Verbotene Wetten in Zug

Illegale Spielhölle betrieben: Nun greift die Staatsanwaltschaft durch

Mit einer Video-Kampagne kämpft die Organisation SOS-Spielsucht gegen Wettsucht. (Bild: Screenshot)

Zahlreiche Razzien haben dem illegalen Glücksspiel in Zug 2016 einen Rückschlag versetzt. Doch das Geschäft floriert bereits wieder. Betrieben wird es von alten Bekannten.

Wegen des Verdachts auf verbotene Sportwetten haben die Zuger Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren etliche Razzien in Restaurants, Beizen und angeblichen Internetcafés durchgeführt. Mit Erfolg: Zahlreiche Meldungen haben sich bewahrheitet, mehrere Tausend Franken konnten sichergestellt werden (zentralplus berichtete).

Wer aber glaubt, damit hätte man den illegalen Machenschaften ein Ende gesetzt, täuscht sich. Dies geht aus einem aktuellen Strafbefehl hervor, der zentralplus vorliegt.

Einer heute 40-jährigen Serbin wird vorgeworfen, sie habe von November 2017 bis Februar 2018 in ihrem Betrieb verbotenes Wettspiel und die Teilnahme an illegalen Lotterien ermöglicht.

Die Frau ist die Betreiberin eines Lokals, das kaum ein Unbeteiligter zu betreten wagt. Es wird alles darangesetzt, dass sich unliebsame Gäste nicht allzu wohl fühlen. Die Storen sind wohlweislich heruntergelassen, sodass Passanten von aussen keinen Einblick haben – die Lokalität hat den Charme einer Räuberhöhle.

Offensichtlich legt man dort Wert auf Diskretion. Und doch ist es in der besagten Zuger Gemeinde Dorfgespräch, dass sich in dem Lokal illegale Machenschaften abspielen sollen. Und dieser Verdacht hat sich nun zum wiederholten Mal bestätigt.

Was sind illegale Glücksspiele?
Glücksspiele sind Spiele, bei denen um einen Einsatz gespielt wird und ein Geldgewinn (oder geldwerter Gewinn wie Jetons, Kredite, Punkte oder Ähnliches) winkt, der aber ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Folgende Handlungen sind strafbar: • Online-Glücksspiele anbieten, betreiben oder einen Direktzugang auf ein Online-Glücksspiel setzen • Glücksspielautomaten zur Verfügung stellen • Räumlichkeiten anbieten, Spielutensilien abgeben oder die Bank eines illegalen Spiels führen • ohne Konzession eine Spielbank betreiben, dafür Räume anbieten oder Spieleinrichtungen beschaffen Wer an einem illegal organisierten Spiel teilnimmt, macht sich nicht strafbar. Der Spieler riskiert aber, dass Einsatz, Gewinn und Spielutensilien eingezogen werden. Das gilt auch für die Teilnahme an Internet-Glücksspielen. Als Strafen sind Bussen bis zu 500’000 Franken oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich.

Keine günstige Prognose – 9000 Franken Busse

Die Frau hat in ihrem Lokal gewerbsmässig zwei Wett-Terminals betrieben. Wer spielen wollte, bezahlte an der Theke den Einsatz. Sie schaltete dann die verbotenen Online-Wettspiele per Code frei. Von aussen sehen die Wettcomputer aus wie normale Computer, wie Insider berichten (zentralplus berichtete). Gewettet wird vor allem auf Fussballresultate. Darüber hinaus fand die Polizei in der Bar einen Computer, mit dem die Gäste an einer verbotenen Lotterie teilnehmen konnten.

Die Frau ist für die Behörden keine Unbekannte. Sie wurde bereits 2016 schuldig gesprochen, weil sie Ausländerinnen ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt hatte. Damals wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Doch noch bevor die Probezeit abgelaufen ist, stellte die Zuger Polizei zwei Mal erneut fest, dass in dem Lokal Frauen illegal im Service arbeiten.

«Es liegt daher eine ungünstige Prognose vor», heisst es im rechtskräftigen Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft macht nun Ernst, es wird kein bedingter Vollzug mehr gewährt. Die Frau muss eine Busse von 9000 Franken bezahlen. Wird sie erneut straffällig, kommt eine weitere Geldstrafe von 2800 Franken hinzu.

Spielsüchtig? Hilfe finden Betroffene unter www.sos-spielsucht.ch

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Richard $choll
    Richard $choll, 19.11.2019, 18:40 Uhr

    Wetten, dass diese Frau nicht in ihre Heimat zurück muss?

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 20.11.2019, 08:38 Uhr

      Eine obligatorische Landesverweisung gibt es in diesem Fall natürlich nicht – diese ist ja nur bei gröberen Straftaten vorgesehen. Aber selbstverständlich wird das Amt für Migration über den Strafbefehl informiert – so auch in diesem Fall. Und mehrfache Verurteilungen können schon ein Grund sein, eine Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern. Das kommt immer mal wieder vor.

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