Nach Ferien in Risikoland

Luzerner Paar geht mit Anwalt gegen Quarantäne vor

Wer aus einem Risikoland einreist, muss zehn Tage in Quarantäne. (Symbolbild) (Bild: Unsplash/Bennett Tobias)

Spanien hat vergleichsweise weniger Coronafälle als die Schweiz. Und doch mussten zwei Luzerner nach den Ferien auf den Kanarischen Inseln in Quarantäne. Das Land stand bis am Mittwoch auf der Risikoliste. Das Paar will sich nun juristisch vom Hausarrest befreien.

Es mag absurd klingen: Länder, die deutlich weniger Coronafälle pro 100'000 Einwohner haben, standen bis am Mittwoch noch auf der Risikoliste der Schweiz. Und obwohl seit Donnerstag lediglich noch Andorra, Armenien, Belgien und Tschechien sowie Teile von Frankreich als Risikogebiete gelten, dürfen jene, die nur kurz zuvor in die Schweiz kamen, nicht auf die Quarantäne verzichten. «Die neue Quarantäneliste tritt per 29. Oktober 2020 in Kraft. Entscheidend für die Quarantänepflicht ist, welche beim Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz gültig ist», schreibt nämlich das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Anpassung gilt also nicht rückwirkend.

Das will ein Luzerner Paar aber nicht akzeptieren. Es ist am Sonntag von den Kanarischen Inseln heimgekehrt, schreibt der «Tages-Anzeiger». Zu diesem Zeitpunkt stand Spanien noch auf der Risikoliste der Schweiz. Die Folge: Zehn Tage Quarantäne. Ein Gesuch an den Kantonsarzt, das Paar davon zu befreien, wurde abgelehnt.

Anwalt hält Bestimmung für unverhältnismässig

Nun wollen die beiden den juristischen Weg beschreiten. Vertreten werden sie vom Appenzeller Anwalt und FDP-Ständerat Andrea Caroni. «Es war von Anfang an klar, dass die heutige Regel absurd wird, sobald die Schweiz selber ein Risikoland ist», sagt er zur Zeitung. Er findet, dass «Abertausende von Menschen zu Unrecht in Quarantäne» sassen, weil der Bund es versäumt habe, innerhalb der letzten vier Monate die Regel anzupassen.

Mit eingeschlossen ist auch das Luzerner Paar. Caroni hat deshalb die Verfügung des Kantonsarztes angefochten. Und er rechnet sich Chancen aus: «Die geltende Quarantänebestimmung ist völlig unverhältnismässig.» Würde die neue Regelung rückwirkend gelten, wäre dies seiner Meinung nach «die grösste Gefangenenbefreiung in der Schweiz». Seine Begründung: «Auch wenn in einer solchen Krise die Regeln nicht perfekt sein können, dürfen sie nicht willkürlich sein. Der Rechtsstaat gilt auch in der Pandemie.»

Entscheid dürfte nach der Quarantäne fallen

Der Bund sieht bei der Quarantäne durchaus Ausnahmen. Wer beruflich Personen oder Güter über die Grenze transportiert, muss nicht in Quarantäne. Auch Personen, deren Tätigkeit zum Beispiel für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens oder der öffentlichen Sicherheit zwingend ist, werden ausgenommen. Wichtige berufliche oder medizinische Gründe, die keinen Aufschub dulden, können ebenfalls als Grund genannt werden. Die Ausnahmen sind in der «Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» im Artikel 4 aufgeführt.

Ob dies dem Paar hilft, die Verfügung des Kantonsarztes aufzuheben, bleibt offen. Es dürfte wohl auch kaum eine Rolle spielen. Denn obwohl sich Caroni gute Chancen ausrechnet: Bis ein Entscheid gefällt ist, wird das Paar die zehn Tage Quarantäne wohl bereits hinter sich haben.

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12 Kommentare
  • Profilfoto von Gander Maya
    Gander Maya, 03.11.2020, 08:58 Uhr

    Wie blöd ist die Menschheit !
    Hat nun das Corona Virus auch schon die Hirnzellen angegriffen.
    Die Kanaren standen schon länger auf der Liste, also mussten die Reisenden beim Abflug die Quarantäne schon einkalkulieren.
    Falls sie nur eine Woche auf den Kanaren waren wussten sie auch schon genau wann die Liste sich ändern würde.
    Die Regeln gelten für alle.

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  • Profilfoto von paul
    paul, 30.10.2020, 12:47 Uhr

    regel wurden erstellt, regel sind klar. warum sollten sich die leute nun nicht daran halten? oder einige von den regeln befreit werden? ….. nächstes mal eifach zuhause bleiben und allen ist geholfen

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  • Profilfoto von Domenico Paradiso
    Domenico Paradiso, 29.10.2020, 14:57 Uhr

    Manchmal möchte man wirklich einfach nur noch den eigenen Kopf an die Wand hämmern ob der sehr geistreichen und absolut unwissenden Kommentare in den Kommentarspalten.

    Man wirft dem Staat Willkür vor (trotz ganz klipp und klar geregelten Verordnungen) und verlangt dafür willkürliches Ignorieren dieser Gesetze/Verordnungen. Momol. Gschiidi cheibe.

    Und ja, es ist wichtig, sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren. Hierzu hätte man zum Beispiel die Möglichkeit in der Gesetzgebung / bei der Abstimmung zum Epidemiengesetz gehabt. Der Staat hat die Einschränkungen gegen Spanienreisende wieder aufgehoben, wie es im Protokoll steht. Davor und danach gelten die entsprechenden Verordnungen. Das wusste auch dieses Paar. Punkt.

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    • Profilfoto von Martin Schleiss
      Martin Schleiss, 29.10.2020, 18:02 Uhr

      Es gibt Gesetze, klar. Und daneben gibt es einige verfassungsmässige Grundsätze, die übergeordnet sind. Einer davon ist die Verhältnismässigkeit. Und bei der einen oder anderen Verordnung darf man sich durchaus die Frage stellen, ob sie diesen Grundsatz erfüllt – Verordnungen haben ja keinen gesetzgeberischen Prozess durchlaufen, sondern werden einfach von Gremien oder Einzelpersonen erlassen. Was spricht dagegen, wenn man diese auf ihre Rechtmässigkeit prüfen lässt? Ich verstehe Ihre Aufregung nicht ganz. Wollen Sie sich zum Richter aufspielen oder Betroffenen das Recht verwehren, dieses Rechtsmittel auf eigene Kosten von einem Gericht prüfen zu lassen?

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 29.10.2020, 11:40 Uhr

    Wir leben inzwischen in einem Unrechtssaat, der beim Regieren das Denken ausschaltet. Hatten wir das nicht schon mal?

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 30.10.2020, 14:42 Uhr

      Hören Sie auf andauernd irgendwelche Unwahrheiten von sich zu geben. Nur weil es Ihnen nicht passt, haben wir in der Schweiz keinen Unrechtstaat. Und wann ganz genau hatten wir in der Schweiz einen Unrechtstaat. Bitte klären Sie uns auf!

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  • Profilfoto von Markus Zopfi
    Markus Zopfi, 29.10.2020, 11:26 Uhr

    Bravo diesem Paar. Immer mehr muss heute beobachtet werden, dass nicht gewählte «Amtspersonen» Recht sprechen und Bussen verhängen. Das nennt sich heute Verfügung. Beispielsweise die KESB, neuerdings offenbar auch Amtsärzte oder mit dem Luzerner Jagdgesetz auch Wildhüter. Dabei wäre das Gewaltmonopol eigentlich klar geregelt: Die Exekutive erlässt Gesetze, die Polizei bringt Verstösse zur Anzeige, ein Richter spricht Recht. Diesen Missbrauch durch irgendwelche Ämter muss unterbunden werden

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 30.10.2020, 14:43 Uhr

      Diesen Blödsinn glauben Sie selber nicht.

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  • Profilfoto von Fritz Strobel
    Fritz Strobel, 29.10.2020, 09:34 Uhr

    Meine Güte. Ja, die Regelung mag sinnlos geworden sein. Aber anstatt den Rechtsstaat zu bemühen, könnte man sich auch einfach nicht so wichtig nehmen und die Massnahme akzeptieren.

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    • Profilfoto von Silvan Studer
      Silvan Studer, 29.10.2020, 11:01 Uhr

      @Strobel: Das sehe ich ganz anders.
      Ich begrüsse es, dass es Menschen gibt, die sich wehren gegen staatliche Willkür, selbst wenn es sinn- und aussichtslos erscheint.
      Nur bei Gegenwind bleibt die Politik vernünftig. Sonst finden die Politiker gefallen an Machtspielchen mit dem Volk und «ermächtigen» sich dauernd selbst zu neuen Ungeheuerlichkeiten.

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 29.10.2020, 17:20 Uhr

      @Silvan Studer: Welche staatliche Willkür? Gibt es das in der Schweiz? Wer setzt diese staatliche Willkür durch? Haben wir einen Geheimdienst, wie es die Stasi war? Merken Sie es nun selber. Sie schreiben Nonsens.
      Staatskunde-Unterricht würde Ihnen gut tun.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 01.11.2020, 23:15 Uhr

      @CScherrer
      Die Erde wäre wahrscheinlich noch immer flach wenn sich alle so staatstreu verhalten würden. Natürlich ist es richtig und wichtig sich gegen behördliche Willkür zu wehren. Bravo dem Paar!

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