Grillieren auf Luzerner Balkons und Dachterrassen

Grillqualm lässt Nachbarn toben

Mit den sommerlichen Temperaturen beginnt auch die Grillsaison. Wird auf dem Balkon grilliert, kann dies zu Ärger mit den Nachbarn führen. (Bild: fotolia.com)

Für eine auf dem Balkon grillierte Cervelat muss man unter Umständen viel in Kauf nehmen; Ärger mit der Nachbarschaft oder Rauchschäden an der Hauswand zum Beispiel. Im Fiasko endet der Grillplausch, wenn der Parkettboden als Brennmaterial verwendet wird.

Mit den sommerlichen Frühlingstemparaturen beginnt auch die Grillsaison. Wer dafür nicht ins Grüne fahren will, wirft seine Cervelat zuhause auf dem Balkon auf den Grillrost. Doch was Sommerfeeling und Gaumenfreude beschert, kann schnell zu Ärger führen − nämlich dann, wenn der Qualm in das Schlafzimmerfenster des Nachbarn zieht.

«Als auf dem Balkon noch vermehrt offene Grills verwendet wurden, gab es viel häufiger Ärger mit der Nachbarschaft», sagt Beat Wicki, Geschäftsleiter des Mieterverbandes Luzern. Auch Rauchschäden an der Hauswand seien nicht unüblich gewesen. Balkonbrände durch Grillunfälle kommen jedoch im Allgemeinen eher selten vor, heisst es auf Anfrage bei der Feuerpolizei Stadt Luzern.

Parkettboden statt Wurst

«Die Feuerwehr muss hin und wieder aufgrund unsachgemässer Verwendung des Grills ausrücken», sagt Edi Unternährer von der Feuerpolizei. Insbesondere sei es der falsche Umgang mit Brennmaterial, der Nachbarn dazu bringe die Feuerwehr zu alarmieren. «Wenn jemand spät nachts auf einem Balkon oder einer Dachterrasse nicht richtig anfeuert, ist das aus einer gewissen Distanz nicht von einem Brand zu unterscheiden», so Unternährer. Es sei auch schon vorgekommen, dass eine Person ihren alten Parkettboden in einem Grill auf dem Balkon zu verbrennen versucht habe, anstatt diesen sachgerecht zu entsorgen.

Doch abgesehen von diesen Extremfällen: Ist Grillieren auf dem Balkon überhaupt erlaubt oder nicht? «Ein allfälliges Verbot müsste im Mietvertrag enthalten sein», erklärt Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz. «Fehlt ein derartiges Verbot, wird nicht von einem generellen Grillverbot auf dem Balkon ausgegangen.»

«Es kann einen Nachbarn stören, wenn ihm der bissige Rauch der bratenden Wurst in die Nase steigt.»
Beat Wicki, Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbandes Luzern

Beat Wicki, Geschäftsleiter des Mieterverbandes Luzern, bezweifelt jedoch, dass ein solches Verbot überhaupt zulässig wäre: «Der Balkon gehört zum Mietobjekt wie ein Zimmer oder eine Küche. Somit können Mieterinnen und Mieter den Balkon nach ihrem Gutdünken einrichten und benützen. Dies gilt auch für das Grillieren.» Der Vermieter könne allenfalls über die Hausordnung Einschränkungen erlassen, verbieten kann er das Grillieren aber nicht.

Dennoch sei beim Grillplausch Vorsicht geboten: «Wie in der Wohnung gilt auch auf dem Balkon die gegenseitige Rücksichtnahme. Es kann einen Nachbarn stören, wenn ihm der bissige Rauch der bratenden Wurst in die Nase steigt», so Wicki.

Gelächter stört mehr als Rauch

Halten sich Mieter nicht an die Hausordnung, könnte der Vermieter im Wiederholungsfall und nach Abmahnungen Kündigungen aussprechen, sagt Wicki. Er empfiehlt deshalb, auf Holzkohle und offenen Grill zu verzichten und einen geschlossenen Gasgrill zu verwenden, der nur noch minim oder fast gar keinen Rauch entwickelt (siehe Box). «Um Rauchemissionen zu verhindern ist beim Grillieren zudem darauf zu achten, dass Fett nicht direkt mit dem Feuer in Kontakt kommt, sondern über eine Fettauffangwanne abfliessen kann», rät Wicki weiter.

«Mit gesundem Menschenverstand lassen sich Streitigkeiten in der Regel vermeiden.»
Thomas Oberle, Jurist beim HEV Schweiz

Im Allgemeinen sei es heute eher das laute Gelächter bis tief in die Nacht hinein, das in der Nachbarschaft ab und zu für Ärger sorgt, und weniger das Grillieren an und für sich, weiss Wicki. Auch seitens des HEV kennt man solche Reklamationen zu Genüge. «Mit gesundem Menschenverstand lassen sich solche Streitigkeiten in der Regel jedoch vermeiden − man muss ja nicht jeden Abend stundenlang grillieren», ist Oberle überzeugt.

Vorsicht im Umgang mit Gasgrills
Wer auf dem Balkon grillieren will, dem wird empfohlen, sich einen geschlossenen Gasgrill anzuschaffen. Doch im Umgang mit diesen sei Vorsicht geboten, mahnt Edi Unternährer von der Feuerpolizei Stadt Luzern. «Im Privaten sollte man Gasflaschen aus Kunststoff verwenden, da diese im Gegensatz zu Stahlflaschen nicht explodieren können.» Zudem soll man darauf achten, immer Handschuhe in der Nähe zu haben und den Gashahn stets frei zu halten. «Den Gashahn zudrehen, ist der einzige Weg, wie man einen Gasbrand löschen kann», erklärt Unternährer und erinnert sich an einen Grillunfall von vor drei Jahren am Blueballs. «Nachdem der Gasschlauch abgerissen wurde, entstand eine fünf bis sechs Meter hohe Stichflamme.» Die Leute vor Ort hätten die Flamme mit Feuerlöschern bekämpft − jedoch erfolglos, weil sich das austretende Gas fortlaufend an offenen Flammen in der Umgebung entzünden konnte.

Haben Sie Erfahrungen mit dem Grillieren auf dem Balkon gemacht? Nutzen Sie die Kommentarfunktion und teilen Sie es uns mit!

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon