Mehr Schein als Sein

Luzerner Ehepaar klammert sich an Wohnung in Villenviertel – bezahlt aber die Miete nicht

Das Ehepaar wohnte in Luzern in einem Villenquartier – ohne dafür Miete zu zahlen. (Bild: ber)

Ein Ehepaar lebt in einer Wohnung, die rund 7000 Franken im Monat kostet. Und plötzlich geht das Geld aus. Die beiden kämpfen mit allen Mitteln darum, bleiben zu dürfen. Doch für die Gerichte ist klar: Das Haus muss geräumt werden, notfalls von der Polizei.

Obdachlos werden? Das kann schneller gehen, als man gemeinhin denkt. Vor knapp vier Jahren war noch alles in Ordnung. Ein Ehepaar hatte eine schöne Wohnung in einer der nobleren Gegenden Luzerns gefunden; mit etwas Umschwung – und Blick auf den Vierwaldstättersee.

Knapp drei Jahre später, im September 2017, stellte die Vermieterin fest, dass eine Zahlung von rund 5600 Franken ausgeblieben war. Trotz zweier Mahnungen floss kein Geld. Auch im Monat darauf blieben die Hausbewohner die Miete von rund 7000 Franken schuldig.

Kein Umweg über die Schlichtungsstelle

Als im Dezember noch immer kein Geld eingetroffen war, verlor die Vermieterin die Geduld. Sie kündigte das Mietverhältnis auf Ende Januar 2019. Damit war das Problem aber nicht gelöst.

Die Mieter fochten den Entscheid bei der Schlichtungsbehörde Miete und Pacht an. Diese konnte allerdings gar nicht erst aktiv werden. Die Vermieterin hatte sich in der Zwischenzeit nämlich direkt ans Bezirksgericht Luzern gewendet.

Den Umweg über die Schlichtungsstelle kann sich ein Hauseigentümer nur sparen, wenn er durch Belege und schriftliche Mahnungen beweisen kann, dass die Miete nicht bezahlt worden ist. Das war vorliegend der Fall.

Mietschulden von über 40'000 Franken

Viel Zeit gespart hat das der Vermieterin allerdings nicht. Das Bezirksgericht befahl den Mietern zwar anfangs April 2019, das Haus innerhalb von zehn Tagen zu räumen. Die Mieter zogen den Entscheid aber ans Kantonsgericht weiter.

Inzwischen belaufen sich die Mietschulden auf über 40'000 Franken. Die uneinsichtigen Mieter versuchen allerdings, den Betrag zu drücken. Sie behaupten, sie hätten mehrere Tausend Franken in die Elektro- und Netzwerkinstallation des Hauses investiert. Dieser Betrag müsse abgezogen werden.

Weiter machen die Mieter nun Mängel am Haus geltend. So hätten sie während sechs Monaten unter extremer Lärmbelästigung durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft gelitten. Dies rechtfertige einen Mietzinsabzug von 25 Prozent.

Hinzu komme, dass man während der letzten vier Winter jeweils vier Wochen aufgrund einer defekten Heizung bei nur 17 Grad Celsius habe wohnen müssen. Deshalb müssten weitere 30 Prozent des Mietzinses abgezogen werden.

Bluthochdruck wegen Stress

Dass sie das Haus verlassen müssten, sei ausserdem unzumutbar. Die Frau leide an Bluthochdruck sowie nervlichen Problemen aufgrund der Lärmbelastung durch die Bauarbeiten. Beim Mann würden sich finanzielle Sorgen und die Angst, das Zuhause zu verlieren, bemerkbar machen.

Der Mann geht ausserdem davon aus, dass sich die Auftragslage seiner Firma bald wieder verbessert, sodass er in der Lage sein wird, die Mietausstände zu zahlen.

Bundesgericht tritt nicht auf die Klage ein

Das Kantonsgericht hatte für diese Argumentation kein Gehör. Die Vermieterin habe aufgrund der ausstehenden Mietzahlungen das Recht, die Liegenschaft zurückzufordern. Daran würden die finanziellen, familiären und persönlichen Verhältnisse der Mieter nichts ändern. Die Kündigung sei berechtigt.

Die Investitionen in die Elektroanlage und die geforderten Mietzinsreduktionen hätten geltend gemacht werden müssen, bevor die Zahlungen ausgeblieben seien. Das Gericht ist zudem der Meinung, dass die Androhung der polizeilichen Räumung verhältnismässig ist, weil das Ehepaar seit Dezember 2018 Zeit hatte, sich mit der Wohnungssuche zu befassen.

Die Mieter zeigten sich jedoch nicht einsichtig. Sie zogen den Entscheid des Kantonsgerichts weiter ans Bundesgericht. Dieses hat allerdings Mitte Juli entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten.

Das Kantonsgericht hat der Vermieterin danach eine sogenannte «Vollstreckbarkeitsbescheinigung» ausgestellt. Mit dieser wird die Polizei zur Räumung der Liegenschaft ermächtigt. Ob es zwischenzeitlich soweit kam, dazu kann das Gericht keine Auskunft geben.

Die meisten ziehen letztlich freiwillig aus

Gemäss Alex Widmer, dem Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Luzern, kommt es selten vor, dass Mieter polizeilich aus der Wohnung gewiesen werden müssen. «In 90 Prozent der Fälle ziehen die Mieter doch noch freiwillig aus, bevor die Polizei zum Einsatz kommt», sagt er. Nach Auskunft der Luzerner Polizei wird diese durchschnittlich einmal die Woche bei sogenannten Ausweisungen beigezogen.

Ein Problem sei allerdings oft, dass die Gerichte in ihren Urteilen nicht festlegen, was mit dem Mobiliar passieren soll, welches Mieter teilweise zurücklassen. «Die Vermieter müssen dieses dann von einer Transportfirma einlagern lassen, was wiederum Kosten verursacht», so Widmer. Wer das Eigentum der Mieter einfach entsorgt, geht das Risiko ein, auf Schadenersatz verklagt zu werden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Jöre
    Jöre, 06.08.2019, 08:25 Uhr

    meine Güte die Polizei soll räumen fertig, das kann sie ja gut, sie hat es ja in Malters Bewiesen ,warum so ein langes Gezeter,, Raus mit solchen Mietnomaden,

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