Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht

Luzerner Erotikbetriebe wehren sich gegen Zwangsschliessung

Erotikbetriebe im Kanton Luzern mussten ihren Betrieb gegen ihren Willen einstellen. (Bild: Pixabay)

Bordelle bleiben im Kanton Luzern geschlossen. Obwohl der Bundesrat dies nicht vorschreibt, hält die Luzerner Regierung an dieser Massnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fest. Dagegen regt sich nun Widerstand.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neuen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie bekannt gegeben (zentralplus berichtete). Schliessungen von Erotikbetrieben waren seitens des Bundes nicht vorgesehen.

«Umso befremdlicher sind kantonale Entscheide, die einseitig verfügt haben, dass Erotikbetriebe geschlossen bleiben müssen. Trotz funktionierender Hygiene- und Schutzkonzepte», schreibt die Online-Plattform My Ladies in einer Medienmitteilung. Der Kanton Luzern gab am Freitag bekannt, dass er an der angeordneten Schliessung von Bordellen festhalten will (zentralplus berichtete).

«Wir und die Betroffenen prangern Diskriminierung, Unverhältnismässigkeit, Verletzung des Grundrechts auf Wirtschaftsfreiheit, Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz und Willkür an», heisst es darin weiter.

Mindestforderung: Gleichbehandlung mit Bars

Mehrere Direktbetroffene haben deshalb beim Kantonsgericht Luzern eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Sie fordern, dass die Schliessung der Erotik- und Sexbetriebe im Kanton Luzern umgehend aufgehoben wird.

Sollte das Kantonsgericht dies ablehnen, so fordern die Bordelle, dass sie künftig zumindest zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends offen haben dürfen – wie dies für Bars derzeit gilt.

Branche prangert die Diskriminierung an

Die Kläger machen geltend, dass sie durch das Verbot für mindestens drei Monate ihrer Erwerbsmöglichkeiten beraubt würden. Während sämtliche andere Wirtschaftsbranchen ihre Tätigkeit mit verhältnismässigen Einschränkungen und Hygienekonzepten ausüben könnten, werde über die Branche ein Lockdown verhängt.

Nachvollziehbare Gründe für diesen Schritt habe man ihnen nicht genannt, schreibt die Klägerschaft in ihrer Beschwerdeschrift weiter. Das Verbot sei eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit und der Rechtsgleichheit – und damit verfassungswidrig.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Karl Ottiger
    Karl Ottiger, 31.10.2020, 13:14 Uhr

    Es wäre auch einmal interessant wenn die Leute die solche Fehlentscheidung treffen wie die Schliessung der Erotik Betriebe es aus dem eigenen Sack bezahlen müssen vielleicht wird dann das Hirn ein bisschen früher eingeschaltet. Der Alkohol soll ab 23 Uhr das Problem sein das die Leute den Abstand nicht mehr einhalten hat schon einmal jemand etwas über den Alkohol gesagt er müsse verboten werden. Logisch nicht sonst müssten uns die Entscheidungsträger auf einmal nüchtern und ohne Alkohol regieren was dann schlimmer enden könnte als Covid-19

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