Katze wurde verstümmelt aufgefunden

In Kriens treibt ein Katzenkiller sein Unwesen

Muss sich Katze in Kriens nun fürchten? (Bild: Symbolbild: Alexey Suslyakov/Unsplash)

Ein Katzenbesitzer findet sein Tier tot auf einem Parkplatz in Kriens, verstümmelt, ohne Vorderbeine. Wer tut so etwas Grausames?

«Passt bitte auf eure Katzen auf»: Mit dieser Warnung meldet sich ein Krienser in der Facebook-Gruppe «Du besch vo Kriens, wenn …». Der Mann hat vor ein paar Tagen seine Katze gefunden. Tot auf dem Parkplatz, in der Krienser Schachenstrasse. Und zwar ohne Vorderbeine mehr «und filetiert», wie der Mann dazu schreibt. Dazu postet er in den Kommentaren ein Bild des toten Tiers.

Für ihn ist klar: Das war ein Mensch. In den Kommentarspalten zeigen sich viele Krienserinnen schockiert. «Traurig, einfach nur traurig», schreibt eine. «Was muss euer Büsi für eine Qual erlebt haben …» eine andere, «Was für ein Monster» eine dritte.

In den Kommentarspalten diskutieren die Krienser auch darüber, ob es nicht doch vielleicht ein Fuchs gewesen sein könnte. Abschliessend lasse sich dies aber anhand eines Fotos nicht beurteilen, wie der Veterinärdienst des Kantons Luzern auf Anfrage schreibt.

So oft werden Katzen gequält und getötet

Der Katzenbesitzer ist auch Tage später noch bestürzt. Sein Tier so vorfinden zu müssen, tut natürlich weh und macht einen sprachlos. Eine Anzeige gegen unbekannt hat er bei der Polizei noch nicht eingereicht. «Im Schock haben wir es vergessen.»

Gemäss der Luzerner Polizei dürfte es jedenfalls selten vorkommen, dass ein Haustier von einem Menschen derart zugerichtet wird.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erfasst jedes Jahr die letztjährig ergangenen Strafentscheide in einer Datenbank. Katzen waren im Jahr 2021 in insgesamt 176 aller ergangenen Entscheide betroffen. In einem Fall hat eine beschuldigte Person ihre Katze getötet, «weil sie das ständige Miauen und Verlangen nach Essen des Tieres gestört» hatte. In einem anderen Fall hat der Beschuldigte ein ungefähr 30 Tage altes Kätzchen aus Ungarn in die Schweiz gebracht. Das Kätzchen wurde zu früh von seiner Mutter getrennt, war untergewichtig, hatte Flöhe und konnte seine unteren Gliedmassen nur schlecht koordinieren. Das Kätzchen musste eingeschläfert werden.

Wie oft es jedoch vorkommt, dass ein Haustier von Menschen verletzt wird, kann Laetizia Ban, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin von der Stiftung für das Tier im Recht, jedoch nicht abschliessend sagen. Die Datenbank ermögliche zwar einen Einblick in den strafrechtlichen Tierschutzvollzug. «Da entsprechende Taten aber oft hinter verschlossenen Türen erfolgen, muss mit einer gewissen Dunkelziffer gerechnet werden.»

Das sagt das Schweizer Tierschutzgesetz

Die Tierquälerei ist in Art. 26 des Tierschutzgesetzes geregelt und beschränkt sich auf wenige, genau umschriebene Tatbestände. Im rechtlichen Sinn begeht eine Tierquälerei unter anderem, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Tier misshandelt, vernachlässigt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet. Ebenso fällt eine qualvolle oder mutwillige Tötung unter den Tatbestand der Tierquälerei – was auf die Krienser Katze zutreffen würde, sofern tatsächlich ein Mensch für die tödlichen Verletzungen verantwortlich ist.

Wer eine vorsätzliche Tierquälerei begeht, muss damit rechnen, zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt zu werden.

Verwendete Quellen
  • Facebook-Post in der Gruppe «Du besch vo Kriens, wenn …»
  • Schriftlicher Austausch mit Urs Wigger von der Luzerner Polizei
  • Schriftlicher Austausch mit Laetizia Ban von der Stiftung für das Tier im Recht
  • Schriftlicher Austausch mit dem Veterinärdienst Kanton Luzern
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