Luzerner Regierung lehnte Beschwerde ab

Kampf um die Hundewiese am Churchill-Quai geht weiter

So sieht's an der Hundefreilaufzone am Churchill Quai aus.

Die Stadt Luzern hat in unmittelbarer Nähe des Hotels Seeburg eine Freilaufzone für Hunde eingerichtet – ohne zuvor ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Anwohner wehren sich dagegen jetzt auf juristischem Wege.

Auf der Wiese innerhalb des Parks am Churchill-Quai dürfen Hunde ohne Leine herumtollen. Nach einem zweijährigen Pilotprojekt hat der Stadtrat letzten Juli entschieden, dass die Hundefreilaufzone definitiv eingeführt wird. Neue Hecken und Zäune sollen Konflikte mit Spaziergängern und Wanderern verhindern.

Auch auf dem Fussweg, der direkt dem Ufer des Vierwaldstättersees entlangführt, herrscht keine Leinenpflicht, sodass die Hunde weiterhin Zugang zum Wasser haben. Mehreren Anwohnern ist diese Regelung aber nicht geheuer. Sie fürchten sich vor den Hunden und um die Sicherheit der Passanten.

Die Anwohner wandten sich deshalb mit einer Aufsichtsrechtsbeschwerde an die Luzerner Regierung (zentralplus berichtete), erhielten jedoch abschlägigen Bescheid: «Die Beschwerde wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Stadtverwaltung die Besonderheiten vor Ort am besten kenne und die Kantonsregierung sich daher zurückhalte», sagt der Luzerner Anwalt Loris Fabrizio Mainardi, der die Anwohner vertritt. «Nicht bedacht hat die Regierung dabei jedoch, dass die Stadt in diesem Fall selber die Bauherrin und entsprechend befangen ist.»

Anwohner: Sicherheit der Wanderer steht auf dem Spiel

Mainardi stört sich daran, dass die Stadt kein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt hat. «Entsprechend haben meine Klienten bislang keine Möglichkeit gehabt, eine Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben.» In den nächsten Tagen wird der Anwalt bei der Regierung ein Gesuch einreichen, in welchem er die Einleitung eines Baubewilligungsverfahrens verlangt.

Die Hundewiese sei eingeführt worden, ohne zu prüfen, ob die Umnutzung rechtlich überhaupt zulässig sei. Mainardi nämlich ist davon überzeugt, dass sie das nicht ist. Grund: Über den Churchill-Quai verlaufen die Wanderwegrouten Luzern–Küssnacht, Luzern–Meggen, Luzern–Adligenswil sowie die wichtige touristische Route Waldstätterweg. Gemäss Bundesrecht müssen solche «frei und gefahrlos begangen werden können».

Die Geschäftsstelle der «Luzerner Wanderwege» habe inzwischen aber bereits festgestellt, dass die «Sicherheit von älteren Personen, Kindern und Rollstuhlfahrern wiederholt nicht gewährleistet» gewesen sei, wie sie in einem Schreiben festhält. Die Nutzung des Wanderwegs durch Familien mit Kindern habe zudem seit der Einführung des Pilotprojekts «deutlich abgenommen». «Es ist wiederholt zu Vorfällen mit Hunden gekommen», so Mainardi.

Bräuchte es eine Volksabstimmung?

Darüber hinaus sei der Churchill-Quai als Grünzone im Bau- und Zonenreglement festgelegt und es bestehe keine Rechtsgrundlage für eine Hundefreilaufzone. «Wenn die Stadt eine solche einführen will, braucht es dazu eine Revision des Bau- und Zonenreglements und eine entsprechende Volksabstimmung», ist Mainardi überzeugt.

Die Stadt Luzern hingegen ist der Auffassung, dass Parkanlagen als Spielplätze, Landschaftsparks, Familiengärten, aber eben auch als Hundewiesen genutzt werden dürfen. Beim Churchill-Quai handle es sich also nicht um eine bewilligungspflichtige Umnutzung. «An der Anlage selber wurden zudem keine baulichen Massnahmen vorgenommen, abgesehen von ein paar Hecken und einem Zaun, die aufgestellt wurden», erklärt Cornel Suter, Leiter der Stadtgärtnerei auf Anfrage.

Dies im Gegensatz zur geplanten Hundefreilaufzone im Tribschen, wo ein neues Wegnetz gebaut und deshalb auch ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt wurde.

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Ram Dass
    Ram Dass, 24.02.2020, 11:14 Uhr

    Fehlannahme Nr. 1: Alle Menschen mögen Hunde
    Fehlannahme Nr. 2: Alle Menschen anerkennen Hunde als Familienmitglieder der Hundehalter
    Fehlannahme Nr. 3: Alle Menschen möchten, dass Hunde überall Teil des öffentlichen Lebens sind
    Fehlannahme Nr. 4: Alle Menschen mögen unangeleinte Hunde, weil dies dem Tierwohl dient
    Fehlannahme Nr. 5: Leinenpflicht-Gesetzgebung ist nur für die Nicht-Hundehalter erschaffen worden
    Fehlannahme Nr. 6: Alle Menschen akzeptieren, dass der Hund der beste Freund des Menschen ist
    Fehlannahme Nr. 7: Alle Menschen mögen liegengelassenen Hundekot furchtbar gerne
    Fehlannahme Nr. 8: Alle Menschen denken, die Hundesteuer müsse ersatzlos abgeschafft werden

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    • Profilfoto von C. Vonarburg
      C. Vonarburg, 25.02.2020, 09:54 Uhr

      Herr Ram Dass: Was wollen Sie uns mit Ihrer Auflistung mitteilen?

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  • Profilfoto von Julia
    Julia, 23.02.2020, 15:36 Uhr

    Noch nie hat eine Leine einen Beissvorfall verhindert… Hunde beißen nachweislich vor allem aus Bedrängnis heraus ( wenn sie zum Beispiel irgendwo angeleint sind und dann von Fremden angefasst werden und nicht ausweichen können) Eine Freilaufzone führt dazu, dass Hunde artgerechter gehalten werden können und besser mit anderen Hunden sozialisiert werden können. Diese Welt gehört doch nicht uns Menschen alleine , wie kann es sein, dass wir Menschen allen Platz für uns beanspruchen? Wieso können wir solche schönen Plätze nicht zusammen nutzen? Die meisten Menschen freuen sich doch über die spielenden Hunde, weil es ihnen ein Stück der Natur zurück bringt zu der viele den Bezug schon lange verloren haben …

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    Judith Meier, 23.02.2020, 09:45 Uhr

    Ich bin soeben zurück aus 4 Tagen Ferien mit meiner Schwester, Gottimeitli und Hund. Bis heute habe ich mich eigentlich nicht um Hundefragen interessiert. Nach diesen Ferien weiss ich, wie wichtig Hundewiesen sind. Die Tiere brauchen Auslauf, um zu tollen, zu rennen, mit ihren Artgenossen zu spielen. Auch, damit sie nachher wieder zufrieden und ruhig an der für sie in Natur nicht vorgesehene Leine laufen. Diese Wiese ist begrenzt und bietet einen Freudenplatz für die Tiere. Lasst ihnen den Auslauf, den sie so dringend benötigen und der so rar ist in unseren Städten. Beobachten sie einmal spielende Hunde, es ist eine Freude zu sehen, wie sie sich da auspowern können. Sagen sie ja zur Hundewiese.

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    Christian Vonarburg, 22.02.2020, 11:24 Uhr

    Hier versuchen ein paar Hundehassende mit unhaltbaren Argumenten die eh äußerst dünne Rechtslage auszureizen. Es ist nur noch peinlich, wie hier unser Rechtsystem missbraucht wird und wie unsere Gerichte mit sinnloser Arbeit und entsprechenden Kosten belastet werden. All das auf Buckel der Steuerzahlenden.

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    E. Ineichen, 21.02.2020, 18:36 Uhr

    Was für ein absoluter Blödsinn! Gemäss Bundesrecht müssen Wanderwegrouten «frei und gefahrlos begangen werden können». Erstens konzentrieren sich die freilaufenden Hunde auf die Wiese und diese ist grossmehrheitlich mit einem Zaun umgeben und beinhaltet keine Wanderwegroute. Zweitens würde ich diese Rechtsprechung massiv in Frage stellen, solange Biker auch eBiker sogenannte Wanderwegrouten mit über Tempo 45 befahren dürfen und dabei ältere Leute und kleine Kinder wie auch Hunde in grösste Gefahr bringen.

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