Emmen: GPS-Sender statt Gefängniszelle

Heim für IV-Bezüger und Halbgefangene überwacht elektronische Fussfesseln

Die Fussfessel ist mit einem GPS-Sender versehen. So kann kontrolliert werden, ob sich die Person an ein Rayonverbot hält. (Bild: SID BL)

Bald schon wollen die Zentralschweizer Kantone ihre Straftäter mit elektronischen Fussfesseln überwachen. Umgesetzt wird dies durch das Wohnheim Lindenfeld in Emmen, das bereits Straftäter und IV-Bezüger beherbergt. Überwachen also bald schon Heiminsassen andere Straftäter? Mitnichten.

Ab 1. Januar 2018 testen die Zentralschweizer Kantone das Electronic Monitoring (EM). Die elektronische Fussfessel erhalten Personen mit Freiheitsstrafen unter zwölf Monaten oder solche, welche sich in der letzten Vollzugsstufe bei langen Freiheitsstrafen befinden. Ausserdem darf keine keine Flucht- oder Rückfallgefährdung vorliegen. Zur elektronischen Überwachung per GPS-Sender werden in einem ersten Schritt 25 Fussfesseln zum Einsatz kommen. Es handelt sich dabei um eine bis Ende 2022 befristete Übergangsregelung. Danach soll eine nationale Lösung eingeführt werden.

Steigerung der Kosteneffizienz

Für die praktische Umsetzung ist das Wohnheim Lindenfeld (WHL) in Emmen zuständig. Deren Mitarbeiter werden die Fussfessel anbringen, die betroffene Person instruieren und im System erfassen, gegebenenfalls wöchentliche Gespräche mit der betroffenen Person führen, eingehenden Alarme abarbeiten und diese an die Vollzugsbehörde weiterleiten.

Das Lindenfeld beherbergt bisher einerseits 32 Wohnheimplätze für IV-Bezüger, darunter etwa sozial Benachteiligte, sozial Desintegrierte oder psychisch Kranke. Andererseits finden Personen im Justizvollzug Platz, die auswärts einer Beschäftigung nachgehen und am Abend zurück in das Wohnheim finden. Sogenannte Halbgefangene sind separiert im Lindenfeld untergebracht.

Als private Vollzugseinrichtung verfüge das WHL laut Gino Lohri, Stellvertretendem Leiter Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug, über eine langjährige Erfahrung bei der Betreuung von Halbgefangenen. Da für die elektronische Überwachung grundsätzlich dieselben Voraussetzungen gelten wie für Halbgefangenschaft, sei das für die Institution eine naheliegende Geschäftsfelderweiterung.

Was ist Electronic Monitoring?

Bald werden einige Straftäter, statt im Gefängnis zu sitzen, elektronisch überwacht in der Zentralschweiz. Das sogenannte Electronic Monitoring (EM) steht für die elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes von Straftätern oder Beschuldigten. Ein Sender am Fussgelenk der Person meldet einem System, wo sich eine Person aufhält. Auf diese Weise lässt sich prüfen, ob die Person einen allfälligen Hausarrest oder Rayonverbote befolgt.

Überwachung durch geschultes Personal

Nun erhält das Wohnheim mit dem Electronic Monitoring eine zusätzliche Aufgabe. Ist es nicht heikel, dass ein Wohnheim, das IV-Bezüger und Strafgefangene beherbergt, für die Überwachung der Fussfesseln zuständig ist? Dem ist nicht so, erklärt Lohri: «Die Überwachung findet durch geschultes Personal des WHL statt.»

Im Moment sind zwei bis drei Personen für die Betreuung vorgesehen. Ein Mitarbeiter wird das Electronic Monitroing in einem Vollzeitpensum betreuen, die anderen beiden Personen werden daneben noch andere Aufgaben haben.

Laut Gino Lohri kann das System im Strafvollzug als gute Alternative zu kurzen Freiheitsstrafen oder am Ende einer längeren Haftstrafe erfolgen: «Ein wesentlicher Aspekt ist, dass die betroffene Person ihrer Arbeit nachgehen kann und nicht aus dem sozialen Netz herausgerissen wird respektive durch den Vollzug nicht ihre Arbeitsstelle verliert.» Insofern könne mit einer Steigerung der Kosteneffizienz im Justizvollzug, aber auch der Vermeidung möglicher sozialer Folgekosten gerechnet werden.

Schulung ist herausfordernd

Die Schulung der Mitarbeiter und das Einrichten des neuen Systems stellt laut Lohri eine Herausforderung dar: «Die Mitarbeitenden müssen lernen, mit dem System umzugehen und die Meldungen richtig zu interpretieren. Es wird einige Zeit brauchen, bis die Vertrautheit mit dem System gegeben ist.»

In der derzeitigen Vorbereitungsphase stehe das WHL in engem Kontakt mit den Kollegen aus dem Kanton Baselland. Dieser setzt laut Lohri bereits seit 1999 auf diese Form des Vollzugs und verfüge über eine sehr grosse Erfahrung. Im Zusammenhang mit dem Erarbeiten der Prozesse bestehe zudem ein regelmässiger Austausch mit den Aargauer Kollegen, die – wie der Kanton Luzern – bisher noch nicht mit den Fussfesseln arbeiten.

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