Verbrecherpaar stand vor dem Zuger Strafgericht

Jugendliche schlitzten Tausende Cabriolets auf

Vor den Jugendlichen war kaum ein Zuger Cabriolet sicher. (Bild: Flickr Guillaume Vachey)

Eine Zuger Jugendbande brach in unzählige Autos ein, um Geld und Wertgegenstände zu erbeuten. Am Mittwoch stand der 19-jährige Haupttäter zusammen mit seiner Freundin vor Gericht. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe.

Rund 2000 Autos soll die Jugendbande zwischen Januar 2016 und September 2017 im Kanton Zug aufgebrochen haben, um sich unrechtmässig zu bereichern. Bei über 17'500 haben sie es versucht. Daraus resultierten ein Sachschaden von über 200'000 Franken und erbeutetes Gut im Wert von rund 100'000 Franken. Selbst der Anwalt des Hauptangeklagten sprach von einer «im Kanton Zug noch nie da gewesenen Aufbruchserie».

Das Muster war fast immer das Gleiche: Die Angeklagten schlitzten das Stoffverdeck von Cabriolets auf und fassten in der Hoffnung hinein, möglichst viel Bargeld und Wertgegenstände zu erbeuten. Tatsächlich nahmen sie alles mit, was sich finden liess. Darunter waren auch Körperpflegemittel, Scheibenwischer, Taschenrechner und Brille.

Oftmals gingen sie allerdings leer aus. Nicht selten mussten sie in private Garagen einbrechen, um an die Autos zu gelangen.

War die Freundin auch mit dabei?

Kopf der meist dreiköpfigen Bande war ein heute 19-jähriger Jugendlicher. Er musste sich am Mittwoch zusammen mit seiner Freundin vor dem Zuger Strafgericht verantworten. Auch sie soll teilweise mit von der Partie gewesen sein, weswegen ihr wegen bandenmässigem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung sowie mehrfachem Hausfriedensbruch eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie eine Busse von 300 Franken drohen.

«Es handelt sich hier um eine DNA-Übertragung, nicht um einen bandenmässigen Diebstahl.»

Anwalt der angeklagten Mittäterin

Ihre Mittäterschaft bestritt sie vor Gericht jedoch vehement. Dass ihre DNA an sieben Tatorten gefunden wurde, habe andere Gründe: Sie sei vor den Raubzügen mit ihrem Freund zusammen und mit ihm «intim gewesen». Dieser sei kurz darauf mit seinen Kollegen losgezogen, um Cabriolets aufzuschlitzen. Die DNA-Spuren stammten deswegen von Speichel, Hautzellen und Vaginalsekret.

«Es handelt sich hier um eine DNA-Übertragung, nicht um bandenmässigen Diebstahl», sagte ihr Anwalt. Entsprechend forderte er einen Freispruch für seine Klientin plus Genugtuung von 5'000 Franken aufgrund der zehntätigen Untersuchungshaft. Von der Polizei verhaftet wurde sie am Kaufmännischen Bildungszentrum Zug.

Kurzes Leben, langes Vorstrafenregister

Der Hauptangeklagte auf der anderen Seite ist kein unbeschriebenes Blatt. Sein Vorstrafenregister umfasst trotz seines jungen Alters zahlreiche Einträge, unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Damals bekam er die im Jugendstrafrecht maximale Haftstrafe von zwölf Monaten bedingt. Für diese droht ihm nun ein Widerruf, sprich er müsste sie nun absitzen.

«Ich wurde damals für meine Taten nicht wirklich bestraft.»

Hauptangeklagter

Hinzu kommt weiteres Ungemach: Die Staatsanwaltschaft fordert neben einem fünfjährigen Landesverweis für den gebürtigen Kosovaren eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten plus eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken. Aktuell befindet sich der Angeklagte im vorzeitigen Strafantritt in Zug.

Zahlreiche Tatvorwürfe

Ihm wird nicht bloss banden- und gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch vorgeworfen, sondern auch Raub, Nötigung sowie die Fälschung von Ausweisen. Letzteres gab der gross gewachsene Angeklagte unumwunden zu: Ja, er habe den Ausweis seines Bruders verwendet, um Zigaretten aus dem Automaten zu kaufen. Sein Anwalt hingegen machte in seinem Plädoyer deutlich, dass er für diesen Tatvorwurf einen Freispruch für seinen Klienten fordere.

Selbiges gilt für den Raub. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit einem Freund einen damals 17-Jährigen im Kanton Basel-Land um zehn Franken gebracht zu haben. Das Opfer händigte das Geld erst aus, als die Täter körperlich aufdringlich wurden und ihn bedrohten. Auch dessen Handy wollten sie, um zu telefonieren. Doch dieses rückte das Opfer nicht heraus, stellte bloss die gewünschte Nummer ein und stellte auf Lautsprecher.

Damals befand sich der Angeklagte gerade auf der Flucht. Einige Stunden nach der Tat stellten sich die beiden Täter freiwillig der Polizei. «Ich war mir nicht bewusst, dass wir das Opfer bedrohten. Denn wir haben ihn nur verbal angegangen», erklärte der Angeklagte vor Gericht.

Für einen «echten» Raub gehöre für ihn die körperliche Komponente dazu. Sein Mittäter war in der Zwischenzeit allerdings geständig.

Sie wollten den Dealer «ausnehmen»

Die Geschehnisse rund um den Vorwurf der Nötigung verneinte der Angeklagte hingegen nicht. Ihm wird vorgeworfen, zusammen mit einem Komplizen in Baar einen Drogendealer getroffen zu haben. Dies mit dem Ziel, diesen «auszunehmen» – sprich, für das Kokain nicht zu bezahlen.

Während sich der Angeklagte im Hintergrund hielt, bedrängte sein Komplize das Opfer und forderte es auf, das Kokain herauszurücken. Als dieses der Aufforderung nicht nachkam, kickte der Komplize dem Opfer in die Kniekehle. Das Opfer stürzte rückwärts und schlug mit dem Kopf hart auf dem Asphalt auf.

Das Resultat waren unter anderem ein Schädelhirntrauma mit Bruch des Schädelknochens und diverse Blutungen. Die beiden Täter schnappten sich anschliessend das Kokain und machten sich aus dem Staub. Das Opfer liessen sie in Lebensgefahr schwebend auf der Treppe sitzend zurück.

«Wir wollen ein neues Leben beginnen und die Probleme hinter uns lassen.»

Mitangeklagte

Seinen Drogenkonsum nannte der Angeklagte auch als einen der Gründe für seine Diebstahl-Serie. Meist sei er mit zwei bis drei Mittätern unterwegs gewesen. «Ich habe einfach das Geld gebraucht.»

Er hatte es offenbar so sehr gebraucht, dass er einen Tag (!) nach seinem ersten Mal vor Gericht vor zwei Jahren gleich wieder loszog, um in ein Auto einzubrechen. «Ich wurde damals für meine Taten nicht wirklich bestraft. Deswegen dauerte es, bis ich meine Fehler realisiert habe», spielte er auf das aus seiner Sicht lasche Jugendstrafrecht an.

Mit 15 Jahren begann der Drogenkonsum

Der 19-Jährige geriet früh auf die schiefe Bahn. Nach eigenen Angaben habe er mit 15 Jahren begonnen, Alkohol und illegale Drogen zu konsumieren. Seine Lehre als Elektriker hat er abgebrochen – seine Verhaftung kam dazwischen. Ein Gutachten zeigt, dass das jüngste von sechs Kindern früher bemuttert und «nie etwas von ihm gefordert wurde».

Einer seiner Brüder war genauso wie die Eltern im Gerichtssaal anwesend. Auch die Eltern seiner Freundin und Mittäterin sassen im Publikum.

Die Mitangeklagte gab sich vor Gericht eher wortkarg. Sie habe ihrem Freund mehrmals gesagt, er habe einen schlechten Kollegenkreis. Von seinen Missetaten, was die Cabriolets betrifft und seinem Kokainkonsum will sie nichts gewusst haben. Kürzlich hat sie ihre Lehre zur Kauffrau abgeschlossen. Eine Weiterbeschäftigung im Betrieb hat sich jedoch nicht ergeben.

Nun befindet sie sich auf der Suche nach einer Stelle. «Ich mache mir ständig Gedanken über eine Zukunft mit meinem Freund. Wir wollen ein neues Leben beginnen und die Probleme hinter uns lassen. Es geht darum, aus den Fehlern zu lernen und nicht zurückzuschauen.»

Ein Praktikum wartet

Wie die Zukunft für den Angeklagten aussehen könnte, erklärte sein Anwalt. Denn sein Klient habe die Zusicherung der Garage, bei der auch sein Bruder arbeitet, ein Praktikum als Automobil-Fachmann nach seiner Freilassung zu absolvieren. Dieses dauere so lange, bis der Angeklagte bei einer anderen Garage eine ordentliche Lehre absolvieren könne.

Einen Anhaltspunkt, wann dieses Praktikum starten könnte, wird der Montagnachmittag liefern – dann erfolgt die Urteilsverkündung. Zu erwarten ist, dass der Jugendliche noch eine Zeit in der Strafanstalt bleiben wird. Denn selbst sein Anwalt fordert bloss eine Minderung des Strafantrags der Staatsanwaltschaft um sechs Monate.

Zudem soll auf den Landesverweis verzichtet werden. Immerhin sei sein Klient in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Von seiner Familie wohne niemand mehr im Kosovo.

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