Sechs Monate unbedingt

Luzerner Bauer muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis

Ein Luzerner Bauer hat sich der Tierquälerei schuldig gemacht. (Bild: Pixabay)

Ein Luzerner Bauer ist vom Bezirksgericht Willisau wegen Tierquälerei zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt worden – 6 davon muss er absitzen. Er und seine Frau vernachlässigten die über 400 Kühe und Rinder, die sie auf ihren acht Betrieben halten.

Das Ehepaar hält auf acht Betrieben im Kanton Luzern zwischen 460 und 630 Kühe. Betreut wurden die Tiere von lediglich 14 Osteuropäern – und keiner hatte eine anerkannte landwirtschaftliche Ausbildung.

Das wirkte sich auf das Wohl der Tiere massiv aus. Bei einer unangemeldeten Kontrolle zeigte es sich, dass die Tiere und Ställe schmutzig waren. Weder wurden die Klauen genügend oft und fachgerecht ausgeschnitten, noch wurden die betroffenen Stellen ausreichend gereinigt und behandelt. Die Tiere litten deshalb unter Schmerzen. Der Veterinärdienst ordnete an, die Kühe umgehend durch einen Tierarzt und einen ausgebildeten Klauenpfleger zu behandeln. Dies wurde durch das Ehepaar nicht umgesetzt.

Tierquälerei: Die Kühe des Luzerner Bauern konnten kaum noch gehen

Im Juni 2017 schritt der kantonale Tierarzt erneut ein. Die kranken und verletzten Tiere müssten sofort behandelt, gepflegt und ihrem Zustand entsprechend untergebracht werden, ordnete er an. Zudem müsse pro 300 gehaltene Rinder mindestens ein Mitarbeiter mit anerkannter landwirtschaftlicher Ausbildung angestellt werden. Wieder ignorierte das Ehepaar die Anweisung.

Mitte November 2017 fand erneut eine unangemeldete Kontrolle statt. Dabei wurden bei zahlreichen Kühen gesundheitliche Mängel festgestellt. Sie gingen lahm, hatten Schwellungen oder Entzündungen. Dem Bauern war das egal: Er deklarierte einige der kranken Tiere kurz nach der Kontrolle als nicht krank – und transportiere sie vorschriftswidrig zum Schlachten in die Metzgerei. Trotzdem durften die Landwirte die Tiere behalten (zentralplus berichtete).

Einen Monat später war erneut der Veterinärdienst auf den Höfen der Bauernpaars. Das Bild war das gleiche: Zahlreiche Tiere konnten aufgrund fehlender oder nicht fachgerechter Klauenpflege kaum noch laufen. In einem Betrieb war der Laufhof der Tiere wegen einer defekten Pumpe mit Gülle überschwemmt. Anlässlich der letzten Tierschutzkontrolle versuchte der Bauer dann sogar, sich einer Kontrolle durch die Luzerner Polizei zu entziehen, indem er sich aus dem Staub machte.

Das sagte Kantonsarzt Otto Ineichen 2017 zum Fall.

Ehepaar muss Busse von insgesamt 55'000 Franken zahlen

Das Bezirksgericht Willisau verurteilt das Ehepaar jetzt unter anderem wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei. Den Bauern, der zusätzlich wegen Hinderung einer Amtshandlung und Verstössen gegen das Gewässerschutzgesetz verurteilt wird, bestraft das Bezirksgericht mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wovon er 6 Monate absitzen muss.

Dazu muss er eine Geldstrafe von 2400 Franken und eine Busse von 35'000 Franken bezahlen. Die Bäuerin wird mit Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Busse von 20'000 Franken bestraft. Sie muss vorerst nicht ins Gefängnis - es sei denn, sie verstösst innerhalb von 3 Jahren erneut gegen das Tierschutzgesetz.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Ehepaar zieht den Entscheid ans Kantonsgericht Luzern weiter.

Verwendete Quellen
  • Urteil 2O4 21 3 des Bezirksgerichts Willisau
  • Medienmitteilung der Luzerner Gerichte
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1 Kommentar
  • Profilfoto von schaltjahr
    schaltjahr, 21.02.2022, 13:23 Uhr

    Es ist erschreckend, wie lange man im Kanton Luzern solch «Bauern» gewähren lässt und nur ganz zögerlich Eingreift.
    Setzt endlich die geltenden Gesetze um und macht Schluss mit der Bevorzugung einzelner Berusfsgruppen … ( Gülleunfälle / Tierquälerei )

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