«Gefährlichster Bodybuilder der Schweiz» wieder hinter Gittern
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Eine Gefängniszelle im Grosshof Kriens.
(Bild: Emanuel Ammon/AURA)Seit über 20 Jahren befindet sich ein Vergewaltiger im Gefängnis, weil er gemäss psychiatrischen Gutachten noch immer gefährlich ist. Im August sollte er entlassen werden. Doch bereits im offenen Vollzug soll es zu einem Rückfall gekommen sein.
Der «Blick» bezeichnete ihn einst als den «gefährlichsten Bodybuilder der Schweiz» – zeitweilig wurde er sogar verwahrt. Am 13. August sollte er freikommen, so hatte es das Bundesgericht entschieden. Doch daraus wird vorerst nichts.
Der Vollzugs- und Bewährungsdienst wehrt sich gegen die Freilassung. Die stationäre Massnahme, in der sich der Mann seit 2007 befindet, soll erneut verlängert werden. Der Antrag ist derzeit beim Kriminalgericht Luzern hängig.
Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, bleibt der Mann in Sicherheitshaft. Das hat jetzt das Kantonsgericht entschieden. Die Gründe für die erneute Inhaftierung gehen aus einem aktuellen Urteil hervor.
Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen
Demzufolge wurde der Mann in den letzten Monaten systematisch auf das Leben in Freiheit vorbereitet. Erst gab es mehrere Freigänge, dann kam er in den offenen Vollzug und trat eine Arbeitsstelle an. Er verhielt sich angepasst und zeigte sich bereit, eine Therapie zu machen.
Den zuständigen Psychiatern entging allerdings nicht, dass er die Behandlung innerlich nach wie vor ablehnt. Er habe keine Krankheitseinsicht und mache nur der Form halber eine Therapie, heisst es im Verlaufsgutachten.
Er nehme wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer Menschen, spanne diese in manipulativer Weise für seine Anliegen ein, halte sich für etwas Besonderes, beanspruche bevorzugte Behandlung und überschätze sich selber masslos. Der Grund dafür sei eine narzisstische Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen.
Mehrere Zwischenfälle im offenen Vollzug
Der Betroffene selber macht geltend, alle Beziehungs-, Besuchs- und Ausgänge seien reibungslos verlaufen und auch das Arbeitszeugnis sei voll des Lobes. Er habe nie sanktioniert werden müssen und habe deshalb nun das Recht, freigelassen zu werden.
Aus dem Urteil geht allerdings hervor, dass er wegen seiner Verweigerungshaltung im Vollzug verwarnt werden musste. Er musste ausserdem sanktioniert werden, weil er jemanden beleidigt hatte und die Staatsanwaltschaft schickte ihm einen Strafbefehl wegen eines Strassenverkehrsdelikts.
Aufhorchen lässt aber vor allem, dass gemäss Urteil der dringende Tatverdacht besteht, dass der Mann eine sexuelle Belästigung begangen hat. Eine Frau wirft ihm vor, er habe per Whatsapp Fotos von ihrem Geschlechtsteil verlangt. Die polizeilichen Ermittlungen laufen noch.
Im Kontext mit dem Krankheitsbild des Mannes sei dieser Vorfall aber «ernst zu nehmen», wie das Kantonsgericht schreibt. Es verlängert daher die Sicherheitshaft des Mannes, bis das Kriminalgericht darüber entschieden hat, ob die stationäre Massnahme erneut verlängert wird.
Opfer ist bis heute traumatisiert
Eines der Opfer des Mannes hat übrigens Anfang Jahr rund 300 Unterschriften gesammelt, um den Fall öffentlich zu machen und eine Freilassung zu verhindern. Das Opfer war damals in der eigenen Wohnung von dem Mann überfallen und zusammengeschlagen worden – und ist bis heute traumatisiert.
Die Petition wurde im Juni im Kantonsrat behandelt, zeigte aber keine Wirkung, weil es Sache der Justiz und nicht der Politik ist, über die Entlassung von Straftätern zu entscheiden.
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