Fall Bodum vor dem Kantonsgericht

Kampf um Medienfreiheit artet in Medienschelte aus

Jana Avanzini am Montagmorgen vor dem Kantonsgericht Luzern. (Bild: ber)

Zweite Runde im Fall Avanzini gegen Bodum: Die Journalistin wehrte sich heute vor dem Kantonsgericht gegen eine Verurteilung im Zusammenhang mit der Besetzung «Gundula». Der Anwalt der Gegenseite holte in der Verhandlung zum Rundumschlag gegen die Medien aus.

Vier Jahre dauert das Strafverfahren gegen die Luzerner Journalistin Jana Avanzini bereits. Über 10'000 Franken hat es sie inzwischen gekostet. Fast scheint es, als hätte Jørgen Bodum es geschafft, die junge Frau zu zermürben. «Mit dem, was ich heute weiss, würde ich nicht mehr in das besetzte Haus gehen», sagte Jana Avanzini am Samstag an einer Podiumsdiskussion (zentralplus berichtete).

Doch auch wenn sich die Mutter eines dreijährigen Sohnes das belastende Strafverfahren im Nachhinein ersparen würde: Jetzt aufzugeben ist keine Option.

Sie setzt sich an diesem Montagmorgen am Kantonsgericht gegen die Verurteilung wegen Hausfriedensbruch zur Wehr – und kämpft entschlossen für die Medienfreiheit. Die 33-Jährige hat sich diese Rolle nicht ausgesucht. Aber sie ist bereit, sie auszufüllen.

Widersprüchliche Aussagen zum Zustand der Villa

Der Journalistin wird vorgeworfen, sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Erstinstanzlich wurde sie verurteilt (zentralplus berichtete).

Klar ist: Im April 2016 hat sie eine besetzte Villa an der Obergrundstrasse betreten, um über die Vorgänge im Inneren zu berichten und sich selber ein Bild vom Zustand des Hauses zu machen. Offen ist, ob sie sich damit strafbar gemacht hat (zentralplus berichtete).

«Erstmals wurde unvoreingenommen über den wahren Zustand des Gebäudes berichtet.»

Verteidigerin

Die Frage, ob es sich bei dem Haus um eine Bauruine oder ein erhaltenswertes Stück der Luzerner Geschichte handelt, wurde zu diesem Zeitpunkt kontrovers diskutiert – gesellschaftlich und politisch.

Pflicht der Journalistin, Aussagen zu überprüfen

Inzwischen kritisiert sogar der Stadtrat den Umgang des Industriellen mit der spätklassizistischen Villa (zentralplus berichtete). 2016 war das noch anders.

Von Seiten der Hauseigentümerin, einer Firma des Millionärs Jørgen Bodum, hiess es, das Haus sei baufällig, praktisch nicht zu retten. Die Besetzer hingegen behaupteten, das Gebäude sei bewohnbar und für eine längerfristige Zwischennutzung geeignet (zentralplus berichtete).

«Hätte die Journalistin die Besetzer als randalierenden Haufen dargestellt, würden wir kaum hier sitzen.»

Verteidigerin

Aus der umstrittenen Reportage geht hervor, dass die Wahrheit irgendwo zwischen den Behauptungen der Aktivisten und derjenigen der Hauseigentümerin liegt. «Erstmals wurde unvoreingenommen über den wahren Zustand des Gebäudes berichtet», sagt die Verteidigerin in der Verhandlung. «Ohne einen Augenschein vor Ort wäre diese objektive Einschätzung nicht möglich gewesen.»

Wäre Jana Avanzini nicht ins Haus gegangen, hätte sie sich auf die Aussagen der Besetzer verlassen müssen – dies hätte der Verpflichtung der Journalistin, einseitige Behauptungen vor der Veröffentlichung zu überprüfen, krass widersprochen.

Die Rechtslage war verwirrend

Jana Avanzini ging davon aus, aufgrund der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit das besetzte Haus betreten zu dürfen. Das Gartentor war offen, genauso wie die Verandatür. Es war ein ständiges Kommen und Gehen. «In anderen Städten gab es in der Vergangenheit mehrere langfristige Besetzungen, über die Journalisten regelmässig berichtet haben. Ich habe nie gehört, dass dies rechtliche Konsequenzen gehabt hätte.»

«Wir haben es hier mit einem Erlebnisbericht zu tun, den die Öffentlichkeit nicht braucht.»

Vertreter der Eigentümerin

Aus Sicht der Verteidigung hat die Eigentümerin der Liegenschaft selber die unklare rechtliche Situation geschaffen und trägt die Verantwortung für die daraus folgende Verwirrung. Sie habe zunächst eine Strafanzeige gestellt, diese dann aber zurückgezogen und mit den Besetzern Verhandlungen über eine legale Zwischennutzung aufgenommen. Die Eigentümerin selber habe es verunmöglicht, dass von aussen erkennbar gewesen wäre, dass der «Zustand der Duldung» beendet war. Die Journalistin müsse freigesprochen werden.

Zumal es hier ohnehin nur darum gehe, ein Exempel zu statuieren. «Die Privatklägerin stört sich offensichtlich lediglich am Inhalt der Reportage. Hätte die Journalistin die Besetzer als randalierenden Haufen dargestellt, würden wir kaum hier sitzen», so die Verteidigerin.

Gegenanwalt warnt vor Freipass für Medienschaffende

Der Anwalt der Klägerin hingegen spricht der Reportage der Journalistin die Relevanz vollumfänglich ab. «Wir haben es hier mit einem Erlebnisbericht zu tun, den die Öffentlichkeit nicht braucht», sagte er in aller Deutlichkeit. Es sei nicht die Aufgabe einer Journalistin, sich ein Bild davon zu machen, in welchem Zustand das Haus sei – wenn, dann sei das Aufgabe der Behörden.

«Sie haben von der Illegalität gewusst und das sollte den Bericht für die Leserschaft attraktiv machen.»

Vertreter der Liegenschaftseigentümerin

Es könne keine Rede davon sein, dass die Besetzung je geduldet worden sei. Und es sei auch nicht glaubhaft, dass die Journalistin dies irrtümlicherweise geglaubt habe. «Wenn die Besetzer wirklich von einer Duldung ausgingen, warum wurde dann das Aufnehmen von Fotos während des Plenums verboten? Warum wurden Aussagen gegenüber der Polizei abgesprochen?», fragte er rhetorisch. Und wandte sich dann direkt an die Beschuldigte: «Sie haben von der Illegalität gewusst und das sollte den Bericht für die Leserschaft attraktiv machen.»

Der Anwalt warnte davor, die Journalistin ungestraft davonkommen zu lassen. «Ein Freispruch hätte zur Folge, dass sich Medienschaffende künftig überall bewegen und Eigentumsrechte missachten dürften, wenn sie nachher darüber berichten würden», behauptete er. Er forderte eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von «mindestens» 20 Tagessätzen. Zusätzlich soll aus seiner Sicht eine Busse verhängt werden.

Unterhaltung wird als News verkauft

In seinem Plädoyer sprach der Anwalt nur teilweise über den Fall. Dafür holte er zu einem Rundumschlag gegen die Medienbranche im Allgemeinen aus, die zunehmend «Unterhaltung als News» verkaufe. Zudem prangerte er die «mangelnde Selbstkritik» von zentralplus an, welches den Fall regelrecht «aufbausche».

Mehrfach zitierte der Anwalt aus einem Bericht über ein Podiumsgespräch, das am Samstag stattgefunden hatte. Die Einnahmen daraus werden genutzt, um die Prozesskosten zu decken. Avanzinis Aussage darin, heute anders zu handeln als damals, liess er unter den Tisch fallen.

Dafür bekamen der jahrzehntelange Tamedia-Anwalt Simon Canonica und der ehemalige SRF-Direktor Ueli Haldimann ihr Fett weg. Ersterer, weil er am besagten Podium sagte, Hausfriedensbruch sei ja kein Mord oder Totschlag, da könne man auch mal auch «was riskieren». Und Letzterer, weil er überzeugt ist, dass Jana Avanzini spätestens vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) freigesprochen würde (zentralplus berichtete). Aus Sicht des Bodum-Anwalts war dies «anmassend».

«Wenn wir nur noch recherchieren dürfen, was für die ganze Nation relevant ist, haben wir hier in Luzern ganz klar ein Problem.»

Jana Avanzini

Haldimann hatte diesen Weg einst wegen eines Kassensturz-Beitrags selber gehen müssen. Mit seinem Einverständnis hatte die Sendung eine versteckte Kamera eingesetzt, um die mangelhafte Arbeit gewisser Versicherungsberater aufzudecken. Das sei gemäss EGMR von «grossem allgemeinem Interesse und für die Konsumenten ein wichtiges Thema», so der Anwalt. Das sei beim «Erlebnisbericht» von Jana Avanzini nicht der Fall.

Das Urteil wird mündlich eröffnet und begründet

Inwiefern die Meinung eines Berufskollegen der Beschuldigten in einem Plädoyer zum Vorwurf gemacht werden kann, geht aus dem Plädoyer nicht hervor. Es ist letztlich an Jana Avanzini, das letzte Wort in dieser Verhandlung zu haben.

Dass ihrer Arbeit die Relevanz abgesprochen wird, geht der Journalistin sichtbar nahe. «Wir reden hier von Lokaljournalismus», sagt sie mit fester Stimme. «Wenn wir nur noch recherchieren dürfen, was für die ganze Nation relevant ist, haben wir hier in Luzern ganz klar ein Problem.»

Wie das Kantonsgericht in dem Fall entscheiden wird, ist noch offen. Das Richtergremium hat sich nun zur Beratung zurückgezogen. Es ist angekündigt, dass das Urteil in den nächsten Tagen mündlich eröffnet und kurz begründet wird.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Roger Levy
    Roger Levy, 27.03.2020, 17:59 Uhr

    Ist da eigentlich schon was weiter gelaufen? Ich kann nichts finden. Danke für den Hinweis. Roger

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  • Profilfoto von CScherrer
    CScherrer, 10.03.2020, 11:24 Uhr

    In früheren Kommentaren habe ich den Standpunkt vertreten, dass das unbefugte Betreten einer privaten Liegenschaft nicht mit der Pressefreiheit zu rechtfertigen sei. Auch die Pressefreiheit hat sich an Regeln zu halten. Ein Bericht über die Hausbesetzer wäre auch möglich gewesen, ohne die Liegenschaft betreten zu müssen. Auch wenn die Anfragen von der Bodum Land AG unbeantwortet blieben, das Gartentor und die Haustüre offenstehen, sind dies noch lange keine eindeutigen Zeichen der Duldung resp. keine Rechtfertigung eine private Liegenschaft ohne Einwilligung des Besitzers zu betreten.
    Jana Avanzini hat vermutlich aus einer Kombination von journalistischem und persönlichem Interesse gehandelt. Die Reaktion der Gegenpartei steht jedoch in keinem Verhältnis und widerspricht in meinen Augen dem demokratischen Grundverständnis. Zugegeben spielt das vermutete persönliche Interesse von Jana Avanzini eine gewisse Rolle und ist in diesem Kontext auch nicht ganz förderlich, was die Argumentation der Pressefreiheit anbelangt. Dennoch glaube ich Jana Avanzini, dass ihre Absichten mehrheitlich sachlich waren. Soweit auch bekannt, hat Jana Avanzini nichts beschädigt, sondern nur mit den Hausbesetzern gesprochen und sich ein Bild über den Zustand der Liegenschaft machen wollen. Die Journalistin, wie vermutlich auch die Hausbesitzer sind keine Spezialisten und so sind deren Beurteilung und Äusserungen über die Bausubstanz nicht erheblich und entscheidend. Es handelt sich hier um eine Meinung basierend auf einer Mutmassung und subjektiven Wahrnehmung. Dies Äusserung einer solchen Meinung ist aus meiner Sicht weder rufschädigend noch eine Verleumdung. Jana Avanzini hat aus der Optik der Hausbesetzer berichtet und deren Meinung/Ansicht wiederspiegeln sich im Artikel. Zudem hat Jana Avanzini der Bodum Land AG die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Bekanntlich reagierte die Bodum Land AG nicht.
    Es bleibt die Vermutung, dass in diesem Fall tatsächlich mit schwerem Geschütz auf Spatzen geschossen wird. Die Bodum Land AG schiesst weit über das Ziel hinaus. Die Reaktion der Bodum Land AG und dessen Vertreter sind äusserst irritierend und werden unserem Verständnis nicht gerecht. Heute bin ich davon überzeugt, dass es Herr Bodum nur noch darum geht, Jana Avanzini zu zermürben und an ihr ein Exempel zu statuieren. Es geht schon lange nicht mehr darum, ob Jana Avanzini das Grundstück unbefugt betreten hat. Herr Bodum geht es um die Berichterstattung und die geäusserte Meinung. In Anbetracht des sehr grossen Vermögens und den damit verbundenen Möglichkeiten sehr unsympathisch und überheblich. Ob jedoch ein Kommunikationsverantwortlicher einem Herr Bodum weiterhelfen könnte, ist wohl eher zweifelhaft. Dieser Mann scheint beratungsresistent zu sein.
    Weiter störend an diesem ganzen Fall ist das Verhalten der zuständigen Stadträtin Manuela Jost, welche es seit Jahren nicht fertiggebracht hat, eine Lösung zu finden. Diese Tatsache lässt vermuten, dass sehr vermögende Hausbesitzer tatsächlich anders behandelt werden, als die restlichen Hausbesitzer der Stadt Luzern.
    Es bleibt zu hoffe, dass Jana Avanzini tatsächlich freigesprochen wird. Ein anderer Gerichtsentscheid wäre irritierend und nicht nachvollziehbar. Dies wünsche ich mir für Jana Avanzini.

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