Gesellschaft
Nach Ferien in Risikoland

Luzerner Paar geht mit Anwalt gegen Quarantäne vor

Wer aus einem Risikoland einreist, muss zehn Tage in Quarantäne. (Symbolbild) (Bild: Unsplash/Bennett Tobias)

Spanien hat vergleichsweise weniger Coronafälle als die Schweiz. Und doch mussten zwei Luzerner nach den Ferien auf den Kanarischen Inseln in Quarantäne. Das Land stand bis am Mittwoch auf der Risikoliste. Das Paar will sich nun juristisch vom Hausarrest befreien.

Es mag absurd klingen: Länder, die deutlich weniger Coronafälle pro 100'000 Einwohner haben, standen bis am Mittwoch noch auf der Risikoliste der Schweiz. Und obwohl seit Donnerstag lediglich noch Andorra, Armenien, Belgien und Tschechien sowie Teile von Frankreich als Risikogebiete gelten, dürfen jene, die nur kurz zuvor in die Schweiz kamen, nicht auf die Quarantäne verzichten. «Die neue Quarantäneliste tritt per 29. Oktober 2020 in Kraft. Entscheidend für die Quarantänepflicht ist, welche beim Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz gültig ist», schreibt nämlich das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Anpassung gilt also nicht rückwirkend.

Das will ein Luzerner Paar aber nicht akzeptieren. Es ist am Sonntag von den Kanarischen Inseln heimgekehrt, schreibt der «Tages-Anzeiger». Zu diesem Zeitpunkt stand Spanien noch auf der Risikoliste der Schweiz. Die Folge: Zehn Tage Quarantäne. Ein Gesuch an den Kantonsarzt, das Paar davon zu befreien, wurde abgelehnt.

Anwalt hält Bestimmung für unverhältnismässig

Nun wollen die beiden den juristischen Weg beschreiten. Vertreten werden sie vom Appenzeller Anwalt und FDP-Ständerat Andrea Caroni. «Es war von Anfang an klar, dass die heutige Regel absurd wird, sobald die Schweiz selber ein Risikoland ist», sagt er zur Zeitung. Er findet, dass «Abertausende von Menschen zu Unrecht in Quarantäne» sassen, weil der Bund es versäumt habe, innerhalb der letzten vier Monate die Regel anzupassen.

Mit eingeschlossen ist auch das Luzerner Paar. Caroni hat deshalb die Verfügung des Kantonsarztes angefochten. Und er rechnet sich Chancen aus: «Die geltende Quarantänebestimmung ist völlig unverhältnismässig.» Würde die neue Regelung rückwirkend gelten, wäre dies seiner Meinung nach «die grösste Gefangenenbefreiung in der Schweiz». Seine Begründung: «Auch wenn in einer solchen Krise die Regeln nicht perfekt sein können, dürfen sie nicht willkürlich sein. Der Rechtsstaat gilt auch in der Pandemie.»

Entscheid dürfte nach der Quarantäne fallen

Der Bund sieht bei der Quarantäne durchaus Ausnahmen. Wer beruflich Personen oder Güter über die Grenze transportiert, muss nicht in Quarantäne. Auch Personen, deren Tätigkeit zum Beispiel für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens oder der öffentlichen Sicherheit zwingend ist, werden ausgenommen. Wichtige berufliche oder medizinische Gründe, die keinen Aufschub dulden, können ebenfalls als Grund genannt werden. Die Ausnahmen sind in der «Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» im Artikel 4 aufgeführt.

Ob dies dem Paar hilft, die Verfügung des Kantonsarztes aufzuheben, bleibt offen. Es dürfte wohl auch kaum eine Rolle spielen. Denn obwohl sich Caroni gute Chancen ausrechnet: Bis ein Entscheid gefällt ist, wird das Paar die zehn Tage Quarantäne wohl bereits hinter sich haben.

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