Lieferdienste im Kanton Luzern versagen beim Jugendschutz
Die Testkäufe der Luzerner Polizei offenbaren alarmierende Zahlen: Zwei Drittel der überprüften Lieferdienste gaben Alkohol an Minderjährige ab.
Die Lieferdienste im Kanton Luzern haben bei Alkoholtestkäufen der Polizei nicht gut abgeschnitten. Zwei von drei getesteten Lieferdiensten verkauften Alkohol an unter 16-Jährige. Überprüft hatte die Polizei insgesamt neun Dienste, die im Kanton Luzern operieren. Sechs davon hatten Alkohol an Minderjährige geliefert, wie die Luzerner Polizei in einer Mitteilung schreibt.
Urs Renggli, Chef der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei, glaubt, dass der Grund für das erschreckende Resultat in mangelnder Sensibilisierung liegt. «Das Liefern erfolgt oft sehr anonym. Ich glaube, dass sich die ausliefernden Personen nicht bewusst sind, dass es in ihrer Verantwortung liegt, keinen Alkohol an Minderjährige abzugeben», sagt er auf Anfrage von zentralplus.
Es ist das zweite Mal seit 2023, dass die Polizei Lieferdienste genauer unter die Lupe nimmt. Einfach sei dies nicht. «Wir haben festgestellt, dass es tatsächlich schwierig ist, herauszufinden, welche Restaurants und Betriebe einen Lieferservice anbieten», sagt Renggli.
Auch Restaurants und Detailhandel verkauften an Minderjährige
Die Überprüfung der Lieferdienste ist Bestandteil der allgemeinden Alkoholtestkäufe der Luzerner Polizei. Insgesamt führte sie 70 Testkäufe durch. Dabei zeigt sich: nicht nur bei den Lieferdiensten ist das Resultat ernüchternd. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der getesteten Betriebe hielt sich nicht an die Jugendschutzbestimmungen. Die Testkäufe wurden nebst den Lieferdiensten in Verkaufsgeschäften und Gastrobetrieben durchgeführt. Die Restaurants schnitten mit 42 Prozent und die Verkaufsgeschäfte mit 24 Prozent deutlich besser ab als die Lieferdienste.
Renggli ist von den Ergebnissen der Tests allerdings nicht sonderlich überrascht: «Die Zahlen sind zwar nicht zufriedenstellend, jedoch hatten wir schon schlechtere Ergebnisse in den Vorjahren»(zentralplus berichtete).
Letzte Konsequenz: Alkoholverbot
Nach einer ersten Kontrolle führte die Polizei bei den fehlbaren Betrieben eine zweite unangemeldete Kontrolle durch. Dabei zeigte sich immerhin eine Besserung.
In der zweiten Runde der Alkoholtestkäufe hat nur noch ein Lieferdienst erneut Alkohol an Minderjährige verkauft. Allgemein wurden 17 andere Betriebe erneut überprüft, die beim ersten Durchlauf verwarnt wurden. Dabei verkauften nur noch vier Alkohol an Minderjährige.
Betriebe, die wiederholt durchfallen, erhalten laut Renggli zunächst eine kostenpflichtige Verwarnung. Als letzte Konsequenz könne der Verkauf von Alkohol verboten werden. «Oder eine Festwirtschaft erhält für ihren nächsten Anlass keine Bewilligung mehr für den Ausschank von Alkohol», nennt er als weiteres Beispiel.
Keine Sonderbehandlung für Lieferdienste
Zur Unterstützung der Betriebe verweist die Luzerner Polizei auf Onlineschulungsmaterialien. «Letztlich ist die Schulung aber Chefsache.» Während grössere Ketten diese Aufgabe gut umgesetzt hätten, hänge die Schulung der Mitarbeiter bei kleineren, individuell geführten Betrieben oft von den Bemühungen der Geschäftsleitung ab.
Die Luzerner Polizei plant derzeit keine Kampagnen, um speziell die Lieferdienste über den Jugendschutz aufzuklären. Renggli stellt klar, dass die Lieferdienste dieselben Informationen erhalten wie andere Betriebe und dass sie die gleichen Auflagen erfüllen müssen. Die beste Massnahme seien die Testkäufe selbst, so Urs Renggli.
- Medienmitteilung der Luzerner Polizei
- Persönliches Gespräch mit Urs Renggli, Chef der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei