Aufwand bei Praxen und Apotheken nicht gedeckt

Impfkosten: Kanton Zug will nicht mehr als das Minimum bezahlen

Bei Covid-Impfungen in Apotheken oder Arztpraxen, werden nicht alle Aufwendungen honoriert. (Bild: zvg/Biontech SE 2020)

Während sich andere Kantone grosszügig zeigen, knausert Zug bei der Abgeltung der Kosten von Impfungen gegen Covid-19 in Apotheken oder Arztpraxen. Für diese ist es deshalb nur bedingt interessant, Impfungen anzubieten. Die vorgesehenen Entschädigungen decken ihre Kosten nicht.

Impfungen gegen Corona können nicht nur in den speziellen Zentren wie in Baar vorgenommen werden, sondern auch durch ambulante Partner wie Ärzte oder Apothekerinnen, sofern sie die notwendigen Impfstoffdosen erhalten. Entschädigt werden sie dafür über die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Für eine Impfung erhalten sie demnach 24.50 Franken. Die im Betrieb entstehenden Kosten sind jedoch wesentlich höher, der Branchenverband Pharmasuisse beziffert diese mit 44 Franken.

Der geltende Tarif wurde zwischen Versicherern und der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) ausgehandelt und vom Bundesrat genehmigt. Darauf beruft sich die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug. «Rechtskräftige Tarifentscheide auf Stufe Bund sind von den Kantonen grundsätzlich nicht nachzuverhandeln oder zu genehmigen», schreibt Gesundheitsdirektor Martin Pfister auf Anfrage. «Diese Haltung wird auch von der GDK sowie den anderen Zentralschweizer Kantonen geteilt.»

Zürich entschädigt grosszügiger

Andernorts wird das nicht so eng gesehen. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich richtet Arztpraxen oder Apotheken für eine Covid-19-Impfung zusätzlich 9 Franken aus, bei Personen über Jahren sogar 25.50. Dies gilt rückwirkend auf Anfang Jahr. Bis Ende Juni 2021 erhalten somit ambulante Betriebe in Zürich für eine Impfung insgesamt bis zu 50 Franken, also fast doppelt so viel wie in Zug.

«Der Kanton Zug ist nicht geizig.»

Martin Pfister, Gesundheitsdirektor Kanton Zug

Bei der Zuger Gesundheitsdirektion hält man diese kantonalen Zuzahlungen zwar für zulässig, aber systemwidrig. «Der Kanton Zug ist nicht geizig», so Regierungsrat Pfister. «Er hält sich an die rechtlichen Vorgaben und hat alles unternommen, damit die Zuger Bevölkerung schnell geimpft wird.»

Während Arztpraxen allenfalls zusätzliche Untersuchungen und Beratungsleistungen verrechnen können, ist dies in Apotheken nicht möglich. Der Präsident des Verbands der Zuger Apotheken, Martin Affentranger, hat deshalb nur bedingt Verständnis für die Haltung der Zuger Regierung. «Ich staune, dass der Kanton Zug im Coronajahr einen imposanten Gewinn gemacht hat und relativ wenig Aufwand betrieben hat, die anstehenden Aufgaben gemeinsam mit uns zu planen.»

Beratungsleistung wird nicht honoriert

Martin Affentranger sieht die Apotheken als wichtiges Glied in der aktuellen Strategie, da auch Risikogruppen noch nicht durchgeimpft sind. «Einiger meiner Kunden warten mit dem Impfen, weil sie sich lieber im vertrauten Rahmen bei uns impfen möchten, auch wenn ich ihnen explizit empfehle, keine Zeit zu verlieren und sich im Impfcenter anzumelden», sagt Affentranger, der in Cham eine Apotheke betreibt.

«Mit der Pauschale wird zwar möglicherweise nicht jeder Einzelfall kostendeckend abgegolten, wir sind jedoch überzeugt, dass unter dem Strich über beide Impfdosen ein vertretbarer Kompromiss gefunden wurde.»

Martin Pfister, Gesundheitsdirektor Kanton Zug

In seiner Tätigkeit habe er gelernt, komplizierte Sachverhalte in verständlicher Sprache zu vermitteln. So könnten viele offene Fragen geklärt und Leute überzeugt werden, sich impfen zu lassen. «Zudem zeigten mir viele Gespräche mit Kunden, dass das Vertrauen oft mehr gewichtet wird als jedes rationale Argument», sagt der Präsident der Zuger Apotheken. «Hier vermisse ich die Unterstützung der Regierung bei dieser Aufgabe.»

Der Zuger Gesundheitsdirektor sieht keinen Handlungsbedarf, Tarife für die Covid-Impfungen entsprechend dem Aufwand zu gestalten. «Mit der Pauschale wird zwar möglicherweise nicht jeder Einzelfall kostendeckend abgegolten», erklärt Martin Pfister. «Wir sind jedoch überzeugt, dass unter dem Strich über beide Impfdosen ein vertretbarer Kompromiss gefunden wurde.» Zudem stehe es allen Ärztinnen, Ärzten und den Apotheken frei, ob sie zu diesen Bedingungen am Impfprogramm teilnehmen möchten.

Zusatzaufwand fürs Registrieren

Für Martin Affentranger sind die Tarife aktuell nicht das einzige Problem: «Zum mageren Verdienst bei der Impfung kommt, dass uns der Kanton erst einen administrativen Mehraufwand von drei bis vier Minuten zumuten wollte.» Der Grund: Die Apotheken hätten nicht über das gleiche Anmelde-Tool wie im Impfzentrum eingebunden werden sollen. So hätten sie die Personalien jeweils manuell in der Anmeldeplattform One-doc.ch eingeben müssen.

Offenbar gibt es jetzt aber Fortschritte für eine integrierte Lösung. Die Einbindung in das gemeinsame Programm erweist sich laut Martin Affentranger als sinnvoll und würde für den Kanton vermutlich keine grossen Mehrkosten verursachen. «Ich bin also zuversichtlich, dass uns die zusätzliche Administrativarbeit erspart bleibt.»

Auslastung des Impfzentrums

Ein Grund für die die Sparsamkeit des Kantons sieht der Präsident des Apothekenverbands in der Grösse des Impfzentrums in Baar. Dieses kann voraussichtlich die meiste Zeit alle verfügbaren Dosen verimpfen, ohne dass die ambulanten Partner wie die Ärzte oder die Apothekerinnen hier mithelfen müssten. «Im jetzigen Zeitpunkt würde die Verteilung der Impfungen an die Apotheken dazu führen, dass die Rentabilität des Impfzentrums sinkt», sagt Martin Affentranger. «Insofern habe ich Verständnis im Hinblick auf die Staatsfinanzen, dass die Apotheker nicht zusätzlich unterstützt werden. Ein Rekordgewinn wie im ersten Coronajahr wäre so wohl kaum zu toppen.»

Wie viele Apotheken und Arztpraxis angesichts der geltenden Bedingungen Covid-Impfungen anbieten werden, lässt sich im Moment nicht abschätzen. Einige versuchen trotz allem so bald wie möglich ein entsprechendes Angebot einzuführen. Auch Martin Affentranger sieht ein grosses Bedürfnis in der Zuger Bevölkerung und möchte seine Kundschaft «nicht im Stich lassen». Noch immer hofft er, dass die Gesundheitsdirektion ein Einsehen haben wird und den Apotheken wenigstens bei der Administration entgegenkommt. «Ich würde mir jedoch auch wünschen, dass der Kanton die Aufklärungsarbeit belohnen würde, die dazu führt, dass sich Risikopersonen impfen lassen.»

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