Waldbrandgefahr leicht tiefer

Feuer frei fürs grosse «Tätschbumm»

Jetzt kann das Feuerwerk gezündet werden. Die Kantone Luzern und Zug haben die Erlaubnis erteilt. (Bild: Fotalia)

Endlich herrscht für den 1. August Klarheit: Die Kantone Luzern und Zug erlauben Feuerwerke am Nationalfeiertag – und das generelle Feuerverbot wurde gelockert. Es gelten allerdings weiterhin strenge Regeln. 

Die Ungewissheit währte lange. Die Frage, ob am Nationalfeiertag nun Feuer entfacht und Feuerwerke abgebrannt werden können oder nicht, beschäftigte ganz Luzern (zentral+ berichtete).

Mit der Unsicherheit ist jetzt Schluss. Nach Zug zieht jetzt auch Luzern nach und lockert das das allgemeine Feuerverbot, wie die zuständigen Dienststelle für Landwirtschaft und Wald am Mittwoch informierte. Weiterhin in Kraft bleibt hingegen Feuerverbot im Wald und am Waldrand: Für das Abbrennen von Feuerwerk oder das Entfachen von Feuer muss wie im Kanton Zug ein Mindestabstand von 200 Meter zum Wald eingehalten werden.

Was gilt zurzeit?

Nachwievor ist es im Kanton Luzern verboten, im Wald und weniger als 200 Meter vom Waldrand entfernt Feuer zu entfachen. Auch brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.

Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten, auf Terrassen oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlengrill sowie in festen Cheminées. Die Bevölkerung ist aufgerufen, sorgsam mit jeglicher Art von Feuerentfachen umzugehen. Hier sehen Sie die aktuelle Lage

Weil in den kommenden Tage zu wenig Regen falle, habe man das Feuerverbot nicht ganz aufheben können. Die angekündigten Regenschauer für die kommenden Tage seien nicht ausreichend, heisst es in der Mitteilung. Deshalb gelten nach wie vor strenge Regeln für das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerken. 

Ausserhalb von Wäldern wird die Bevölkerung wie im Kanton Zug aufgefordert, folgende Vorsichtsmassnahmen unbedingt einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind und vor und während Gewittern wegen Funkenflug kein Feuer entfachen
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind.
 

In den Wäldern bleibt es weiterhin verboten, Feuer zu entfachen, zu grillieren und Streichhölzer oder Raucherwaren fortzuwerfen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, in Feuerschalen oder mit Einweggrill. Und das Steigenlassen von Heissluftballonen, welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

Trotz teilweiser Lockerung des Feuerverbots gelte für alle Zentralschweizer Kantone nach wie vor die Gefahrenstufe vier (grosse Waldbrandgefahr) und daher ein allgemeines Feuerverbot im Wald und in Waldnähe, wie die Behörden mitteilen. Im Kanton Uri beispielsweise sind Höhenfeuer nur oberhalb der Waldgrenze erlaubt.

Von der Lockerung des Feuerverbots unbeeindruckt gibt sich das Wetter. Für den Nationalfeiertag sind gemäss aktuellsten Prognosen weitere Niederschläge vorausgesagt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon