Weiteres Kapitel in der Zuger Affäre

Jolanda Spiess-Hegglin wird angeklagt

Die Zuger Sexaffäre vergiftet langsam aber sicher das politische Klima in Zug.

(Bild: Collage zentral+)

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat drei Jahre nach den Vorfällen an der Landammannfeier im Dezember 2014 Anklage gegen Jolanda Spiess-Hegglin erhoben und beantragt eine hohe Freiheitsstrafe.

Die ehemalige Kantonsrätin der Alternative – die Grünen und der Piraten wird wegen übler Nachrede ­(mehrfach), Verleumdung (mehrfach) und falscher Anschuldigungen angeklagt.

Die Mediensprecherin Judith Aklin bestätigte im Namen der Zuger Strafverfolgungsbehörden einen entsprechenden Bericht der «Weltwoche».

Wer hat überhaupt geklagt?

Da es sich bei übler Nachrede und Verleumdung um Antragsdelikte handelt, muss es einen Privatkläger geben, der Spiess-Hegglin anzeigte und die Untersuchung auslöste. Er wird im Artikel nirgends genannt. Falsche Anschuldigung ist ein Offizialdelikt.

Autor ist der «Weltwoche»-Vizechef Philipp Gut. Beim Privatkläger handle es sich nicht um Gut selbst, stellt Judith Aklin klar.

Wenn’s nicht Gut war, war’s Markus Hürlimann? Die Vermutung liegt in diesem Fall nahe. zentralplus kontaktierte den SVP-Kantonsrat. Hürlimann verweist an die Zuger Staatsanwaltschaft, diese will aber nicht mehr sagen dazu.

Autor wegen übler Nachrede verurteilt

Klar ist also: Es handelt sich nicht um eine «Retourkutsche» Guts gegen die Ex-Politikerin. Denn Philipp Gut war seinerseits von Jolanda Spiess-Hegglin wegen übler Nachrede eingeklagt worden. Gut verlor den Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht im Mai 2017 und wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Genugtuungszahlung verurteilt (zentralplus berichtete). Das Urteil sei nicht rechtskräftig, teilte Gut zentralplus auf Anfrage mit.

Auslöser für den Prozess gegen Gut war ein «Weltwoche»-Artikel vom September 2015. Darin arbeitete der Journalist die Affäre um Jolanda Spiess-Hegglin und ihren damaligen Ratskollegen Markus Hürlimann auf, bei der K.O.-Tropfen im Spiel gewesen sein sollen. Das Verfahren gegen Hürlimann wurde jedoch mangels Beweisen eingestellt.

Gut schrieb, dass sich Spiess-Hegglin die Schändung nur ausgedacht habe, um ihren Fauxpas vor ihrem Ehemann zu vertuschen. Die Ermittlungsakten würden zeigen, wie «die linke Frau den rechten Mann planmässig falsch beschuldigt».

Zuger Justizbehörde: Andere Sicht als Zürcher

Die Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft hielt fest, Gut sei es nicht gelungen, zu beweisen, dass seine Behauptungen der Wahrheit entsprächen oder er ernsthafte Gründe hatte, sie für wahr zu halten. Er habe Spiess-Hegglin in einem derart schlechten Licht präsentiert, dass sie im Ansehen der Mitmenschen empfindlich herabgesetzt wurde.

Das Bezirksgericht Zürich gelangte zum Schluss, dass es keine Beweise dafür gibt, dass Spiess-Hegglin planmässig falsche Anschuldigungen verbreitete.

Die Zuger Staatsanwaltschaft ist offenbar anderer Ansicht und rollt die ganze Sache erneut auf. Gut zitiert in seinem neusten Artikel ausführlich die 14-seitige Anklageschrift. «Die Staatsanwaltschaft Zug kommt zu einem klaren Befund: Spiess-Hegglin sei nicht Opfer einer Tat, die Markus Hürlimann begangen habe, sondern Täterin», schreibt er.

Ruf Hürlimanns verletzt

Im Anklagepunkt der üblen Nachrede habe sie durch diverse Äusserungen in Medien und sozialen Netzwerken den Eindruck erweckt, dass Hürlimann der Täter sei. Sie habe damit seinen Ruf verletzt. Gegenüber Dritten habe sie sich geäussert, dass sich Hürlimann der Vergewaltigung schuldig gemacht habe.

Sie habe auch weitere Beschuldigungen geäussert, nachdem das Verfahren gegen den SVP-Politiker eingestellt worden war. So habe sie im September 2015 gegenüber «20 Minuten» von «Vergewaltigung» und einem «Sexualdelikt» gesprochen (Spiess-Hegglin verneint bekanntlich, dass sie konkret Hürlimann gemeint hat).

Ein weiterer Punkt, bei dem Spiess-Hegglin laut der Zuger Staatsanwaltschaft die Unwahrheit sagt, sei die Behauptung, sie sei mit K.O.-Tropfen gefügig gemacht worden. Sie habe Hürlimann dieses Verbrechens beschuldigt, obwohl sie genau gewusst habe, dass er dieses nicht begangen habe.

Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren

Laut «Weltwoche» will die Staatsanwaltschaft erst an der Hauptverhandlung die verlangte Strafe bekanntgeben. Es könne aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt gesagt werden, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren beantragt wird.

In den sozialen Medien wird die neuste Episode im Zuger Skandal von vielen Usern auf Twitter und Facebook kontrovers kommentiert. Jolanda Spiess war für eine Stellungnahme bisher nicht erreichbar. Ob Spiess-Hegglin der strafbaren Handlungen schuldig gesprochen wird, entscheidet das Zuger Kantonsgericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Auf Facebook schrieb sie jedoch Folgendes zur Sache:

 

«Absahner der 90er-Jahre»: Kritik bekommt vor allem die «Weltwoche» ab und nicht Jolanda Spiess:

«Ich lies das nümme» – eine weitverbreitete Leserinnenmeinung:

«Medien unterschätzen meistens ihre Wirkung»:

 

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