Fall Gundula: Busse wegen Hausfriedensbruch

Luzerner Journalistin verurteilt: «Der Entscheid hat mich sehr überrascht»

Jana Avanzini hat über eine Hausbesetzung berichtet – und musste sich deswegen vor dem Bezirksgericht Luzern verantworten.

(Bild: ber)

Das Bezirksgericht Luzern hat nicht im Sinne der Medienfreiheit entschieden – und die ehemalige zentralplus-Journalistin Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Auf das Aussprechen einer Geldstrafe wird allerdings verzichtet. Dafür soll sie nun eine Busse von 500 Franken bezahlen.

Der Entscheid war mit Spannung erwartet worden. Und zwar, weil es um die Grundsatzfrage ging, wie weit die Medienfreiheit in der Schweiz geht. Darf eine Journalistin in ein besetztes Haus eindringen, um sich dort ein Bild über dessen Zustand zu machen? Oder enden die Recherchen am Gartenzaun?

Das müssen sie, findet der zuständige Einzelrichter des Bezirksgerichts Luzern. Er hat die Journalistin wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Journalistin wusste, dass die Gespräche zwischen den Hausbesitzern und den -besetzern gescheitert waren, als sie an jenem Abend im April 2016 die Liegenschaft betrat.

Deshalb hätte sie nicht mehr davon ausgehen dürfen, dass die Eigentümerin, die Bodum Invest AG, es dulde, wenn man unbefugt das Haus an der Obergrundstrasse 99 betrete. So ist es im Urteil zu lesen.

Politische Debatte rund um den Zustand des Gebäudes

In welchem Zustand sich das Gebäude damals befand, dazu gab es ganz unterschiedliche Angaben. Jedenfalls entzündete sich an der Frage damals eine gesellschaftliche und politische Debatte darüber, ob die jahrelange Verlotterung eines denkmalgeschützten Hauses toleriert werden müsse.

Die Verteidigerin hatte in der Verhandlung vom Dienstag argumentiert, dass es die journalistische Pflicht ihrer Klientin gewesen sei, Fakten zu sammeln. Und das sei nicht anders möglich gewesen, ausser sich selbst ein Bild zu machen.

Das Bezirksgericht gewichtet dies anders. Es räumt im Urteil zwar ein, dass die Medienfreiheit unter «sehr einschränkenden Voraussetzungen» ein Rechtfertigungsgrund für strafbare Handlungen sein könne. «Dies gilt aber nur, wenn das öffentliche Interesse auf Informationen  schwer wiegt (…). Das ist vorliegend nicht der Fall», heisst es im Entscheid.

Welche anderen Recherchemöglichkeiten gab es?

Zudem müsste die strafbare Handlung – hier der Hausfriedensbruch – der einzige Weg sein, um an notwendige Informationen für die Berichterstattung zu kommen. Hier aber hätte es andere Möglichkeiten gegeben, meint das Gericht, allerdings ohne diese zu benennen.

Anders als vom Anwalt der Liegenschaftsbesitzerin gefordert, verurteilte das Bezirksgericht Jana Avanzini aber nicht zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen plus einer Busse, sondern nur zu letzterem.

Ob das Urteil weitergezogen wird, ist noch offen

Das Gericht anerkennt damit, dass die Journalistin wirklich davon ausging, dass sie sich nicht rechtswidrig verhalte. Sie hätte diesen Irrtum zwar durch längere Abklärungen vermeiden können, heisst es im Urteil. Dennoch müsse die Strafe wegen der falschen Annahme reduziert werden.

500 Franken soll die 32-Jährige zahlen. Und zudem die Gerichts- und Anwaltskosten von rund 4300 Franken tragen.

Die Journalistin ist «sehr überrascht» über den Entscheid. «Ich muss das jetzt erstmals setzen lassen und das Urteil gemeinsam mit meiner Verteidigerin in Ruhe studieren», sagt Jana Avanzini auf Anfrage. Erst dann werde man entscheiden, ob man innerhalb der zehntägigen Frist Berufung anmelde.

Grosse Unterstützung durch Leserinnen und Leser

zentralplus-Geschäftsführer Christian Hug sagt zum Urteil: «Es enttäuscht uns, dass unsere Position beim Bezirksrichter zu wenig Gehör fand. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine Reportage über eine Hausbesetzung nicht nur aus der Distanz möglich sein darf.»

Es sei leider eine Tatsache, dass ein Weiterzug eines Strafbefehls in Luzern unglaublich viel koste. Die bisher entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten würden sich wohl auf gegen 10’000 Franken belaufen. «Für einen Multimillionär spielt dies keine Rolle, eine Privatperson aber hätte wohl einfach den Strafbefehl schlucken müssen.» In dem Falle wäre es bei der bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen geblieben. «Wir sind unseren Leserinnen und Lesern sehr dankbar für ihre Hilfe und sind bereit, den Kampf weiterzuführen, sofern wir in dieser Sache auch weiterhin auf eine so tolle Unterstützung zählen können.»

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 01.07.2019, 07:20 Uhr

    Wie gut, dass es Gewaltenteilung gibt und ein Gericht aufgrund juristischer Fakten urteilt und sich nicht politisch instrumentalisieren lässt. Die Freibriefe für die Hausbesetzer-Szene sind vollumfänglich politischer Natur (Stadtrat), nicht aber rechtlicher. Wenn Frau A. mit dem Urteil nicht einverstanden ist, steht es ihr frei, dieses an die nächst höhere Instanz weiterzuziehen. Und neu beurteilen zu lassen.

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  • Profilfoto von Felix von Wartburg
    Felix von Wartburg, 30.06.2019, 15:26 Uhr

    Wenn das Gericht argumentiert «es hätte andere Recherche-Möglichkeiten gegeben» dann soll es diese bitte begründen. Vielleicht eine Drohne ins Haus fliegen? Ich war selber 50 Jahre lang Journalist und weiss, wie schwierig es sein kann, an Informationen heran zu kommen. Da sind einerseits der Zeitdruck, andererseits die Vorgaben der Redaktion und das Interesse des Publikums an rascher und präziser Information. Andererseits versuchen ins Visier geratene Personen natürlich mit allen Mitteln, sich zu verschanzen. Hinter solche Schanzen zu blicken ist eine wichtige Aufgabe des Journalismus. Eine Begehung vor Ort ist in einem solchen Fall zwingend notwendig. Ein Augenschein bringt oft mehr als lange Befragungen. Eine Einwilligung zu einer solchen Besichtigung und Begehung hätte Bodum wohl vehement verweigert, und mit der Anklage wegen Hausfriedensbruch gedroht. Wie wäre die Geschichte wohl ausgegangen, wenn jemand das Gerücht gestreut hätte in dieser Liegenschaft befinde sich ein illegales Drogenlabor, oder eine Geldfälscher-Werkstatt, ein Puff oder ein Geldspielsalon? Schnell hätte es geheissen, wer eine saubere Weste hat muss nichts vor der Öffentlichkeit verstecken.

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  • Profilfoto von Ueli Caflisch
    Ueli Caflisch, 29.06.2019, 22:47 Uhr

    Abgesehen von diesem lächerlichen Urteil: es steht uns ja allen frei, die Produkte des Herrn Bodum zu boykottieren

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 29.06.2019, 20:41 Uhr

    Sorry, dieses Urteil ist politisch, rechtlich und demokratisch so daneben, dass es wohl von einem Kindergärtner gefällt worden ist

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  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 28.06.2019, 21:27 Uhr

    Huber. Noch Fragen? Dachte ich mir es doch!

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