Präsident der Jungen SVP Schweiz

Gericht spricht Liebrand schuldig

Der Präsident der JSVP Schweiz: Anian Liebrand. (Bild: anian-liebrand.ch)

Jetzt ist das Urteil da. Anian Liebrand, Präsident der Jungen SVP Schweiz, muss wegen mehrfacher übler Nachrede eine hohe Geldstrafe bezahlen. Er selber sieht sich nicht in der Schuld. Und würde es wieder genauso machen.

Schuldig im Sinne der Anklage: Das Bezirksgericht Willisau verurteilt Anian Liebrand, Präsident der Jungen SVP Schweiz, wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 120 Franken, also insgesamt 2’400 Franken.

Die Strafe ist bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss Liebrand eine Busse von 400 Franken bezahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe hierfür beträgt drei Tage. Auch fallen die Verfahrenskosten in der Höhe von 1’700 Franken nun zu Lasten von Liebrand. Der Privatkläger wurde mit seiner Genugtuungsforderung an den Zivilrichter verwiesen.

Liebrand schrieb von «erbärmlichen Kreaturen»

Liebrand musste sich vergangenen Donnerstag vor dem Bezirksgericht Willisau verantworten, weil er im Januar 2013 einen Text auf der Webseite der JSVP mit dem Titel «Linksextreme Pfefferspray-Attacke auf Bürger – Wer kennt diese Chaoten?» online gestellt hatte (zentral+ berichtete).

Im Text dazu standen Formulierungen wie «Provokateure aus dem linksextremen Umfeld», «feige Chaoten» oder «erbärmliche Kreaturen». Fotos zeigten mehrere Personen, wovon mindestens zwei deutlich zu erkennen waren. Beide haben anschliessend Anzeige erstattet.

Dieser Artikel war zwei Tage online. Das Bezirksgericht Willisau hatte zu entscheiden, ob seine Formulierungen tatsächlich den Tatbestand der «mehrfachen üblen Nachrede» erfüllen. Dabei war Liebrand vor Gericht siegessicher und zeigte keine Reue: «Ich würde es rückblickend wieder genau so machen», sagte der Präsident der Jungen SVP. Und: «Ich bin mir keiner Schuld bewusst.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innert zehn Tagen kann Liebrand dagegen Berufung anmelden. «Schade», sagt Liebrand zum Urteil. Ob er das Verfahren an die nächste Instanz weiterziehen wird, kann er noch nicht sagen. «Darüber muss ich nun erstmal schlafen.» Er müsse nun abwägen. «Ich will kämpfen für mein Recht, muss aber schauen, ob sich der Aufwand lohnt.»

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