Er warf Duftbäumchen um sich und zückte das Messer

Luzerner Querulant wird zu 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Ein 40-Jähriger, der in Emmenbrücke wohnhaft war, warf Türstehern vom Luzerner «Penthouse» Duftbäumchen an. Doch er griff auch zu härteren Massnahmen.

(Bild: ida)

Ein 40-Jähriger parkte ein Rentner-Ehepaar zu deren Verärgern wiederholt zu. Um eine Handbreite überfuhr er beinahe einen Türsteher seiner Lieblingsbar in Luzern, weil dieser ihm keinen Eintritt gewähren wollte. Nun sprach das Luzerner Kriminalgericht sein Urteil: Der Beschuldigte muss für 22 Monate hinter Gitter.

Ein 40-jähriger Schweizer aus Emmenbrücke tyrannisierte seine früheren Nachbarn, indem er sie wiederholt zuparkte. Auch mit Türstehern der Penthouse Bar legte er sich an. Der Angriff mit den Duftbäumchen, die er ihnen zuwarf, war nur der Auftakt. Bald schon drohte er, alle Türsteher umzubringen. Daraufhin zückte er das Messer und überfuhr – nur um eine Handbreite verfehlt – den Cheftürsteher der Bar (zentralplus berichtete).

Vor zwei Wochen musste sich der Beschuldigte vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Nun liegt das Urteilsschreiben schriftlich vor, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Die Anklage lautet: Gefährdung des Lebens, Drohung und mehrfache Nötigung.

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt den Beschuldigten wegen Gefährdung des Lebens und der mehrfachen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Vom Vorwurf der Drohung wird der 40-Jährige freigesprochen.

Aufenthalts- und Kontaktverbot

Der Beschuldigte war Stammgast im «Penthouse» an der Pilatusstrasse, wo sich auch der Streit mit dem Türsteher entfachte. Künftig muss der Beschuldigte einen grossen Bogen um seine Lieblingsbar machen. Denn das Kriminalgericht spricht eine Auflage aus, dass sich der Beschuldigte nicht mehr in der Nähe der Penthouse-Bar aufhalten darf. Gleiches gilt für den Wohnort seiner Ex-Frau, wie dem Schulort seiner Kinder. Auch die Wohnung des Ehepaars, welches er tyrannisiert hat, darf der 40-Jährige nicht mehr aufsuchen.

Neben dem Aufenthaltsverbot wird es dem Beschuldigten strikt untersagt, mit den Opfern – dem Ehepaar und dem Türsteher – Kontakt aufzunehmen oder zu pflegen.

Beschuldigte muss beim Therapeuten antraben

Zudem wird der Beschuldigte zu einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung verdonnert. Alle zwei Wochen findet eine Sitzung bei einem forensisch erfahrenen Therapeuten statt. Auch muss er sich regelmässig bei einer Amtsstelle melden. Die Häufigkeit wird von der Luzerner Polizei bestimmt.

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