Teure Kontrolle in Rotkreuz

Fahrt mit Elektro-Einrad kostet Italiener 500 Franken

Mit solch einem Elektro-Einrad der Firma OneWheel wurde ein Italiener von der Zuger Polizei gestoppt. (Bild: Screenshot Facebookseite OneWheel)

Ein Italiener war Ende Mai mit seinem Elektro-Einrad in Rotkreuz unterwegs. Mit bis zu 26 Kilometer pro Stunde flitze er durch die Gegend, bis die Polizei ihn stoppte. Die Fahrt kostete ihn am Ende 500 Franken.

Als wir von der Redaktion den Strafbefehl durchgelesen haben, ging die Fantasie mit uns durch. «Wie stellst du dir ein Elektro-Einrad vor?» Ein Mann, der auf einem Einrad, mit Zylinder und Frack bekleidet, mit Schwertern jongliert. Bei rauschender Geschwindigkeit. So zumindest unsere Vorstellung.

In der Realität wurde am 25. Mai ein Italiener in Rotkreuz von der Polizei kontrolliert, der mit einem «OneWheel Pint X» unterwegs war. Das Ding sieht aus wie ein Rollbrett mit einem einzigen Rad in der Mitte. Das Elektro-Einrad erreicht bis zu 26 Kilometer pro Stunde.

So sieht das OneWheel aus, welches von der Zuger Polizei aus dem Verkehr genommen worden ist.

500 Franken für eine Fahrt auf dem Elektro-Einrad

Die Fahrt nahm für den Italiener ein teures Ende. Die Zuger Polizei hatte einiges am Elektro-Einrad zu bemängeln. So steht etwa im Strafbefehl, dass das Gefährt nicht über die «erforderliche mechanische Reibungsbremse, die Motorfahrradbeleuchtung, die Glocke, den Pedalantrieb, die Lenkstange, den Führersitz sowie die Rückspiegel verfügte».

Zudem wird im Strafbefehl bemängelt, dass dieses Fahrzeug «nur ein Rad auswies». Hinzu kam, dass der Italiener kein Fahrzeugausweis, keine Kontrollschilder und keine Haftpflichtversicherung für das Elektro-Einrad hatte. Die Busse für den Fahrer: 250 Franken. Obendrauf kommt nochmals eine Auslagenpauschale in der Höhe von 250 Franken. Somit muss der Italiener 500 Franken für seine Fahrt durch Rotkreuz hinblättern.

Kurz zusammengefasst: Es fehlten bei dem Einrad eine Typengenehmigung und diverse
technische Anforderungen. Daher darfst du mit diesem Trendfahrzeug nicht auf öffentlichem Grund fahren. Zumindest nicht in der Schweiz.

Warum du auf E-Trotti und Co. die Kelle der Polizei siehst

Der Fall aus Rotkreuz ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Kauf von einem Elektrofahrzeug im Internet schnell teuer werden kann. Was also gibt es für Leitplanken? Welcher E-Roller – oder eben, welches: E-Einrad – darf tatsächlich auf den hiesigen Strassen fahren? zentralplus hat beim Zuger Strassenverkehrsamt nachgefragt.

Die Frage sei nicht so einfach zu beantwortet. Da müsse jedes einzelne Modell genau auf Leistung und vorhandene Ausrüstung angeschaut werden. Das Amt gibt uns aber einen Tipp auf den Weg. Am besten solle beim Verkäufer nach einer schriftlichen Bestätigung gefragt werden, dass dieses Fahrzeug auch auf Schweizer Strassen gefahren werden darf. Stutzig solltest du werden, wenn bei der Produktbeschreibung etwas in die Richtung: «Für Fahrten auf privatem Gelände» steht.

«Nicht alles, was es im Internet zu kaufen gibt, ist auch zugelassen.»

Judith Aklin, Sprecherin der Zuger Strafverfolgungsbehörden

Judith Aklin, Sprecherin der Zuger Strafverfolgungsbehörden, liefert uns einige konkrete Leitplanken. Das Elektro-Einrad ist ein Trendfahrzeug. Und dieses fällt in der Schweiz in die Kategorie «Leicht-Motorfahrräder». Damit gelten für das Fahrzeug einige Vorschriften. «Dieses darf eine Motorleistung von 0,5 Kilowatt nicht überschreiten und hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde», erklärt Aklin.

Weiter hat ein Einrad das Pech, dass es eben nur ein Rad hat. Denn laut Vorschrift braucht ein Fahrzeug in der Kategorie «Leicht-Motorfahrräder» beispielsweise ebenso «zwei kräftige Bremsen, von denen die eine auf das Vorder- und die andere auf das Hinterrad wirkt.» Nach diesen und weiteren Kriterien müssen die Uniformierten auch ein Fahrzeug bei einer Kontrolle prüfen.

Trendfahrzeuge halten Polizei immer mehr auf Trab

E-Roller und Co. sind immer mehr im Trend. Das beschäftigt auch die Polizei, beispielsweise durch Unfälle (zentralplus berichtete) oder eben durch Fahrzeuge, die nicht strassentauglich sind. «Während ihrer täglichen Patrouillentätigkeit kontrollieren und ahnden unsere Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei bereits seit einigen Jahren fehlbare Lenkerinnen und Lenker oder offensichtlich nicht zugelassene Trendfahrzeuge und tun dies aktuell immer noch», sagt Aklin.

Damit du dein Geld beim Trendfahrzeugkauf nicht aus dem Fenster schmeisst, lohnt es sich, sich einige Überlegungen zu machen. «Wer ein Trendfahrzeug anschafft, sollte sich vorgängig aktiv informieren. Generell gilt: Nicht alles, was es im Internet zu kaufen gibt, ist auch zugelassen», sagt Judith Aklin.

Da es auch im Kanton Zug immer mehr E-​Trottinetts gibt, liefert die Polizei einige Hinweise. (Bild: Zuger Polizei)

Da der Trend nach wie vor ungebrochen ist, plant die Zuger Polizei auch im kommenden Jahr Präventionskampagnen. Eine Übersicht über alle geltenden Regeln und Verbote bei Trendfahrzeugen von E-Rollbrett bis E-Bike findest du hier.

Verwendete Quellen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von silvio merz
    silvio merz, 14.09.2022, 16:32 Uhr

    typisch schweiz

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon