Neues Verkehrsregime

Jetzt ist es soweit: In der Zuger Innenstadt gilt Tempo 30

Im Umfeld der Grabenstrasse werden mehrere solcher Tempo-30-Schilder montiert. (Visualisierung: Kanton Zug)

Nach jahrelangem Hickhack vor allen Gerichtsinstanzen des Landes ist es nun doch noch Realität geworden: Rund um den Kolinplatz in Zug gilt ab diesem Wochenende Tempo 30. Die nötigen Arbeiten laufen auf Hochtouren.

In diesen Tagen wird in der Zuger Innenstadt eine neue Verkehrsära eingeläutet. Entlang der Grabenstrasse finden Strassenarbeiten statt, um ein neues Temporegime auf der Strasse zu signalisieren. Ab Freitagabend gilt auf der Grabenstrasse sowie auf den angrenzenden Abschnitten der Ägeristrasse und der Neugasse Tempo 30.

Die Änderung kommt nach jahrelangen Kämpfen zwischen Anwohnern, ansässigen Gewerblern und dem TCS (zentralplus berichtete). Zuletzt wies das Zuger Verwaltungsgericht eine Beschwerde des TCS und mehreren Gewerblern ab. Das diese nicht ans Bundesgericht weitergezogen wurde, stand bereits im Januar 2021 fest, dass Tempo 30 kommt (zentralplus berichtete). Die Frage war lediglich wann es so weit sein würde. Der Kanton hat diese Frage nun beantwortet.

Umsetzung hat sich massiv verzögert

Gemäss einer Mitteilung der Baudirektion des Kantons Zug, werden bis Freitagabend rund um den Kolinplatz in Zug Tempo-30-Schilder angebracht. Die Sicherheitsdirektion hatte dies ursprünglich schon im Dezember 2018 verfügt, die genannte Einsprache hat die Umsetzung nun also um über zwei Jahre verzögert.

Konkret betrifft die Anordnung die Abschnitte der Kantonsstrasse 25, auf der Grabenstrasse, zwischen der Verzweigung Zugerbergstrasse und dem Kolinplatz und auf der Neugasse zwischen dem Kolinplatz und dem Postplatz; sowie auf der Kantonsstrasse 381, der Ägeristrasse, zwischen dem Kolinplatz und der Verzweigung Dorfstrasse.

Hier werden die Schilder montiert:

Kleiner Schilderwald wird notwendig

Da es sich beim neuen Temporegime um eine Tempo-30-Strecke handelt, muss an der Strasse selbst nichts verändert werden. Zur Erinnerung bei einer Tempo-30-Zone müssen die Fahrspuren teilweise verengt werden und in der Regel alle Fussgängerstreifen entfernt werden.

Für die Tempo-30-Abschnitte in Zug sind lediglich neue Signalisationsschilder notwendig. Davon aber nicht zu knapp: Innerhalb weniger hundert Meter müssen Acht Schilder montiert werden,

Grund dafür ist die Tatsache, dass mit der Einführung von Tempo 30 ein «Spezialregime Altstadt» geschaffen wird. Da, im Gegensatz zu vielen anderen Städten gilt in Zug auch auf vielen Quartierstrassen Tempo 50. Dies selbst an Orten, wo anderenorts ganz klar eine Begegnungszone mit Tempo 20 aufzufinden wäre, wie etwa der Dorfstrasse (zentralplus berichtete).

Polizei beobachtet die Lage

Das sich die Autofahrer erst noch an das neue Temporegime gewöhnen müssen liegt auf der Hand, wobei während den Stosszeiten bisher auch kaum über 30 auf den genannten Strassenabschnitten gefahren werden konnte.

Die Polizei wird aber die neue Situation vor Ort aber im Auge behalten: «Im Rahmen der polizeilichen Aufgaben wird die Zuger Polizei die Situation beobachten und wenn notwendig, mit geeigneten Massnahmen und Mitteln sporadische Verkehrskontrollen durchführen», heisst es auf Anfrage.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von A. Nühm
    A. Nühm, 12.03.2021, 00:06 Uhr

    Es wäre schön, wenn der gesamte innerstädtische Bereich und alle Quartiere verkehrsberuhigt werden könnten.

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  • Profilfoto von S. Pfenninger
    S. Pfenninger, 11.03.2021, 19:42 Uhr

    «bei einer Tempo-30-Zone müssen die Fahrspuren teilweise verengt werden»
    Noch nie gehört. Wer sagt das? Ein Gesetz, eine Norm, eine Organisation, der Stadtrat? Bitte belegen Sie solche Behauptungen.

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    • Profilfoto von ismi
      ismi, 12.03.2021, 09:17 Uhr

      Guten Tag und danke für Ihre Frage

      Die angesprochenen Verengungen gehören zu den sogenannten «flankierenden Massnahmen» einer Tempo-30-Zone. Auf der Webseite des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) finden sie die «Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen». Unter Artikel 5, Absatz 3 zur Gestaltung des Strassenraums heisst es dort: «Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen.» Den Link dazu finden Sie hier:

      https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/23/de

      Gemäss dem Bundesamt für Strassen sollen Anpassungen dem Zweck dienen, die Grenzen aufzuzeigen und neue Gefahrenquellen zu verhindern. Zu diesen Anpassungen können eben auch Verengungen der Fahrspur gehören.
      Beispiele dafür sind «Horizontalversätze» durch welche die Fahrbahnachse verengt/verschoben wird oder «Seitliche Einengungen»: Eine örtliche Reduzierung der Fahrbahnbreite, die mehr Sicherheit für die Fussgänger bringen soll.

      Mehr Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Astras (Seite 22/23):
      https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/abteilung_strassenverkehrallgemein/verkehrsberuhigunginnerorts.pdf.download.pdf/verkehrsberuhigunginnerorts.pdf

      Und in diesem Dokument des TCS (Seite 20):

      https://www.tcs.ch/mam/Digital-Media/PDF/Booklets/zonen.pdf

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