Fehlende Betreuungsplätze

Knast statt Psychiatrie für Jugendliche – in Luzern Realität

Nicht immer finden Behörden für psychisch angeschlagene Jugendliche einen geeigneten Platz. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Fehlende Betreuungs- und Therapieplätze zwingen Behörden, unschuldige Jugendliche in Gefängnisse zu schicken. Auch in Luzern kommt dies vor.

Sarah lebt wochenlang auf der Strasse, trinkt Alkohol und nimmt Drogen. Sie ist gerade einmal 14 Jahre alt.

Ihre Mutter ist früh verstorben, zum Vater hat sie keinen Kontakt. Bevor sie auf der Strasse landet, war sie in diversen Pflegefamilien – es lief nicht gut. Als das Mädchen – das eigentlich anders heisst – in ein Jugendheim platziert wurde, haute es ab.

So schildert «Impact Investigativ» die Situation eines minderjährigen Mädchens aus Bern, das mehrmals auf der Intensivstation des Spitals landete. Schliesslich machten die Ärzte eine Gefährdungsmeldung. Die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) fand für Sarah keinen Platz. Keine Institution wollte Sarah aufnehmen – weil die Plätze rar sind und weil Sarah viel Betreuung braucht. Schliesslich platzierte die Kesb das Mädchen aus lauter Not im Regionalgefängnis Thun. Im Sinne eines sogenannten «Time-Outs», um Sarah von der Strasse zu holen. Hier verbrachte das Mädchen drei Monate in einer Zelle – ohne das Gesetz gebrochen zu haben.

Unschuldige Minderjährige im Gefängnis: Rechtliche Grauzone

Sarah ist nicht das einzige Mädchen, dem dieses Schicksal widerfährt. 2021 wurden elf Minderjährige im Jugendgefängnis Thun platziert, ohne dass sie eine Straftat begangen hatten. 2022 waren es 16 Fälle. Betroffen sind eher junge Frauen – da es für sie noch weniger Betreuungs- und Therapieplätze gebe als für männliche Jugendliche. Auch in Luzern kommen solche Fälle vor – wie viele, ergeht aus dem Beitrag, der im letzten November veröffentlicht wurde, nicht hervor.

Dass unschuldige Jugendliche im Gefängnis platziert werden, ist rechtlich äusserst umstritten. Die Kesb begründet diesen Schritt mit einem Artikel aus dem Zivilgesetzbuch, der besagt, dass sie «die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes» treffe, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Doch diese Massnahme könnte der Kinderrechtskonvention widersprechen.

Das rief auch die Politik auf den Plan. Der Luzerner Mitte-Kantonsrat Luca Boog reichte deswegen im Parlament eine Anfrage ein. Er wollte wissen, wie viele psychisch erkrankte Jugendliche der Kanton Luzern in eine Strafanstalt platziert hat – und ob Handlungsbedarf für mehr Betreuungsplätze besteht.

Fünf psychisch angeschlagene Jugendliche landeten im Gefängnis

Nun liegt die Antwort der Luzerner Regierung vor. Diese zeigt: Es sind Einzelfälle – doch sie kommen vor. So haben die Luzerner Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in den letzten zehn Jahren insgesamt fünf Jugendliche, die sie zuvor in einer sozialpädagogischen Einrichtung platziert hatten, in eine Jugendabteilung einer Justizvollzugsanstalt verlegt. Dies wegen «akuter Fremdgefährdung», «im Sinne einer Krisenintervention (Time-Out)» und «vorübergehend», wie die Regierung ausführt. In der Institution selbst habe es keine eigene geschlossene Abteilung gehabt, um die Jugendliche aufzufangen, so die Begründung.

An psychiatrischen Behandlungsplätzen habe es nicht gefehlt. «Weil die Jugendlichen ein höchst schwieriges, bedrohliches und eskalierendes Verhalten mit akuter Fremdgefährdung zeigten», seien sie verlegt worden. Aktuell befände sich kein psychisch angeschlagener Jugendlicher in einem Gefängnis.

Die Jugendlichen wurden im Regionalgefängnis Thun – wo auch Sarah eingesperrt wurde – platziert, ins Regionalgefängnis Bern und ins Jugendgefängnis Limmattal. Gefängnisse mit einer Jugendabteilung hätten geschultes Personal, eine adäquate Betreuung und eine Tagesstruktur, streicht die Regierung hervor. «Es ist somit keineswegs vergleichbar mit dem Haftregime im Rahmen des (Erwachsenen-)Strafvollzugs.»

Ein anderes Bild zeigt der Beitrag von «Impact Investigative». Eine Berner Kinderanwältin, welche Sarah vertritt, sagt, dass beispielsweise sehr wenig Schulunterricht stattfände. Auch Therapie sei nicht vorhanden, «nur in Notfällen werden Psychiater hinzugezogen, aber eine längerfristige Therapie wird im Gefängnis nicht fortgeführt».

Kinder- und Jugendpsychiatrie: In Luzern herrscht Unterversorgung

Dass der Kanton Luzern massiv hinterherhinkt, was die psychiatrische Versorgung Jugendlicher anbelangt, zeigte nicht zuletzt der Planungsbericht Psychiatrie aus dem Jahr 2021.

Die Wartelisten bei den niedergelassen Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und Psychotherapeuten und beim kinder- und jugendpsychiatrischen Angebot im Kanton sind lang. 2021 mussten Kinder und Jugendliche im Kanton Luzern im Durchschnitt über neun Wochen auf eine Behandlung warten. Auch gibt es zu wenige Kinder- und Jugendpsychiater. Vor allem ausserhalb der Stadt Luzern müssen Kinder lange warten.

Monatelange Wartefrist für Autismusbetroffene

Heute ist das nicht gross anders. Teils müssen sich Jugendliche und deren Eltern monatelang gedulden. Wie die Regierung ausführt, müssen Jugendliche bei Spezialthemen wie Autismus 12 bis 18 Monate warten. In «durchschnittlichen Fällen» beträgt die Wartezeit bei der Luzerner Psychiatrie drei bis sechs Monate. In «dringenden Fällen» ein bis zwei Wochen, in Notfällen geht es sofort.

Mit dem Planungsbericht setzte es sich der Kanton unter anderem zum Ziel, die Wartezeiten abzubauen und Fachsprechstunden in der Kinder- und Jugendpsychiatrie auszubauen.

In den letzten Jahren wurde das Angebot in der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie der Luzerner Psychiatrie ausgebaut. Beispielsweise steht seit letztem Jahr in St. Urban ein neues Angebot mit sieben Plätzen bereit, dass explizit Jugendlichen im Übergang zum Erwachsenenalter helfen soll (zentralplus berichtete). Auch im Jugenddorf Knutwil wurde mit «Stabil» ein neues Angebot geschaffen, mit dem männliche Jugendliche nach einem stationären psychiatrischen Aufenthalt nachversorgt werden (zentralplus berichtete).

Der Planungsbericht sieht es aber nicht vor, die stationären Plätze wesentlich auszubauen.

Gemäss Regierung geht die Luzerner Psychiatrie mittlerweile davon aus, dass ein «moderater Ausbau» der kinder- und jugendpsychiatrischen Therapiestationen und ein Ausbau des tagesklinischen Angebots sinnvoll seien. Ein weiterer Ausbau der Akutstation prüft der Kanton derzeit im Rahmen des Projekts zur Umsetzung des Kriseninterventionszentrums.

Verwendete Quellen
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