Schwere Vorwürfe an den Kanton

Luzern prüft eine Verschärfung der Nothilfe

Protest gegen die Nothilfe in der Unterkunft Ibach in Luzern. (Bild: zvg/Asylnetz)

Das Asylnetz kritisiert «unmenschliche Verschärfungen» des Kantons Luzern in der Nothilfe. Diese steht Ausländern zu, welche die Schweiz verlassen müssen. Luzern sei sogar grosszügiger als andere Kantone, kontert das Departement von Guido Graf.

«Nothilfe schafft Not»: Das Luzerner Asylnetz richtet schwere Vorwürfe an die Adresse des Kantons Luzern wegen angeblicher Verschärfungen in der Nothilfe.

«Mit Erschrecken mussten wir feststellen, dass die Luzerner Regierung beabsichtigt, das Nothilferegime weiter zu verschärfen», schreibt der Verein, der sich für die Rechte von Asylsuchenden und Menschen in Nothilfe einsetzt.

Der Kanton Luzern teste sämtliche Grenzen des irgendwie gesetzlich zulässigen aus, so die Anschuldigung.

Kritik an Ausschaffungen

Ein Beispiel: Personen, die frisch in der Nothilfe seien, müssten die ersten beiden Wochen in der Notschlafstelle verbringen, hätten also nur in der Nacht ein Dach über dem Kopf. Im Winter oder Hochsommer sei das für die Betroffenen nicht zumutbar.

Auch die neuen Unterkünfte kritisiert die Asyl-Organisation hart, immer mehr Menschen würden nach Schenkon, Schötz oder Grosswangen «verfrachtet».

Zudem seien die Ausschaffungen der Migrationsbehörden unmenschlich. Im Juni sei eine Person nach 18 Jahren in Luzern gewaltsam nach Algerien ausgeschafft worden. Dort lebe sie «unter prekärsten Bedingungen». Kürzlich wurde ein dreifacher Familienvater nach Nigeria ausgeschafft, obwohl ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte noch aussteht (zentralplus berichtete).

Bisher keine Verschärfung

Aus dem zuständigen Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) heisst es: «Das Nothilferegime wurde im Kanton Luzern nicht verschärft.»

Allerdings könnte durchaus eine Verschärfung bevorstehen, wie das GSD zugibt. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) habe von Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des GSD, den Auftrag erhalten, das Nothilferegime zu überprüfen.

Grund: Das Nothilferegime des Kantons Luzern sei im Vergleich zu anderen Deutschschweizer Kantonen wie Schwyz, Solothurn oder Zürich heute grosszügiger. «Dies hat zur Folge, dass der Kanton Luzern in Bezug auf Langzeitbezüger in der Nothilfe im schweizerischen Vergleich bei den Spitzenreitern ist», so Hanspeter Vogler, Leiter Fachbereich Gesundheitswesen.

10 Franken pro Tag

Weitere Vorwürfe weist das GSD von sich, das Asylnetz würde Falschaussagen verbreiten. So existiere in Schötz keine Nothilfeunterkunft und es treffe nicht zu, dass Nothilfebezüger die ersten beiden Wochen grundsätzlich in der Notschlafstelle verbringen müssen. «In Einzelfällen kommt es vor, um die betreffenden Personen in ihrem Verhalten vor der Zuweisung in eine Notunterkunft einschätzen zu können», so Vogler.

Ansonsten halte sich der Kanton Luzern an die bundesrechtlichen Vorgaben: Die Betroffenen erhalten einen Grundbetrag von 10 Franken pro Tag für den Lebensunterhalt und eine Unterkunft. Die Nothilfe könne sowohl in Geld- wie auch Sachleistungen sichergestellt werden.

Für die Nothilfe stehen wie auch für Flüchtlinge oder Asylsuchende verschiedene Unterkünfte bereit. «Je nach Umständen des konkreten Falles sowie dem bestehenden Platzangebot werden Nothilfebezüger den Unterkünften zugeteilt», so Vogler.

Bei der Unterkunft werde auf die besonderen Bedürfnisse von Schutzbedürftigen Rücksicht genommen, Priorität hätten etwa Eltern mit schulpflichtigen Kindern sowie körperliche oder geistig beeinträchtigte Personen.

Minimale Mittel

Im Unterschied zu Asylsuchenden müssen Nothilfebezüger die Schweiz verlassen. Ihr Asylgesuch wurde negativ beurteilt oder ihnen wurde ein zuvor erteilter Schutzstatus wieder aberkannt und sie sind zur Ausreise verpflichtet.

Diese Personen werden von Bundesrechts wegen aus der Sozialhilfe ausgeschlossen und erhalten bei Bedarf nur noch Nothilfe. Die Nothilfe beinhaltet die Gewährleistung der minimalen Mittel, die zur Deckung der elementarsten Bedürfnisse unerlässlich sind, wie etwa Nahrung, Obdach, Kleidung sowie eine grundlegende medizinische Hilfe oder pflegerische Betreuung.

«Nothilfebezüger können die Schweiz jederzeit verlassen und werden bei der Ausreise auch unterstützt», sagt Vogler.

Erinnerung an den Suizid

Für das Luzerner Asylnetz ist die Nothilfe – die «unmenschliche Politik der Isolation und Repression» – per se unmenschlich und es fordert deren Abschaffung. Der Verein erinnert an den Suizid, der sich in der Notunterkunft Ibach 2015 ereignete (zentralplus berichtete).

Zudem habe es laut Asylnetz mehrere Suizidversuche von Personen in der Nothilfe gegeben – dem Kanton Luzern ist nur ein Suizidversuch bekannt. Die betreffende Person sei umgehend ärztlicher Behandlung zugeführt worden.

Asylnetz appelliert an die Bevölkerung, sich «solidarisch und unterstützend» zu zeigen mit Menschen in der Nothilfe.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Peter
    Peter, 23.07.2019, 12:47 Uhr

    Was soll das bringen? Vieles aus Grafs Küche gab in der letzten Zeit Anlass zu Kopfschütteln; Stichwort: Guidos Bobos. Der Christdemokrat möchte wohl die Freiwilligenarbeit weiter kriminalisieren.

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