Wüster Familienstreit vor Obergericht

Eingesperrtes Opfer wünscht sich «eine gerechte Bestrafung»

Der Familienstreit fand vor dem Zuger Obergericht seine Fortsetzung. (Bild: mma)

Eine gebürtige Kosovarin zeigte ihren Ex-Mann und ihre Schwiegereltern an, weil diese sie bedroht, eingesperrt und genötigt hätten. Das Trio zog das Urteil des Straf- ans Obergericht weiter. «Alles frei erfunden!», behaupten sie.

Die grosse Frage nach dem Warum stand im Raum. Warum sollte das Opfer solche Anschuldigungen gegen ihren damaligen Mann und dessen Eltern erheben? Ihnen vorwerfen, sie gegen ihren Willen in der Wohnung eingesperrt zu haben? Behaupten, mit Gewalt vom Treppenhaus zurück in die Wohnung befördert worden zu sein?

Der heutige Ex-Mann der Frau und dessen Vater wussten am Mittwoch vor dem Zuger Obergericht keine Antwort auf diese Frage des Richters. Die Mutter des Mannes liess sich aus gesundheitlichen Gründen entschuldigen. Auch das Opfer war nicht anwesend.

«Sie ist nun seit über fünf Jahren in der Schweiz und braucht immer noch eine Dolmetscherin – sieht so Integration aus?»

Anwalt des Ex-Mannes

Die Verteidiger von Ex-Mann und Mutter aber waren überzeugt, die Antwort auf diese Frage zu kennen. «Die beiden waren erst seit knapp zwei Jahren verheiratet. Sie brauchte also einen Grund, um im Falle einer Scheidung zum Härtefall zu avancieren. Ansonsten hätte ihr die Rückkehr in ihre Heimat, den Kosovo, gedroht», so der Anwalt der Mutter des Ex-Mannes.

Ex-Mann und Schwiegereltern wurden verurteilt

Die Verhandlung vor dem Obergericht wurde notwendig, weil sowohl der Ex-Mann als auch dessen Eltern Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts nach der Verhandlung vergangenen November eingelegt hatten  (zentralplus berichtete).

Die Mutter wurde damals zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dies wegen Nötigung und mehrfacher Freiheitsberaubung, weil sie ihre Schwiegertochter in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt haben soll.

Was passierte im Treppenhaus?

Für den Vater setzte es eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von 350 Franken ab. Der Ex-Mann kassierte vom Zuger Strafgericht bedingt eine 14-monatige Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe sowie eine Busse von 300 Franken. Bei den beiden Männern kam auch noch eine Widerhandlung gegen das Waffengesetz wegen eines Klappmessers dazu. Ausserdem soll der Ex-Mann das Opfer mehrmals mit dem Tod bedroht haben, was er vehement verneinte. Kontakt pflegen die beiden schon länger nicht mehr.

«Sie musste für ihr Bleiberecht einen anderen Plan verfolgen.»

Anwalt der Ex-Schwiegermutter

Neben dem Einsperren in der Wohnung soll der Hauptangeklagte eines Abends im April 2016 zudem seine damalige Frau gewaltsam zurück in die Wohnung gebracht haben, als sie nach einem Streit ins Treppenhaus gerannt war und um Hilfe geschrien hatte. Wieder in der Wohnung, habe der Hauptangeklagte ausserdem das Opfer mit der flachen Hand gegen die Schulter geschlagen, so dass dieses zuerst gegen den Schrank und dann zu Boden prallte. Davon zeugten Blutergüsse. Zu einem früheren Zeitpunkt gab das Opfer an, gar geblutet zu haben.

Schläge werden abgestritten

Alle drei Angeklagten legten Berufung ein – Freispruch war die Forderung. Entsprechend stritten sie vor Gericht auch jegliche Vorwürfe ab. «Niemand hat sie geschlagen. Wir haben normal mit ihr geredet und sie gebeten, sich zu beruhigen und zurück in die Wohnung zu kommen», sagte der Ex-Mann.

Das Opfer habe sich ausserdem selbst zurückgezogen und sei bloss am Handy gewesen. Der Anwalt des 42-Jährigen doppelte nach: «Sie ist nun seit über fünf Jahren in der Schweiz und braucht immer noch eine Dolmetscherin, um sich mit ihrer Anwältin zu unterhalten – sieht so Integration aus?»

Zu fünft in einer Wohnung

In der Vier-Zimmer-Wohnung hat neben Eltern, Opfer und Ex-Mann auch noch dessen Bruder gewohnt. Beide Söhne leben bis heute in der elterlichen Wohnung im Kanton Zug. Die fehlende eigene Wohnung war denn auch einer der Hauptdiskussionspunkte während der Verhandlung. Das Opfer hatte offenbar grosse Probleme mit ihren Schwiegereltern, hielt es zu Hause kaum noch aus. Vor dem Strafgericht bezeichnete sie ihre Schwiegermutter als «böseste Frau der Welt».

«Es hätte für sie bestimmt einfachere Wege gegeben, an eine Aufenthaltsbewilligung zu kommen.»

Anwältin des Opfers

Als tatsächlich eine eigene Wohnung gefunden worden wäre, lehnte der Ex-Mann aus finanziellen Gründen ab. «Da platzte ein Traum von ihr», sagte der Anwalt der Mutter. «Von da an sah sie keine Zukunft mehr mit ihrem Mann – also musste sie für ihr Bleiberecht einen anderen Plan verfolgen», spielte er auf die aus seiner Sicht inszenierte Eskalation an.

Happige Vorwürfe an das Opfer

Die Anwälte unterstellten dem Opfer eiskaltes Kalkül, um in der Schweiz bleiben zu können. Wirklich geliebt habe sie ihren Ex-Mann nie. Er hingegen sei bloss naiv und leichtgläubig gewesen und habe seiner Ex-Frau bei der Integration mit dem Organisieren von Deutschkursen und Fahrstunden geholfen. Zudem habe sich das Opfer bei ihren Aussagen in mehrere Widersprüche verknüpft, beispielsweise ob sie geschlagen wurde oder nicht. Weiter machten die Anwälte Verfahrensmängel geltend, was die Einvernahmen anbelangt.

«Freiheitsberaubung und Nötigung sind auch im Kosovo strafbar.»

Staatsanwältin

Nach einer ersten Pause während der Verhandlung wurde der Vater «entlassen». Den Richtern fiel auf, dass der zuckerkranke Mann unter Konzentrationsschwierigkeiten litt und Mühe hatte, dem Geschehen zu folgen.

Nie mit den Schwiegereltern klargekommen

Die rechtliche Vertreterin des Opfers beantragte in den zentralen Punkten eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, auch was die zugesprochene Genugtuung anbelangt. «Meine Mandantin wünscht sich eine gerechte Bestrafung. Wie hoch diese genau ausfällt, ist für sie nicht zentral», sagte sie. «Es hätte für sie bestimmt einfachere Wege gegeben, an eine Aufenthaltsbewilligung zu kommen, wenn das ihre Absicht gewesen wäre», hielt sie der Verteidigung vehement entgegen.

Das Opfer habe von Anfang an Probleme mit ihren Schwiegereltern gehabt. «Sie durfte nicht einmal duschen, wann sie wollte», merkte die Anwältin an. Ihre Mandantin würde dieses Kapitel inzwischen immer besser hinter sich bringen. «Die Angstzustände und Schlafstörungen werden weniger», so die Anwältin.

Warten auf das Urteil

Die Staatsanwältin schlug in die gleiche Kerbe. Ihr stiess einzig sauer auf, dass das Strafgericht das Strafmass wegen des kulturellen Hintergrunds reduziert hatte. «Die Angeklagten leben seit über 20 Jahren in der Schweiz», erinnerte sie. «Ausserdem sind Freiheitsberaubung und Nötigung auch im Kosovo strafbar.»

Der Hauptangeklagte verzichtete schliesslich auf ein Schlusswort. «Ich mag nicht mehr reden», so seine Begründung.

Die Fronten sind also wie bereits im vergangenen November verhärtet. Ob das Obergericht dem Urteil des Strafgerichts folgt, bleibt abzuwarten. Ein Urteil ist nicht vor Anfang Oktober zu erwarten.

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