Gewinn auf Kosten der Flüchtlinge? Kanton Luzern wehrt sich
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Die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine ist eine Herkulesaufgabe. Gegen den Vorwurf, dass der Kanton Luzern mit Bundesgeldern Profit macht, wehrt sich die zuständige Dienststelle. Was aber stimmt ist: Der Bund zahlt den Löwenanteil.
Flüchtlinge aus der Ukraine bekommen Asylsozialhilfe, wenn sie mittellos sind. Die finanzielle Hilfe für ukrainische Flüchtlinge liegt in Luzern aber weit unter dem Existenzminimum. Und das, obwohl der Kanton vom Bund monatlich 1’500 Franken pro Person bekommt – auch für diejenigen, die gar keine finanzielle Unterstützung erhalten (zentralplus berichtete).
«Ich werde den Verdacht nicht los, dass sich der Kanton am Elend der ukrainischen Flüchtlinge noch bereichert», schrieb deshalb kürzlich ein zentralplus-Leser in einem Kommentar. Stimmt das?
Die zuständige Dienststelle für Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) bestreitet es. «Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem Kanton zusätzliche Kosten entstehen werden, auch wenn ein grosser Teil der Kosten durch die Globalpauschale des Bundes gedeckt werden», schreibt sie auf Anfrage.
Lange Wartezeit brachte zwei Familien in die Bredouille
Der Leser begründet in seinem Kommentar, warum er den Eindruck hat, dass sich der Kanton Luzern nicht mit Ruhm bekleckert, was die Bewältigung der Ukraine-Krise angeht. «Mir sind zwei Flüchtlingsfamilien bekannt, welche nach zehn Wochen nun erstmals vom Kanton finanzielle Unterstützung erhalten haben», schreibt er. Die Rechnung von der Serafe für Radio- und Fernsehgebühren sei schneller im Briefkasten gewesen.
«Ohne die materielle Unterstützung durch die Hausbesitzerin sowie mehreren Gönnern, welche die beiden Familien mit Naturalien unterstützt haben, wären die beiden Flüchtlingsfamilien wohl kaum über die Runden gekommen», so der Leser.
Wie kann es sein, dass einzelne Familien über zwei Monate auf finanzielle Unterstützung warten mussten? Die DAF bestreitet, dass dies generell so ist. «Vom Zeitpunkt der Anmeldung bis zum Aufnahmegespräch dauert es aktuell ca. drei bis vier Wochen», schreibt sie auf Anfrage.
«Während der Dauer der Wartezeit erhalten bedürftige Personen Überbrückungshilfe.» Wie lange dies dauere, hänge davon ab, ob alle benötigten Dokumente eingereicht wurden. «Ist dies der Fall, wird die Auszahlung der Asylsozialhilfe sofort in die Wege geleitet.» Zu dem vom zentralplus-Leser skizzierten Einzelfall können man ohne Kenntnis der Personalien leider nicht im Detail Stellung nehmen.
Sobald Lohn kommt, streicht Luzern den Flüchtlingen das Geld
Zurück zu den besagten Familie. Die Erwachsenen hätten sich sehr schnell Arbeit gesucht und üben Tätigkeiten im Stundenlohn und auf Abruf aus, schildert der Leser. Aber: «Dieser finanzielle Zustupf aus Lohnarbeit wird noch von der kantonalen Unterstützung abgezogen.» Ist das ein ungewollter Schwelleneffekt, der dazu führt, dass es sich für viele gar nicht lohn, arbeiten zu gehen?
Tatsächlich ist es so, dass Einnahmen bei der Bemessung von finanziellen Leistungen der Sozialhilfe berücksichtigt werden. Das gilt auch in der Asylsozialhilfe. «Es gibt für erwerbstätige Personen mit Status S jedoch sehr wohl einen finanziellen Anreiz von bis zu Franken je nach Arbeitspensum», schreibt die DAF.
Zudem gilt zu beachten, dass sich Arbeit nicht nur finanziell lohnt, sondern auch verschiedene immaterielle Vorteile bietet wie z.B. Beschäftigung, Tagesstruktur sowie Aufbau und Pflege eines sozialen Netzwerks.
- Leserkommentar
- Mailkontakt mit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)
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