12-jährige Tschetschenin soll unter prekären Bedingungen leben

Luzerner Pfarrer:«Dana und ihrer Mutter geht es nicht gut»

Am 11. November wurde die Mutter von den Behörden auf offener Strasse verhaftet. Die Tochter wurde direkt von der Heilpädagogischen Schule abgeholt. (Bild: zvg)

Die 12-jährige Dana und ihre Mutter, die im November aus Luzern ausgeschafft wurden, sollen in Belgien unter prekären Bedingungen hausen. Zu dieser Erkenntnis kommt die katholische Kirche Luzern. Derweil richtet Amnesty International scharfe Kritik an den Bund. Der Fall sei nicht genügend geprüft worden. Dies lässt der Bund aber nicht gelten.

Der Fall der 12-jährigen Dana und ihrer Mutter, die ins Kirchenasyl der Pfarrei St. Leodegar in Luzern geflüchtet waren, um der Ausschaffung zu entgehen, sorgte im letzten November für Schlagzeilen. Insbesondere der Umstand, dass Dana aufgrund ihrer langjährigen Fluchtgeschichte traumatisiert ist und deshalb gar nicht wie geplant nach Belgien abgeschoben werden dürfe, sorgte für hitzige Diskussionen. Mehrere Personen hielten vor der Hofkirche eine Mahnwache ab (zentralplus berichtete).

Am Montag meldete sich Ruedi Beck, Pfarrer von St. Leodegar, bei den Medien mit Neuigkeiten zu Danas gesundheitlichem Zustand. «Dana und ihrer Mutter geht es nicht gut. Wir machen uns Sorgen um die psychische und physische Gesundheit der beiden», lässt sich Beck in einer Mitteilung zitieren.

Müssen sie in eiskaltem Zelt hausen?

Nach ihrer Ankunft in Belgien kamen Mutter und Tochter in ein Erstaufnahmezentrum in Brüssel. Von dort ging es Ende November weiter in ein Asylauffanglager bei Antwerpen. «Die Zustände dort sind äusserst schwierig», sagt Nicola Neider von der Katholischen Kirche Stadt Luzern, die im Kontakt mit den beiden steht.

«Das Kindeswohl wurde ausser Acht gelassen, obwohl es von der UNO-Kinderrechtskonvention ausdrücklich geschützt wird.»

Amnesty International

«Dana und ihre Mutter sind in einem Zelt zusammen mit mehreren anderen Familien untergebracht, die Belegung wechselt ständig. Das Zelt wird nur mit einem Elektrogebläse, das auf dem Schrank oben steht, beheizt, im Dach ist ein Loch, der Boden ist eiskalt», will Neider in Erfahrung gebracht haben.

«Monotonie im Lager»

Neider moniert ausserdem, dass die belgischen Behörden keine Rücksicht darauf genommen hätten, dass Dana als so genannter «Medizinalfall» und deshalb als besonders schutzbedürftig gilt. «Dies wurde den Verantwortlichen in Belgien mitgeteilt», so Neider. Und weiter: «Das Kindeswohl wurde ausser Acht gelassen, obwohl es von der UNO-Kinderrechtskonvention ausdrücklich geschützt wird.» Ein belgischer Anwalt arbeite aktuell daran, dass Dana und ihre Mutter in eine andere Unterkunft verlegt werden.

Nebst der prekären Unterkunft mache Mutter und Tochter auch der monotone Lageralltag zu schaffen. «Dana sitzt Tag für Tag auf ihrem Doppelstockbett, wo sie vor sich hin bastelt«, berichtet Nicola Neider. «Es gibt keinen Stuhl und keinen Tisch, auch sonst keine Räume für Kinder», schildert Neider die Lage. Seit zwei Tagen soll Dana nun in einem Container zur Schule gehen, wo sie Flämisch lernt. Die ganze Situation belaste ihre Mutter derart, dass sie unter hohem Blutdruck und psychischer Belastung leide, so Neider.

Scharfe Kritik am SEM

Aufgrund der momentanen Situation der beiden richtet auch die Organisation «Amnesty International» scharfe Kritik an das Bundesamt für Migration (SEM). Bei der Ausschaffung von verletzlichen Personen würden Betreuung und Unterbringung im Aufnahmeland nicht sorgfältig abgeklärt. Amnesty fordert deshalb, «dass die Schweiz im Rahmen des Dublin-Verfahrens im Falle von verletzlichen Personen vermehrt von der Möglichkeit eines Selbsteintritts Gebrauch macht», wie Reto Rufer von der Organisation sagt. Das heisst, die Schweiz solle von sich aus ein Asylverfahren starten und auch hierzulande durchführen.

«Wir prüfen jedes einzelne Asylgesuch individuell und sorgfältig nach den konkreten Umständen.»

Lukas Rieder, Mediensprecher Bundesamt für Migration

In Bezug auf den Fall von Dana und ihrer Mutter meint Rufer: «Der vorliegende Fall scheint ein Paradebeispiel zu sein. Offenbar wurde die Rückführung nach Belgien vollzogen, obschon eine solche für die traumatisierte Tochter als schädlich eingestuft wurde.»

SEM will keine Fehler gemacht haben

Die Kritik lässt man beim SEM nicht gelten, wie Mediensprecher Lukas Rieder betont. Zum konkreten Fall will man sich nicht äussern. «Wir prüfen jedes einzelne Asylgesuch individuell und sorgfältig nach den konkreten Umständen.» Dabei vertrete das SEM die Ansicht, dass in Belgien keine systematischen Mängel im Asylbereich betreffend Zugang zum Asylverfahren, Betreuung und Unterbringung bestünden. «Diese Einschätzung wird vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung bestätigt», so Rieder.

Er ergänzt: «Kommt das SEM zum Schluss, dass ein anderes Land aufgrund des Dublin-Systems zuständig ist für die Prüfung eines Asylgesuchs, kann dieser Entscheid von den Betroffenen vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Dieses prüft dann erneut, ob die Rückkehr in den betreffenden Staat möglich ist und urteilt abschliessend.» Sollte sich eine Person ungenügend untergebracht fühlen, habe sie ausserdem das Recht, eine angemessene Unterbringung und Betreuung bei den Behörden des entsprechenden Landes einzufordern, schiebt Rieder nach.

Und weshalb hat das SEM bei Fall der beiden Tschetscheninnen kein Asylverfahren eingeleitet, obwohl es nach Ansicht von Amnesty angemessen gewesen wäre? Rieders Anwort ist eindeutig: «Das Dublin-System sieht explizit nicht vor, dass Asylsuchende ihren Zielstaat selbst wählen. Zum Selbsteintritt verpflichtet ist ein Dublin-Staat deshalb dann, wenn eine Überstellung in ein anderes Land völkerrechtliche Bestimmungen verletzen würde.» Auch hierbei orientiere sich das SEM stets an der geltenden und bindenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, erklärt Rieder.  

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


5 Kommentare
  • Profilfoto von kari
    kari, 14.01.2020, 08:12 Uhr

    Was ist eigentlich los, ständig dieses Geheule um die Flüchtlinge, glaubt ihr wir können alle behalten? Wir haben keinen Platz, schaut euch um in Bahn, Bus, bald nur noch Ausländer, weil man die behalten hat, man muss Sorge tragen zu jenen, die schon viwle Jahre hier sind aber solche die als Flüchtlinge rein kommen, zu denen soll man schauen das sie an einen geeigneten Ort weitergeben werden, wie es andere Länder machen. Ich hatte vor Jahren ein Scherz-Anmeldeformular von der Fasnacht bekommen, also überlegen, glaubt ja nicht das jemand zu euch schaut, wenn ihr Hilfe braucht.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Ram Dass
      Ram Dass, 14.01.2020, 11:11 Uhr

      Kommt noch dazu: Schliesslich wurden sie nach Belgien zurückgeschafft. In Anwendung von geltendem Schengen-Dublin-Recht. Was wäre die Alternative? Recht einfach nicht mehr anzuwenden aus subjektiven Realitäten? Es wäre auch noch was anderes, wenn sie nach Tschetschenien ausgeschafft worden wären. Aber so. Belgien ist jetzt nicht gerade bekannt dafür, ein Drittweltland zu sein, sondern ist in Mitteleuropa und ein Rechtsstaat (ausser vielleicht der Dutroux-Affäre).

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Helen Krummenacher
      Helen Krummenacher, 14.01.2020, 14:17 Uhr

      Warum beanstandet man nicht die Zustände in Belgien? Dort ist man für menschenwürdige Obhut verantwortlich-.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von estermap
    estermap, 14.01.2020, 07:40 Uhr

    Das Kindeswohl. Wenn man die KESB mal brauchen könnte, ist sie nicht da.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Dunning-Kruger
    Dunning-Kruger, 14.01.2020, 07:14 Uhr

    Der Kirche steht es frei, die Mutter und ihre Tochter jederzeit mit zusätzlichen Mitteln zu versorgen, damit sich ihre Situation in Belgien verbessert. Warum tut sie es nicht? Nur bittere Klage zu führen und nicht zu unterstützen, obwohl bei Kirche mehr als nur feudal Mittel vorhanden sind, ist peinlich und weinerlich!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon