Journalistin wurde trotzdem verurteilt

Fall Gundula: Kantonsgericht Luzern bejaht öffentliches Interesse an Hausbesetzung

Inzwischen hat die Villa an der Obergrundstrasse 99 einen neuen Besitzer. (Bild: jal)

Das Luzerner Kantonsgericht verurteilt die Journalistin Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruchs. Leerstehende Häuser in der Stadt Luzern seien zwar ein Politikum, hält es in seinem Urteil fest. Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung sei aber nicht so stark, dass die Journalistin 2016 die Bodum-Villa hätte betreten dürfen.

Der Zustand der historischen Villen an der Obergrundstrasse wird in Luzern seit Jahren heftig diskutiert (zentralplus berichtete). 2016 wurde eines der Häuser von einer Gruppe besetzt, die sich «Gundula» nannte. Das Kantonsgericht Luzern bestätigt nun, dass ein öffentliches Interesse daran bestand, über die Besetzung informiert zu werden. Knackpunkt war aber, wie hoch dieses zu gewichten ist.

Was genau sich im Inneren des Gebäudes abspielte, war zum Zeitpunkt der Besetzung unklar. Auch über den baulichen Zustand des Gebäudes bestanden widersprüchliche Angaben. Deshalb entschied die Luzerner Journalistin Jana Avanzini, sich vor Ort selbst ein Bild zu machen (zentralplus berichtete).

Öffentliches Interesse ja, aber nicht allzu sehr

Mit dem Betreten des Hauses hat die heute 34-Jährige aus Sicht des Kantonsgerichts Luzern einen Hausfriedensbruch begangen (zentralplus berichtete). Zwar räumen die Richterinnen ein, dass die leerstehenden Liegenschaften an der Obergrundstrasse ein Politikum waren und die Bevölkerung in der Stadt bewegten. «Ein öffentliches Interesse über die Hausbesetzung ist daher grundsätzlich gegeben», heisst es dazu im begründeten Urteil. Aber: Dieses wiegt nicht so schwer, dass sich damit die Begehung einer Straftat rechtfertigen lassen würde.

Im Artikel, den Avanzini nach ihrem Besuch im Haus geschrieben hat, seien «keine gewichtigen Informationen über den Zustand der Liegenschaft» zu lesen, so das Kantonsgericht. Relevant wären diesbezüglich allenfalls Erkenntnisse zur Statik oder zum Vorhandensein von Giftstoffen gewesen.

Hätten Informationen vom Hörensagen gereicht?

Im Artikel wird der Zustand des Gebäudes zwar durchaus geschildert. Da die Journalistin aber keine Fachperson sei, könne man daraus keine Schlüsse ziehen, etwa was die umstrittene Frage der Erhaltbarkeit der Gebäude angeht. Das Kantonsgericht ist der Meinung, dass für Laieninformationen zum Zustand des Hauses kein Hausfriedenbruch hätte begangen werden müssen. Vielmehr hätte die Journalistin andere Besucher oder die Besetzer befragen können – notabene, ohne die Glaubwürdigkeit der Aussagen selber zu überprüfen zu können.

Die Medienfreiheit sei ein «wesentlicher Faktor für das Funktionieren eines Rechtsstaats», heisst es im Urteil weiter. Sie sei – auch in der regionalen Medienarbeit – hochzuhalten. Das Begehen einer Straftat müsse aber «ultima ratio» sein. Sprich: das einzige noch mögliche Mittel, um an Informationen von «wirklich erstrangiger Bedeutung» zu kommen. Das sei vorliegend nicht der Fall.

In der Verhandlung vom letzten März hatte Jana Avanzini noch einmal betont, dass sie nie vorhatte, einen Hausfriedensbruch zu begehen. «Ich bin davon ausgegangen, dass ich dies auch nicht getan habe», sagte sie (zentralplus berichtete). Zum einen glaubte sie, dass ihr Vorgehen durch die Medienfreiheit geschützt ist. Zum anderen ging sie davon aus, dass die Besetzung zu dem Zeitpunkt durch die Eigentümerin geduldet wurde.

Manchmal schützt Unwissenheit vor Strafe

Hat Jana Avanzini geahnt, dass sie sich strafbar machte? Dann hätte sie wohl kaum eine selbstbelastende Reportage veröffentlicht, aus der klar hervorging, dass sie das Haus betreten hatte. Das räumt auch das Kantonsgericht ein.

Es geht deshalb davon aus, dass die Journalistin einem sogenannten Verbotsirrtum unterlag. Ein solcher liegt vor, wenn eine Beschuldigte nicht weiss, dass sie sich rechtswidrig verhält.

In solchen Fällen kann das Gericht von einer Strafe absehen. Allerdings nur, wenn der Irrtum unvermeidbar war. Und genau das bezweifelt das Kantonsgericht. Aus seiner Sicht hätte die Journalistin die Rechtslage vorher klären können. Beispielweise bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.

Das Verschulden ist leicht

Das Kantonsgericht geht von einem leichten Verschulden aus und hält daher eine Busse von 500 Franken für angemessen. Einem höheren Strafantrag der Hausbesitzerin erteilt das Gericht eine Absage. Die Firma Bodum hatte eine Geldstrafe von «mindestens 20 Tagessätzen» gefordert.

Ins Gewicht fallen jedoch die weiteren Kosten, die durch den Schuldspruch anfallen. Das Gerichtsverfahren und die Entschädigung für den Bodum-Anwalt belaufen sich auf fast 12’000 Franken.

Ob die ehemalige zentralplus-Journalistin das Urteil akzeptiert, ist noch offen. «Wir werden die Begründung jetzt studieren und im Anschluss entscheiden, ob wir in Berufung gehen», sagt Avanzini auf Anfrage.

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 25.09.2020, 16:40 Uhr

    Das Privateigentum ist die Heilige Kuh der Gesetzgebung im Kapitalismus, auch wenn sich der Besitz auf eine absichtlich vergammelte Hausruine bezieht. Dieser Leitlinie mussten die Herren und Damen des Kantonsgericht wohl folgen um zu vermeiden, dass sie bei den nächsten Wahlen vom bürgerlich dominierten Kantonsrat abgewählt werden. Denn die Heilige Kuh steht nicht zur Disposition. Gleichzeitig sollen die hohen Prozesskosten JournalistInnen davor abschrecken, ihre Nase in die Angelegenheiten von Milliardären zu stecken. Wenigstens darf ich als einfacher Konsument mich entschliessen, inskünftig die Bodum-Läden nicht mehr zu betreten.

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    • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
      Loris Fabrizio Mainardi, 25.09.2020, 19:17 Uhr

      Vielleicht erteilt Ihnen Herr Bodum nach Ihrem Statement ja auch Hausverbot. Dann könnten Sie seine heiligen Konsumhallen ohnehin nicht mehr betreten, ohne Hausfriedensbruch zu begehen. Im Übrigen zeigt auch dieser Kniefall der dritten vor den politischen Parteien der ersten Gewalt, dass erstere von den Fesseln letzterer zu befreien ist. Die vom Bundesrat ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlene Justizinitiative ist mehr als berechtigt.

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  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 25.09.2020, 09:09 Uhr

    Natürlich in Berufung gehen! Nur schon die Tatsache, dass ein «leichtes Verschulden» zur Zahlung von 12’000 an einen Milliardären führen soll, ist doch widerlich. Zudem: wer sein Eigentum derart verfallen lässt, hat den Anspruch auf «Hausfrieden» verwirkt.

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      lulu, 25.09.2020, 21:15 Uhr

      Gegen ein solch skandalöses, milliardären-freundliches urteil unbedingt in berufung gehen…

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  • Profilfoto von Rudolf
    Rudolf, 25.09.2020, 06:13 Uhr

    Ich hatte in den achtziger Jahren einmal den Auftrag, mich bei Hausbesetzern zu erkundigen, ob sie das Objekt ohne Widerstand gegen die Polizei verlassen würden. Ich blieb dazu vor dem Haus. Sie bestätigten mir, dass es keine Gewalt geben werde. Seit diesem Tag wurde ich von einem Regierungsrat als «ausserhalb des Rechts stehend» bezeichnet.

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    • Profilfoto von Harry P.
      Harry P., 25.09.2020, 10:11 Uhr

      Dabei waren Sie nur «ausserhalb des Haus stehend». Total unverständlich dieser Regierungsrat.

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