Horrende Gebühren sind unzulässig

Justizöffentlichkeit in Zug – Bundesgericht gibt Stefan Thöni Recht

Stefan Thöni, Präsident der Zuger Partei «Parat», erzielte vor Bundesgericht einen Sieg. (Bild: sib)

Der Zuger Politiker Stefan Thöni hat vor Bundesgericht einen Sieg errungen. Als er Urteile des Verwaltungsgerichts Zug einsehen wollte, verlangte dieses für die Anonymisierung 2000 Franken von ihm. Dies sprengte den Rahmen des Zulässigen.

«Das Urteil ist ein kleiner Sieg für die Transparenz der Zuger Justiz», freut sich Stefan Thöni, Präsident der Zuger Partei «Parat». Der Politiker wollte sich ein Bild von der Arbeit des Zuger Verwaltungsgerichts machen. Deshalb verlangte er Einsicht in alle Urteile, die dieses 2017 während eines Monats gefällt hatte.

Die Anfrage brachte dem Verwaltungsgericht viel Arbeit ein. 16 Urteile waren in der Zeit ergangen – und sie alle mussten vor der Einsichtnahme anonymisiert werden, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen einzuhalten.

27 Stunden und 50 Minuten dauerte es, bis auf den 390 Seiten keine Rückschlüsse mehr auf die Betroffenen gezogen werden konnten. Das Verwaltungsgericht verrechnete Thöni dafür 90 Franken pro Stunde. Insgesamt machte das 2505 Franken.

«Die Öffentlichkeit der Urteile von Gerichten ist wichtig für die Legitimation und demokratische Kontrolle der Justiz.»

Stefan Thöni

Das Verwaltungsgericht reduzierte die Gebühr zwar auf 2000 Franken. Doch selbst damit sprengte es den Rahmen des Zulässigen, wie das oberste Schweizer Gericht nun entschied.

Hohe Gebühr untergräbt die Justizöffentlichkeit

«Die Justizöffentlichkeit bedeutet eine Absage an jegliche Form der Kabinettsjustiz, will für Transparenz der Rechtsprechung sorgen und die Grundlage für das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit schaffen», heisst es im Urteil. Die Erhebung einer Gebühr sei zwar zulässig, diese darf aber nicht so hoch sein, dass sie das Prinzip der Justizöffentlichkeit praktisch untergräbt. Bei 2000 Franken sei dies der Fall. Generell fehle es an der gesetzlichen Grundlage, solche Gebühren zu erheben.  

Stefan Thöni fühlt sich in seiner Haltung bestätigt. «Die Öffentlichkeit der Urteile von Gerichten ist wichtig für die Legitimation und demokratische Kontrolle der Justiz.» Jeder Mensch müsse konkret nachvollziehen können, dass gerichtliche Verfahren fair, unparteiisch und für alle gleich ablaufen. Dazu sei es notwendig, dass der Zugang zu Urteilen nicht nur theoretisch garantiert, sondern einfach und kostenlos möglich ist. Seine Partei fordert, dass künftig alle Urteile auf der Website des Zuger Verwaltungsgerichts veröffentlicht werden.

Künftig sind alle Urteile im Netz einsehbar

Damit rennt Thöni bei Aldo Elsener, dem Präsidenten des Zuger Verwaltungsgerichts, offene Türen ein. Denn die Veröffentlichung aller Urteile ist bereits geplant. «Seit dem ersten Januar dieses Jahres sammeln wir alle Urteile und lassen diese durch eine Software anonymisieren, die bereits im Kanton Schwyz erfolgreich eingesetzt wird», sagt Elsener auf Anfrage.

Ab Mitte Jahr wird diese dann stets aktualisierte Datenbank für jedermann öffentlich im Netz zugänglich sein. «Diesen Schritt haben wir seit längerem minutiös vorbereitet geplant», so Elsener. Ältere Urteile müssten auf Anfrage noch «von Hand» anonymisiert werden.

Um für diesen Aufwand künftig Gebühren verlangen zu können, werde man – wie vom Bundesgericht gefordert – eine neue gesetzliche Grundlage schaffen. «Ich gehe allerdings davon aus, dass diese neuen Regelungen nur noch ganz selten zum Einsatz kommen werden, wenn sämtliche künftigen Urteile kostenlos eingesehen werden können», sagt Elsener.

Urteilsnummer 1C_497/2018

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