«Bekenntnisse eines Hochstaplers»

Luzerner Jetsetter veruntreute fünf Millionen Franken

Luxus pur: Der Mann mietete sich auf Firmenkosten einen Privatjet, um in die Ferien zu fahren. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Er flog im Privatjet in die Ferien und fuhr einen Aston Martin: Ein Luzerner verprasste sämtliches Geld, das seiner Firma gehörte. Die Mitarbeitenden blieben auf ihren Lohnforderungen sitzen. Die Staatsanwaltschaft Luzern wollte ihn damit allzu leicht davonkommen lassen.

«Von Natur fühlt er sich als bevorteilt und vornehm, ist es aber nicht seinem gesellschaftlichen Range nach und korrigiert diesen ungerechten Zufall durch eine seiner Anmut sehr leichtfallenden Täuschung, durch Illusion.» Mit diesen Worten beschreibt Thomas Mann in seinem letzten Werk «Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull» dessen gleichnamigen Protagonisten.

Der Mann, der an diesem Freitag vor dem Kriminalgericht Luzern steht, lässt sich gut mit dieser Romanfigur vergleichen. Das räumt sogar dessen Verteidiger ein. 2009 gründete sein Mandant, ein ehemaliger Hilfsschüler, seine eigene Firma im Bereich der Personalvermittlung. Er überzeugte einen Bekannten, in das neue Unternehmen 200'000 Franken zu investieren.

Luxuslimousinen, Privatjets, teure Geschenke

Dann begann der Beschuldigte einerseits, Personal zu vermitteln, und andererseits, das Unternehmen, eine AG, systematisch auszuhöhlen. Er bezahlte sich selber nicht nur einen horrenden Lohn von über 30'000 Franken monatlich aus, sondern gewährte sich und engen Freunden auch grosszügige Darlehen in der Höhe von mehreren Hunderttausend Franken, ohne irgendwelche Sicherheiten dafür zu verlangen.

Daneben führte er ein Leben in Saus und Braus. Anfangs gönnte er sich «bloss» Urlaubsflüge in der ersten Klasse. Zum Schluss war ihm nur noch das Anmieten eines Privatjets gut genug. Er übernachtete auf Geschäftskosten in den teuersten Hotels. Unterwegs war er entweder mit dem Aston Martin, den er sich von der Firma zahlen liess, oder in Luxuslimousinen, die er regelmässig buchte. Selbst für seine ausschweifende Geburtstagsparty kam die Firma auf – ebenso für das Pferd seiner Freundin.

«Ich selber bin sehr bodenständig.»

Der Beschuldigte

Der Investor stieg irgendwann aus. Der Mann bezahlte ihm 450'000 Franken für seine Aktien. Das ist viel mehr, als diese wert gewesen wären. Die guten Ratschläge eines befreundeten Anwalts, der ihm bei der Sanierung des Unternehmens helfen wollte, schlug er in den Wind.

Mitarbeitende warteten vergeblich auf ihren Lohn

Zuletzt war die Firma völlig überschuldet. Die Mitarbeiter, überwiegend ausländische Bauhandwerker, blieben auf ihren Lohnforderungen sitzen. Gläubigerforderungen von fünf Millionen Franken blieben im Konkursverfahren offen. Der Beschuldigte setzte sich nach Dubai ab, wo er den Rest der Firmenkonten leerte. Dann tauchte er unter.

Erst fünf Jahre später gelang es den Behörden, den Beschuldigten in Deutschland aufzuspüren und zu verhaften. Er lebte dort mit seiner Freundin und deren Tochter auf einem Reithof. «Ich habe meiner Partnerin beim Misten geholfen und ein bescheidenes Leben geführt», sagte er vor Gericht aus.

Nachdem der Mann anfangs die Aussage komplett verweigert hatte, legte er am Schluss des Untersuchungsverfahrens ein vollumfängliches Geständnis ab. Die Staatsanwaltschaft Luzern honorierte dies, indem sie ihm ein abgekürztes Verfahren anbot.

Die Krux mit den Deals der Staatsanwaltschaft

Dabei schliessen Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Deal ab. Das heisst: Sie einigen sich auf eine Strafe und lassen das Gericht diesen Urteilsvorschlag nur noch genehmigen. Damit sparen sich beide Seiten viel Aufwand. Voraussetzung dafür ist, dass der Täter die Delikte einräumt.

Gerade die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten kann extrem langwierig und komplex werden. Die Ressourcen der Staatsanwaltschaft mussten deshalb sogar aufgestockt werden (zentralplus berichtete). Die Effizienz der abgekürzten Verfahren ist da natürlich willkommen.

«Wenn man mich um Hilfe gebeten hat, habe ich immer geholfen. So kam es zu der Katastrophe.»

Rechtfertigung des Beschuldigten

Im vorliegenden Fall hat man sich auf Folgendes geeinigt: Der Beschuldigte räumt ein, sich unter anderem der mehrfachen ungetreuen Geschäftsführung und der Gläubigerschädigung schuldig gemacht zu haben. Er ist bereit, dafür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren zu akzeptieren und 12 Monate davon abzusitzen. Darüber hinaus würde eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à je 200 Franken fällig, sollte er in den nächsten fünf Jahren rückfällig werden. So oder so soll er eine Busse von 4000 Franken bezahlen. Er ist zudem bereit, dem Staat 100'000 Franken zurückzubezahlen, weil er von den Löhnen seiner ausländischen Mitarbeitenden zwar die Quellensteuer abzog, diese aber nicht dem Steueramt ablieferte.

Aussagen zeigen: Von Einsicht kann keine Rede sein

Ein Jahr Gefängnis für vier Jahre Luxusleben? 100'000 Franken für das Verprassen von fünf Millionen? Eine derart milde Strafe zu schlucken fiel dem Luzerner Kriminalgericht sehr schwer.

Insbesondere stiess dem Richtergremium das Verhalten des Beschuldigten in der Verhandlung sauer auf. Der Mann hatte den Nerv, sich auch noch als Wohltäter aufzuspielen, weil er das Geld nicht nur für sich selbst ausgab, sondern auch engen Freunden grosszügige Darlehen gewährte. «Ich wollte es allen recht machen. Wenn man mich um Hilfe gebeten hat, habe ich immer geholfen. So kam es zu der Katastrophe», sagte er in der Befragung aus.

«Mit Ach und Krach kann man die drei Jahre Freiheitsstrafe genehmigen.»

Vorsitzender Richter

Auch da kommt einem unwillkürlich die Romanfigur Felix Krull in den Sinn. Thomas Mann lässt ihn in den «Memoiren» schreiben: «Ich war mir kostbar und liebte mich – auf jene gesellschaftlich nur erspriessliche Art, welche die Liebe zu sich selbst als Liebenswürdigkeit gegen andere nach aussen schlagen lässt.»

Ob man damit Sympathie gewinnen kann? Nicht zuletzt kam auch der Versuch des Beschuldigten nicht gut an, die Schuld seiner damaligen Ehefrau in die Schuhe zu schieben. «Ich habe dannzumal eine Partnerin gehabt, die diesbezüglich sehr abgehoben war», machte er geltend. Und weiter sagte er: «Ich selber bin sehr bodenständig.»

Das Gericht hätte härter geurteilt

Von Reue und Einsicht war nur sehr wenig zu spüren. Solche Aussagen machten es der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung äusserst schwierig, dem Gericht die beantragte Strafe schmackhaft zu machen. Und daraus machte der Vorsitzende auch keinen Hehl.

«Im ordentlichen Verfahren wären wir mit der Strafe sicher höher gegangen.»

Die Richterin

«Die drei Jahre sind die absolut unterste Grenze», sagte die Richterin, nachdem sich das Gericht gut eine Stunde lang beraten hatte. «Im ordentlichen Verfahren wären wir mit der Strafe sicher höher gegangen.»

Im abgekürzten Verfahren soll das Gericht aber sein eigenes Ermessen nicht über das Ermessen der Staatsanwaltschaft stellen, sondern lediglich prüfen, ob die Strafe noch vertretbar ist. «Mit Ach und Krach kann man die drei Jahre Freiheitsstrafe genehmigen», meinte der vorsitzende Richter. Dass aber nur ein Jahr vollzogen werden solle, das gehe zu weit. Zumindest 18 Monate müsse der Mann im Gefängnis bleiben.

Der Richter stellte den Beschuldigten vor die Wahl, die 18 Monate abzusitzen oder es in einem ordentlichen Verfahren darauf ankommen zu lassen, noch eine höhere Freiheitsstrafe zu erhalten. Er entschied sich für Ersteres, wird nun also sechs Monate länger auf das Leben in Freiheit warten müssen, als von der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Immerhin.

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