Tragischer Unfall bei der Grünabfuhr in Cham

Lastwagenchauffeur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Der Unfall kostete einen Mitarbeiter der Grünabfuhr das Leben. (Bild: Symbolbild, sah)

Ein Mitarbeiter der Grünabfuhr (58) ist im letzten März gestorben, nachdem er unter einen rückwärtsfahrenden Lastwagen der Grünabfuhr geriet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft trägt der Chauffeur die Verantwortung dafür.

Ein Moment der Unachtsamkeit hat einen 58-jährigen Mann im März 2019 das Leben gekostet – und im Leben seines Arbeitskollegen für einen tragischen Bruch gesorgt.

Es passierte so schnell. Die Mitarbeitenden der Grünabfuhr waren unterwegs wie immer: Einer fuhr das Abfallsammelfahrzeug, die beiden anderen standen hinten auf den montierten Trittbrettern.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass der Chauffeur vor einer Liegenschaft abbremste, weil er bei der Einfahrt einen Kompostkübel bemerkt hatte und diesen aufladen wollte. Vor dem Zurücksetzen vergewisserte er sich via Seitenspiegel, dass sich die beiden Kollegen hinten auf dem Fahrzeug befanden. Dann lenkte er den Wagen rückwärts.

In diesem Moment passierte das Unglück. Während der Rückwärtsfahrt stieg einer der beiden Mitarbeiter in Fahrtrichtung auf die Strasse ab. Nach einigen Schritten kam er ins Straucheln und stürzte hinter dem Lastwagen zu Boden.

Sein Kollege auf dem Trittbrett bemerkte dies. Er betätigte umgehend den Notfallknopf und schrie laut. Doch es war zu spät. Der Chauffeur hörte ihn nicht. Der gestürzte Mitarbeiter geriet unter den rückwärtsfahrenden Lastwagen, wurde von der abgesenkten hintersten Achse erfasst und mitgezogen.

Kollegen hätten vor der Rückwärtsfahrt absteigen müssen

Der Chauffeur bremste zwar sofort ab, als er den Kollegen nicht mehr im linken Seitenspiegel sehen konnte. Doch da war der Mann bereits zwischen Asphalt und Achse festgeklemmt. Er starb noch auf der Unfallstelle (zentralplus berichtete).

Gemäss Staatsanwaltschaft hatte der Chauffeur die internen Schulungsunterlagen und Vorschriften missachtet. Er hätte die beiden Kollegen anweisen müssen, abzusteigen und aus dem Weg zu gehen. Zudem hätte er deren weiteren Verbleib in den Seitenspiegeln und der Rückfahrkamera überwachen müssen.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Chauffeur wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken. Bezahlen muss er diese nur, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren erneut strafbar machen sollte. Sofort fällig wird allerdings eine Busse von 3000 Franken. Ausserdem muss der Mann Verfahrenskosten von rund 8500 Franken bezahlen.

Für die beiden Arbeitskollegen des Verstorbenen war der Unfall ein grosser Schock. Sie mussten damals vor Ort von mehreren Mitarbeitenden des Care-Teams Zug betreut werden.

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