Keine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs

Fall Gundula: zentralplus-Journalistin Jana Avanzini siegt vor Bundesgericht

Die Journalistin Jana Avanzini ist keine Hausbesetzerin, sagt das Bundesgericht. (Bild: zvg)

Der Fall Bodum ist Geschichte: Das Bundesgericht hat entschieden, das Strafverfahren gegen die Journalistin Jana Avanzini endgültig einzustellen. Grund: Sie ist keine Hausbesetzerin und sie hat den Hausfriedensbruch auch nicht unterstützt.

Fast fünf Jahre hat es gedauert, jetzt ist der Rechtsstreit um die Besetzung der Obergrund-Villa von Jørgen Bodum vorbei. Geendet hat der Fall mit einer Verfahrenseinstellung durch das Bundesgericht.

Dieses hält in seinem Urteil fest, dass die ehemalige zentralplus-Journalistin Jana Avanzini keine Hausbesetzerin ist. «Sie hat die fragliche Liegenschaft nicht mit dem Vorsatz betreten, an der Hausbesetzung der Gruppe Gundula als Mittäterin massgeblich mitzuwirken oder als Gehilfin (…) daran teilzunehmen», heisst es in dem Entscheid.

Vielmehr habe Avanzini das fremde Grundstück mit der Absicht betreten, über die Vorgänge im Haus eine Reportage zu schreiben, «was sie in der Folge auch tat» (zentralplus berichtete). Das bedeutet: Sie hat sich nicht an der Straftat beteiligt, auf die sich die Strafanzeige des Multimillionärs Jørgen Bodum bezogen hat. Und damit gibt es keine Grundlage mehr für eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs.

Wer über eine Besetzung berichtet, ist keine Mittäterin

Das Kantonsgericht war noch davon ausgegangen, dass sich die Strafanzeige nicht nur auf Besetzerinnen, sondern auf alle Personen bezieht, welche die Liegenschaft betraten – «aus welchem Grund auch immer», wie es im Urteil hiess. Das Bundesgericht hält nun aber fest, dass eine Strafanzeige nur auf Personen ausgeweitet werden kann, die an der «Ausführung der Haupttat», sprich der Hausbesetzung, beteiligt sind.

«Als ich das Urteil gelesen hatte, merkte ich erst richtig, wie belastend das Strafverfahren in den letzten Jahren für mich war.»

Jana Avanzini

Damit ist die Sache entschieden. Zu klären ist nun noch, wer für die verursachten Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen muss. Das Kantonsgericht hatte Jana Avanzini verpflichtet, dem Bodum-Anwalt fast 8'000 Franken zu zahlen. Das wird nun hinfällig. Das Kantonsgericht Luzern wird die Kostenfrage in einem neuen Entscheid klären müssen. Dieser Teil des Verfahrens ist noch hängig.

Strafverfahren war sehr belastend

Jana Avanzini ist über den Entscheid des Bundesgerichts «über die Massen erfreut», wie sie auf Anfrage von zentralplus sagt. «Als ich das Urteil gelesen hatte, merkte ich erst richtig, wie belastend das Strafverfahren in den letzten Jahren für mich war. Ich hatte es die ganze Zeit über im Hinterkopf», so Avanzini. «Ich hätte keine Chance gehabt, mich gegen diese Vorwürfe zur Wehr zu setzen, wenn nicht zentralplus, Reporter ohne Grenzen, Investigativ und zahlreiche Privatpersonen mir den Rücken gestärkt und mich finanziell unterstützt hätten. Ich bin wahnsinnig erleichtert.»

Der Anwalt, der Jørgen Bodums Firma im Verfahren vertreten hatte, war für zentralplus bisher nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Hauptsitz einer Architektur-Firma

Der Zustand der historischen Villen an der Obergrundstrasse ist in Luzern seit Jahren ein Politikum, an dem ein öffentliches Interesse besteht (zentralplus berichtete). 2016, als Jana Avanzini eines der Häuser betrat, kursierten dazu widersprüchliche Informationen. Die Eigentümerin – Jørgen Bodums Firma – hatte behauptet, das Gebäude sei einsturzgefährdet und müsse deshalb abgerissen werden, obwohl es unter Denkmalschutz stehe. Diese Angaben widersprachen der Einschätzung der Besetzer fundamental.

Inzwischen hat das Luzerner Immobilien- und Architekturunternehmen Romano & Christen die beiden Stadtvillen an der Obergrundstrasse 99 und 101 in Luzern gekauft. Die Firma will in einem der beiden Häuser ihren neuen Hauptsitz einrichten (zentralplus berichtete).

Das Urteil 6B_1214/2020 findest Du hier.

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20 Kommentare
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    Hampi R., 06.04.2021, 09:11 Uhr

    Erstaunlich! Das Bundesgericht hätte auch über die Parteienentschädigung verhandeln müssen, falls diese auch eingereicht wurden. Grundsätzlich muss derjenige für den Schaden/ Kosten aufkommen, wer diese verursacht hat, also die unterliegende Partei, also auch für die Kosten von der Journalistin Jana Avanzini. Da die Luzerner Gerichte aber völlig überfordert sind, lohnt sich ein aussergerichtliches Gespräch/ Vergleich mit der unterliegenden Partei. Ich nenne dies ein Armutszeugnis von unserem Rechtssysteme!

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    mebinger, 03.04.2021, 18:22 Uhr

    Gut

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    Kurt Heller, 03.04.2021, 17:57 Uhr

    Endlich, wurde dieser falsche Entscheid des Kantonsgerichtes ad absurdum geführt.

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    Kubert, 03.04.2021, 15:55 Uhr

    Es besteht ein hinreichender Tatverdacht auf Rechtsbeugung durch Kantonsrichter.

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    Hampi R., 02.04.2021, 13:46 Uhr

    Erneut zeigt dieser Fall auf, dass es in Luzern keine «unabhängiges» Gericht gibt – jeder deckt jeden. Wann hört dies endlich auf?

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    Joe Lesse, 02.04.2021, 10:37 Uhr

    Die Befangenheit zwischen der Luzerner Verwaltung und dem Luzerner Kantonsgericht ist altbekannt (das bestätigt auch ein ehemaliger bekannter Bundesrichter). Insbesondere zwischen der STAWA und dem Luzern Kantonsgericht. Solch rechtswillkürliches Auslegen und die systematische Verletzung von übergeordneten Rechtssätzen zum Schutz von Beamten ist bei den Kantonsjuristen gang und gäbe. Wahrscheinlich war der verfassende Gerichtsschreiber ein heutiger Richter beim Kriminalgericht. J.A.?

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      Hampi R., 02.04.2021, 13:47 Uhr

      … und wer beendet diese; Heiri, Kari, Sepp Politik?

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    Ramon, 02.04.2021, 00:18 Uhr

    Schön für Frau Avanzini wenn man die finanziellen Mittel zusammen kriegt. Pech für diejenigen die es nicht zum Bundesgericht schaffen.
    Die Willkür der luzerner Behörden wie es leibt und lebt. Wird nicht der erste und mit Sicherheit nicht letzte Fall sein…

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    Müller Roli, 01.04.2021, 21:55 Uhr

    hoffentlich werden solche fehlurteile den luzerner richter beim lohn abgezogen!

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    Johnny Muff, 01.04.2021, 21:13 Uhr

    Wie schon bei den Prämienverbilligung wollten die Luzerner Richter auch hier wieder Politik machen. Dabei meinte ich, wir hätten ein System der Gewaltentrennung in der schweiz. shame on you!

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    Gruesse vom Einhorn Schlachthaus, 01.04.2021, 20:51 Uhr

    April April aus Lausanne!

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    paul, 01.04.2021, 19:54 Uhr

    bravo! sehr schön! danke!
    richtig und wichtig

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    Oski Gunz, 01.04.2021, 19:28 Uhr

    Offenbar handelt es sich hier für das Bundesgericht um eine simple rechtliche Frage – die das Luzerner Kantonsgericht mal wieder nicht richtig beantwortet hat. Die Herren da sollten sich schon mal die Frage stellen, ob ihre notorisch medien- und bürgerfeindlichen Haltung angemessen ist oder ob sie ihre gefärbte Sicht nicht mal überdenken sollten und stattdessen Recht ausüben. Mir wäre es jedenfalls peinlich, immer wieder vom Bundesgericht korrigiert zu werden, von den Kosten, die der Steuerzahler zu tragen hat, ganz abgesehen.

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    Michi Weber, 01.04.2021, 18:30 Uhr

    Toll. Gratuliere euch, dass ihr das weitergezogen habt und euch von den voreingenommenen Luzerner Richtern nicht habt einschüchtern lassen. Dafür unterstütze ich euch gerne!

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    Roli Greter, 01.04.2021, 18:18 Uhr

    Das Urteil ist richtig und wichtig, denn auch wer mit einer Kamera an einer unbewilligten Demonstration teilnimmt macht sich nicht strafbar 😉

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    • Profilfoto von Falscher Richter
      Falscher Richter, 01.04.2021, 19:16 Uhr

      Kleiner, aber feiner Unterschied……. Eine Demo findet auf öffentlichem Grund statt! Aus meiner Sicht ist das Urteil ein Skandal! Logisch, kann sie sich nicht als Gehilfin der Gruppe Gundula angesehen werden, wenn sie denn mit einem journalistischen Auftrag da war. Nichts gegen die gute Frau, doch aus meiner Sicht hat sie nun mal Hausfriedensbruch begangen. In den USA hätte sie dafür legal erschossen werden können und hierzulande schützt man wieder Täter statt Opfer. Auch wenn ich mich schwer tue, Herr Bodum als Opfer zu bezeichnen, aber mal ganz neutral gesehen, hat die Journalistin das Grundstück sowie das Haus von Herr Bodum betreten, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben. DAS ist Hausfriedensbruch!

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    • Profilfoto von Sandra Klein
      Sandra Klein, 01.04.2021, 19:33 Uhr

      Hallo, Falscher Richter: Sie kennen unsere Gesetze also besser als die Bundesrichter. Gratuliere, einen wie Sie sucht man in Lausanne schon ganz lange, warum bewerben Sie sich nicht?

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    • Profilfoto von Kein Hausbesetzer
      Kein Hausbesetzer, 01.04.2021, 19:43 Uhr

      @Richter: Wer auf schiesswütige Cowboys steht, kann gerne in die usa ziehen. Und nur so zur Info: In zahlreichen europäischen Ländern könnte es gar kein Hausfriedensbruch sein, weil verlotterte, ungenutzte Gebäude nach einer gewissen Zeit freigegeben werden. Wie wäre es mit diesem Vergleich, oder passt er halt grad nicht in dein weltbild?

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    • Profilfoto von Falscher Richter
      Falscher Richter, 01.04.2021, 21:19 Uhr

      @Sandra Klein – Hätten Sie in der Schule aufgepasst, so wüssten Sie, dass das Bundesgericht nur das Urteil vom Kantonsgericht beurteilt und keine eigene Ermittlung in der Sache aufnimmt. Die Bundesrichter haben die Journalistin daher lediglich vom Vorwurf der Mittäterschaft freigesprochen (wofür sie vom Kantonsgericht verurteilt wurde), was in meinen Augen auch richtig ist. Wäre Sie wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden, so bin ich mir sicher, dass das Bundesgericht diesen Entscheid gestützt hätte.

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    • Profilfoto von Sandra Klein
      Sandra Klein, 01.04.2021, 21:48 Uhr

      Hallo, Richter, anders als Sie habe ich nicht nur in der Schule aufgepasst, sondern tue dies auch heute noch. Jana Avanzini wurde wegen Hausfriedensbruch verurteilt .Können Sie nachlesen: https://www.zentralplus.ch/fall-gundula-kantonsgericht-luzern-bejaht-oeffentliches-interesse-an-hausbesetzung-1899889/
      Ihren Tatbestand der Mittäterschaft zum Hausfriedensbruch müssen Sie mir im StGb erst mal zeigen. Reicht bei ihnen wohl doch nicht für ganz Lausanne, aber vielleicht für Luzern? Da nimmt man es offenbar mit der Rechtsauslegung auch nicht so genau. Oder arbeiten sie hier schon? Würde einiges erklären.

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