dabei auch an die Misshandlung von Kindern. Da könnte man aus ihrer Sicht dank der Methode herausfinden, welcher Elternteil für eine Körperverletzung in Frage komme.

«Die Phänotypisierung stellt einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar.»

Stellungnahme Privatim, Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten

Massive Bedenken haben die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Für sie stellt die Phänotypisierung einen «schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar». Es handelt sich aus ihrer Sicht um besonders heikle Personendaten, die nur ausgewertet werden dürfen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Und zudem nur bei schweren Verbrechen – und sicherlich nicht bei Sachbeschädigungen.

Wer mit Verbrechern verwandt ist, bekommt Besuch von der Polizei

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung umfasst zusätzlich die sogenannte Verwandtenrecherche. Auch sie soll der Polizei die Arbeit erleichtern. Es wird dabei in einem ersten Schritt in der DNA-Datenbank nach Personen gesucht, deren Profil eine so hohe Ähnlichkeit mit jenem der Spurengeberin hat, dass sie mit dieser verwandt sein könnten.

In einem zweiten Schritt kann die Polizei dann Verwandte des Spurenlegers kontaktieren, um diesen zu finden. Dass diese Ermittlungsmethode neu ausdrücklich im Gesetz verankert wird, begrüsst die Luzerner Regierung.

Wer ordnet an? Die Polizei oder ein Gericht?

Die Schweizerischen Datenschützer halten aber auch diese Methode nur bei der Aufklärung von Schwerstverbrechern für verhältnismässig. Sie fordern zudem, dass ein Gericht diese anordnen soll – wie es beispielsweise bei Telefonüberwachungen der Fall ist. Auf diese Weise wird unabhängig geprüft, ob die Massnahme wirklich nötig ist.

Die Luzerner Regierung hingegen ist der Meinung, dass die Polizei die Methode genauso problemlos anwenden dürfen soll wie eine Blutprobe nach einem Verkehrsdelikt. Schliesslich handle es sich nur um einen «leichten Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung».

Wie das Gesetz letztlich ausgestaltet wird, ist noch offen. Der Bundesrat erarbeitet derzeit eine Botschaft an das Parlament. Dieses wird sich ungefähr gegen Ende Jahr damit beschäftigen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 21.07.2020, 13:06 Uhr

    Wir entwickeln uns immer mehr zum Polizei- und Überwachungsstaat und vergessen, dass die persönliche Freiheit auch einen Wert hat und wir vor lauter Sicherheitshysterie nicht alles über Bord werfen sollten. Es geht Schritt für Schritt weiter Richtung Totalitarismus. Aber da wir vor lauter Angst nur bis morgen denken, interessiert das niemandem, bis wir einmal erwachen, dann ist es zu spät!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon