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Die Gemeinde Horw will Ersatzabgaben für fehlende Flüchtlingsunterkünfte nicht akzeptieren. Nun soll das Kantonsgericht Luzern den Streit klären.
Die Gemeinde Horw wehrt sich gegen Ersatzabgaben des Kantons Luzern für die Jahre 2022 und 2023. Grund dafür war ein Mangel an Unterkünften für Geflüchtete, insbesondere infolge des Ukrainekriegs. Die Gemeinde hatte Beschwerde gegen die Abgabepflicht eingelegt. Sie bezweifelt, dass es eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Forderung gibt.
Der Regierungsrats hat diesen Einwand allerdings kürzlich zurückgewiesen. Der Regierungsrat stellte klar, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Erhebung solcher Abgaben erfüllt seien. Gleichzeitig kam er aber zum Schluss, dass bei der Berechnung der Abgabe nicht völlig korrekt vorgegangen wurde. Die Gemeinde hatte in einem Hotel 64 Plätze angeboten – die Hälfte davon muss nun bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Trotz dieses «Teilerfolgs» will Horw die rechtlichen Fragen grundsätzlich klären lassen. Die Gemeinde kündigt in einer Mitteilung an, den Fall an das Kantonsgericht Luzern weiterzuziehen. Ziel sei es, die generelle Zulässigkeit solcher Ersatzabgaben gerichtlich prüfen zu lassen.
- Medienmitteilung der Gemeinde Horw