Gesellschaft
Menschen mit Behinderungen nicht ernst genommen

Luzerner Gutachterin fordert von Justiz mehr Sensibilität im Umgang mit Opfern

«Geistig behinderte Opfer haben weniger Chancen auf ein gerechtes Verfahren. Gerade in unserem sprachlastigen Justizsystem», sagt Susanna Niehaus.

(Bild: zvg)

Susanna Niehaus befasst sich als Sachverständige mit Vergewaltigungsfällen. Im Interview verrät sie, weshalb Menschen mit einer geistigen Behinderung in unserem «sprachlastigen Justizsystem» oftmals keine Chance auf ein gerechtes Verfahren haben und weshalb Lügen nicht per se schlecht sind.

Lügen-Ratgeber verkaufen sich gut und sind nicht totzukriegen. Das Gesicht errötet und der Blick weicht aus – also lügt das Gegenüber? «Alles Mumpitz», sagt Susanna Niehaus. Die promovierte Psychologin ist Professorin an der Hochschule Luzern am Departement Soziale Arbeit.

Die 47-Jährige befasst sich als Sachverständige mit Vergewaltigungsfällen. Sie erstellt im Auftrag von Gerichten und Ermittlungsbehörden Gutachten, wenn sich die Frage der Glaubhaftigkeit stellt. Weshalb sie sich nicht auf die Suche nach Lügen, sondern nach der Wahrheit macht, verrät sie im Interview.

zentralplus: Sie erstellen in Strafverfahren Glaubhaftigkeitsgutachten. Wie erkennen Sie, wenn jemand lügt? Gibt’s da doch verräterische Hinweise wie das Ausweichen des Blicks, das Kratzen an der Nase?

Susanna Niehaus: Es gibt keine Lügenmerkmale. Das ist Mumpitz. Hilfreich ist es vielmehr, sich auf den Inhalt der Aussagen zu konzentrieren und Täuschungsstrategien zu berücksichtigen.

zentralplus: Was gibt es für Täuschungsstrategien?

Niehaus: Wer sich gezielt etwas ausdenkt, bemüht sich darum, den Gesprächspartner zu überzeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, vermeidet er Inhalte, die er für verräterisch hält. Und er kommt auch nicht auf die Idee, Details einzubauen, die nicht zu Schema F gehören. Es ist quasi eine Durchschnittsgeschichte, die im Prinzip jeder erzählen könnte.

zentralplus: Können Sie das an einem Beispiel erläutern?

Niehaus: Wenn sich jemand beispielsweise eine Vergewaltigung ausdenkt, würde er sich überlegen, wie eine Vergewaltigung gemeinhin abläuft. Eine unerfahrene Person müsste dafür auf Schemata, auf ihr Allgemeinwissen, zurückgreifen. Und sie würde bei der Gestaltung ihrer Aussage bewusst Aspekte vermeiden, die davon abweichen und ihr Ziel gefährden könnten. Diese Bemühungen sind bei komplexen Lügen Schwerstarbeit fürs Gehirn. Diese Anstrengung hinterlässt Spuren in der Aussage, die uns bei der Einschätzung der Glaubhaftigkeit der Schilderung helfen. In der Glaubhaftigkeitsbegutachtung begeben wir uns hierzu aber nicht auf die Suche nach der Lüge, sondern nach der Wahrheit bzw. dem möglichen Erlebnisbezug einer Aussage. Wir konzentrieren uns auf das, was jemand erzählt und wie er es erzählt. Denn wer etwas erlebt hat, berichtet nicht nach Schema F und ist nicht so strategisch unterwegs.

zentralplus: Gelogen wird jedoch nicht nur in einem Strafverfahren, sondern auch im Alltag.

Niehaus: Täuschungsstrategien gibt’s im Alltag jede Menge. Ich erzähle immer wieder gerne diese Geschichte: Sie treffen auf der Strasse eine Arbeitskollegin, die gerade den Kinderwagen vor sich herschiebt. Voller Stolz zeigt sie Ihnen ihren Sprössling und sagt: «Ist das nicht das schönste Kind der Welt?» Sie gucken in den Wagen und es verschlägt Ihnen beinahe den Atem. Sie finden das Kind hässlich, aber das können Sie der Mutter ja nicht sagen. Also konzentrieren Sie sich auf einen erträglichen Aspekt und sagen, dass das Baby schöne Schühchen anhat. Oder Sie entziehen sich der Sache und sagen, dass Kinder je älter, je schöner werden. In solchen Situationen greifen wir auf prosoziale Lügen zurück. Wir lügen, um das Gegenüber nicht zu verletzen.

«Prosoziale Lügen verhindern unnötige Konflikte. Sie verhindern, dass jemand unnötig verletzt wird.»

zentralplus: Also sind Höflichkeitsfloskeln bereits auch schon Lügen?

Niehaus: Ja, klar. Lügen an sich sind ja nichts Böses. Es ist sinnvoll, zu unterscheiden zwischen prosozialen und antisozialen Lügen. Antisoziale Lügen schädigen eine andere Person oder folgen purem Egoismus, ohne Rücksicht auf Verluste. Prosoziale Lügen hingegen verhindern unnötige Konflikte. Sie verhindern, dass jemand unnötig verletzt wird.

zentralplus: Sie raten also als Expertin: Ich muss lügen, damit ich mich mit anderen gut verstehe?

Niehaus: Sie lacht. Wenn Sie keinen Gebrauch machen von diesen prosozialen Lügen, werden Sie irgendwann mal keine Freunde mehr haben. Wenn Sie wirklich jedem sagen, was Sie denken, verletzen Sie andere ständig. Prosoziale Lügen sind Teil unserer sozialen Kompetenz. Bei meinem dreijährigen Sohn warte ich noch darauf. Sie lacht.

zentralplus: Also ermuntern Sie Ihren Sohn zum Lügen?

Niehaus: Zum prosozialen Lügen schon. Sie lacht. Es ist ja paradox: Die meisten Eltern vermitteln ihren Kindern: Lügen ist moralisch böse. Und gleichzeitig leben sie was ganz anderes vor, tischen der Nachbarin Höflichkeitsfloskeln auf. Oder sie erwarten von ihren Kindern, dass sie sich für den Pullover von Tante Ellie bedanken, obwohl der kratzt. Oder sagen, wie sehr sie sich über das Geschenk von Oma freuen, obwohl sie dasselbe Spielzeug bereits besitzen.

zentralplus: Wann können Kindern lügen?

Niehaus: Kinder beginnen bereits im Alter von drei, vier Jahren mit dem Lügen. Erleichtert sind die Eltern erst dann, wenn Lügen bei ihren Kindern zur sozialkompetenten Routine geworden ist. Das Kind also Tante Ellie nicht mehr ins Gesicht sagt, dass der Pullover kratzt und es ihn nie anziehen wird. Die ersten Kinderlügen kennen alle: Das Kind streitet eine verbotene Handlung ab. Das können auch schon Zweijährige. Das Kind isst Schokolade, flunkert gegenüber der Mutter vor, es habe die Hände davon gelassen. Es merkt erst, dass es noch Reste am Mundwinkel hat, nachdem die Mutter es darauf anspricht. Das Kind realisiert: Aha, verräterische Hinweise. Das nächste Mal muss ich den Mund abwischen. Und wenn die Mutter das Kind darauf aufmerksam macht, dass das Kind ihr beim Lügen ja nicht mal in die Augen schauen kann, wird das Kind bei der nächsten Lüge der Mutter garantiert in die Augen sehen. So entwickeln sich Täuschungsstrategien.

zentralplus: Also ist auch nichts am Ammenmärchen dran, dass ich beim Flunkern meinem Gegenüber nicht in die Augen blicken kann?

Niehaus: Nein. Leute, die lügen, halten tendenziell sogar eher den Augenkontakt. So können sie kontrollieren, wie das Gegenüber reagiert. Und ob sie ihr eigenes Verhalten dementsprechend anpassen sollten, um mehr zu überzeugen.

zentralplus: Merke ich denn gar nie, wenn mein Partner lügt?

Niehaus: Bei einem Menschen, der einem sehr nahe steht, gibt es Ausnahmen. Wenn man jemanden jahrzehntelang kennt, hat man eine gute Datenbasis, weil man die Person jahrelang beobachten konnte. So auch mögliche persönliche Angewohnheiten, wie beispielsweise das Zupfen am Bart bei einer Lüge. Erhält man dann regelmässig eine Rückmeldung, ob der Partner in einer bestimmten Situation tatsächlich gelogen hat oder nicht, kann es sein, dass man vor diesem Erfahrungshintergrund richtig liegt, dass der Partner lügt, wenn er sich am Bart kratzt. Aber diese Erkenntnis kann man nicht auf eine andere Person übertragen.

zentralplus: Als Gutachterin haben Sie ausschliesslich mit Sexualstrafverfahren zu tun. Welcher Fall ging Ihnen besonders nahe?

Niehaus: Abgrenzen kann ich mich in der Regel ganz gut, es kommt eher mal vor, dass ich mich ärgere. Beispielsweise gab es mal einen Fall, bei dem der Beschuldigte sein Opfer – eine Frau mit einer mittelgradigen geistigen Behinderung – bei einer Party kennenlernte. Er kam mit der Frau und deren ebenfalls behinderten Kollegen ins Gespräch. Nachdem die Frau nach Hause gegangen war, hat er den Mann durch Tricks dazu gebracht, die Adresse der Kollegin zu verraten. Der Beschuldigte fuhr sodann nachts zur Wohnung, überrumpelte die Frau an der Tür, nutzte deren Verwirrung aus, verschaffte sich Zutritt zur Wohnung und vergewaltigte sie.

«Geistig behinderte Opfer haben weniger Chancen auf ein gerechtes Verfahren.»

zentralplus: Wie ging es weiter?

Niehaus: Der Beschuldigte wurde der Vergewaltigung freigesprochen. Geärgert hat mich, dass man das Machtgefälle nicht genügend berücksichtigt hat, das sich bei der Sache selbst wie auch im Verfahren deutlich gezeigt hat. Die Chancen von Opfer und Angeklagtem waren im gesamten Verfahren ungleich. Er hatte eine wirklich gute Verteidigerin – sie hatte in der Hauptverhandlung keine Rechtsvertretung. Keiner war da, der für sie argumentierte. Man hat in der Gerichtsverhandlung auch gemerkt: Sie hat die Fragen nicht verstanden, hatte im Prinzip keine Chance. Geistig behinderte Opfer haben weniger Chancen auf ein gerechtes Verfahren. Gerade in unserem sprachlastigen Justizsystem wird noch zu wenig Rücksicht auf Einschränkungen genommen.

zentralplus: Wie meinen Sie das?

Niehaus: Juristen und Polizistinnen sind wenig sensibilisiert im Umgang mit Personen mit einer geistigen Behinderung. Sie haben falsche Vorstellungen davon, was eine geistige Behinderung ist. Und das kann in einem Strafverfahren fatale Konsequenzen haben, nämlich zu unangemessenem Befragungsverhalten und zu falschen Einschätzungen führen. Vielfach spielen dabei Mythen mit.

zentralplus: Welche Mythen denn?

Niehaus: Es gibt beispielsweise den Mythos, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung stark sexualisiert und triebhaft sind. Oder dass diese Menschen asexuell oder als Opfer nicht attraktiv sind. Diese Mythen können dazu führen, dass ein mögliches Sexualdelikt gar nicht als solches wahrgenommen oder uminterpretiert wird.

zentralplus: Stützen sich denn Richterinnen auf diese Mythen?

Niehaus: Ja, durchaus. Wir konnten anhand einer Studie aufzeigen, dass in Verfahrensakten in erheblichem Masse mit Mythen argumentiert wird. In jeder dritten Akte haben wir den Mythos gefunden, dass geistig behinderte Opfer besonders triebhaft sind. In jedem fünften Fall haben wir die Fehlannahme gefunden, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung als Opfer unattraktiv sind, weshalb sie nicht Opfer sexualisierter Gewalt sein könnten.

«Es überrascht nicht, dass Menschen mit Behinderung viel öfter von sexualisierter Gewalt betroffen sind.»

zentralplus: Wie sucht sich ein Sexualstraftäter sein Opfer aus – wenn nicht nach dem Äusseren?

Niehaus: Schutzlosigkeit. Täter suchen sich ihre Opfer nach geringstmöglichen Widerstandschancen aus. Zwischen Täter und Opfer herrscht meistens ein starkes Machtgefälle. Und das macht sexuelle Übergriffe erst möglich. Gerade zwischen Menschen mit und ohne Behinderung ist das Machtgefälle sehr stark. Deswegen überrascht es nicht, dass Menschen mit Behinderung viel öfter von sexualisierter Gewalt betroffen sind. 

zentralplus: Worin besteht am meisten Handlungsbedarf, wenn eine geistig behinderte Person in ein Strafverfahren verwickelt ist?

Niehaus: Juristen neigen zu einer abstrakten Sprache, stellen komplizierte Fragen. Das merken sie oftmals gar nicht und werden auch in ihrer Ausbildung nicht darauf vorbereitet, sich leicht verständlich auszudrücken. Beispielsweise war die Frau aus vorher erläutertem Beispiel bereits zum zweiten Mal in ein Sexualstrafverfahren verwickelt. Sie wurde dann aufgefordert, diese beiden Situationen miteinander zu vergleichen. Da dachte ich: Das ist jetzt nicht nur eine unpassende Aufforderung. Rein kognitiv ist eine Person, die mittelgradig geistig behindert ist, dazu auch gar nicht in der Lage. Oder in einem anderen Verfahren wurden seitenweise Aussagen vorgelesen, die das Opfer in früheren Einvernahmen machte. Daraufhin wurde sie gefragt, ob sie das so bestätigen könne. Sie konnte sich nicht mehr als einen Satz merken. Und natürlich hat sie Ja gesagt. Geistig behinderte Personen haben ohnehin die Tendenz, Ja-Nein-Fragen zu bejahen. Es bräuchte ein stärkeres Problembewusstsein und es müssten bereits während des Studiums mehr Wissen und Handlungskompetenzen für solche Fälle vermittelt werden.

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