Zuger Staatsanwaltschaft verhängt Busse

Krach um Parkplatz endet mit Schädel-Hirn-Trauma

Der Parkplatz lag auf einer privaten Liegenschaft – der Autofahrer stellte seinen Wagen trotzdem dort ab. (Bild: Symbolbild, ber)

Zwei Männer streiten sich um einen Parkplatz, plötzlich schlägt der eine zu und streckt den anderen nieder. Das Opfer landet im Spital, der Schläger in U-Haft. Nun hat die Zuger Staatsanwaltschaft den Täter verurteilt.

Schlagzeilen über Territorialkriege liest man in den letzten Jahren glücklicherweise seltener. Streitigkeiten über Gebietsansprüche gibt es aber auch im Kleinen. Je verdichteter wir leben, desto härter wird um Platz gekämpft – in diesem Fall um einen Parkplatz.

Im Juni 2018 eskalierte in einer grösseren Zuger Gemeinde ein Streit in der Nähe eines Take Aways. Ein Autofahrer stellte seinen Wagen auf der Suche nach einem Parkplatz kurz vor einem Haus ab. Es war wohl nicht das erste Mal, dass dies passierte. Ein 55-jähriger Anwohner sah das – und ging sofort vor Ort, um sich zu beschweren.

Er sagte dem Autofahrer, dass er wegfahren soll. Darüber kam es zum Streit. Im Laufe des Gesprächs schlug der Anwohner seinen Kontrahenten mit der flachen Hand in den Kehlkopfbereich. Der Angegriffene fiel sofort zu Boden und blieb dort liegen.

Würgetrauma am Hals

Der Schlag hatte gesessen. Der Autofahrer erlitt ein Würgetrauma am Hals und ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades. Er musste ärztlich behandelt werden. Der Anwohner wurde umgehend festgenommen, auf Alkohol- und Drogenmissbrauch untersucht und verbrachte zwei Tage in Haft.

Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt den Kroaten nun wegen Körperverletzung. Weil er bereits im Juni 2019 einen Strafbefehl kassierte, wird die Geldstrafe auf 70 Tagessätze zu 50 Franken erhöht. Die 3500 Franken muss der Mann jedoch nur bezahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren etwas Ähnliches zuschulden kommen lässt.

Sofort fällig wird allerdings eine Busse von 1000 Franken, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht. Zudem muss der Mann Gebühren und Untersuchungskosten von rund 2200 Franken bezahlen.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von CScherrer
    CScherrer, 31.01.2020, 07:16 Uhr

    Fremdparkieren ist in etwa die gleiche Unsitte wie Fremdficken!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon